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Aufgaben des Stadtpräsidenten

Der Stadtpräsident muss sowohl als Gemeinderat wie auch als Stadtpräsident gewählt werden (Majorzverfahren).

 

Der Stadtpräsident

  • leitet den Gemeinderat
  • sorgt dafür, dass der Gemeinderat seine Aufgaben rechtzeitig, zweckmässig und koordiniert an die Hand nimmt und abschliesst
  • bereitet die Verhandlungen des Gemeinderats vor und schlichtet in strittigen Fragen
  • stellt sicher, dass der Gemeinderat die politische Planung und die Aufsicht über die Stadtverwaltung wahrnimmt
  • kann Geschäfte aufgreifen und koordinieren, die mehr als eine Direktion betreffen
  • kann Abklärungen anordnen und überall in der Stadtverwaltung Auskünfte einholen
  • kann in dringenden Fällen anstelle des Gemeinderats vorläufig entscheiden
  • leitet die Präsidialdirektion
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