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ArbeitsverhältnisWichtige Information Für arbeits- und mietrechtliche Streitigkeiten in Bern und Umgebung ist seit 1. Januar 2011 die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland zuständig. Sie erreichen sie unter: Regionale Schlichtungsbehörde Bern - Mittelland Haben Sie Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind? Oder ist Ihr Kind älter und in Ausbildung? Dann erhalten Sie eine Kinder- oder Ausbildungszulage.
Sie haben Militär- oder Zivildienst geleistet und eine EO-Anmeldung erhalten. Dann haben Sie Anspruch auf Erwerbsersatz.
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