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Aufgaben des Gemeinderats

Der Gemeinderat schaut voraus, plant, leitet die Verwaltung und vollzieht die Beschlüsse des Parlaments (Stadtrat) und der Stimmberechtigten.

 

Der Gemeinderat

  • bestimmt Ziele und Mittel des öffentlichen Handelns
  • plant und koordiniert die Tätigkeiten der Stadt
  • wahrt die öffentliche Sicherheit
  • tritt als Kollegium auf, führt die Stadtverwaltung und trägt die Verantwortung für deren einheitliches Handeln
  • stellt die Regierungstätigkeit jederzeit sicher
  • bereitet die Geschäfte für den Stadtrat und die Stimmberechtigten vor und stellt Antrag
  • entwirft Reglemente und erlässt Verordnungen
  • bestimmt die Schwerpunkte der Legislatur (Legislaturrichtlinien) und legt gegenüber dem Stadtrat Rechenschaft ab
  • erteilt Konzessionen
  • legt das städtische Vermögen an
  • vertritt die Stadt und pflegt die Beziehungen zur Öffentlichkeit, zu Gemeinden, Kanton, Bund und zum Ausland
  • leitet die Verwaltung, wählt das obere Kader, die Mitglieder von Kommissionen und Vertretungen der Stadt in Organe von Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts
  • ist zuständig für Ausgaben bis CHF 300’000.00
  • stellt die Information der Öffentlichkeit über städtische Belange sicher
Aufgaben des Gemeinderats
Erlacherhof, Junkerngasse 47
3000 Bern 8

031 321 62 10
031 321 60 10

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr

Anfahrt:

Bus 12 bis Haltestelle Rathaus