Der Gemeinderat schaut voraus, plant, leitet die Verwaltung und vollzieht die Beschlüsse des Parlaments (Stadtrat) und der Stimmberechtigten.
Der Gemeinderat
bestimmt Ziele und Mittel des öffentlichen Handelns
plant und koordiniert die Tätigkeiten der Stadt
wahrt die öffentliche Sicherheit
tritt als Kollegium auf, führt die Stadtverwaltung und trägt die Verantwortung für deren einheitliches Handeln
stellt die Regierungstätigkeit jederzeit sicher
bereitet die Geschäfte für den Stadtrat und die Stimmberechtigten vor und stellt Antrag
entwirft Reglemente und erlässt Verordnungen
bestimmt die Schwerpunkte der Legislatur (Legislaturrichtlinien) und legt gegenüber dem Stadtrat Rechenschaft ab
erteilt Konzessionen
legt das städtische Vermögen an
vertritt die Stadt und pflegt die Beziehungen zur Öffentlichkeit, zu Gemeinden, Kanton, Bund und zum Ausland
leitet die Verwaltung, wählt das obere Kader, die Mitglieder von Kommissionen und Vertretungen der Stadt in Organe von Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts
ist zuständig für Ausgaben bis CHF 300’000.00
stellt die Information der Öffentlichkeit über städtische Belange sicher