Skip to content
Schrift klein Schrift normal Schrift gross Notfaelle Stadtplan Jobs Adressen
Sie sind hier: bern.ch > Leben in Bern > Arbeit, Wirtschaft und Steuern > Arbeitsverhältnis > Arbeitsrechtliche Klage

Arbeitsrechtliche Klage

Das Arbeitsgericht beurteilt Streitigkeiten aus privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen, sofern der Arbeitsort oder der Wohnsitz/Sitz der beklagten Partei in der Stadt Bern oder einer Anschlussgemeinde liegt und sofern der Streitwert weniger als Fr. 8'000.-- beträgt. In den anderen Fällen ist die Klage beim zuständigen ordentlichen Zivilgericht einzureichen. Die arbeitsrechtliche Klage kann mit dem Ausfüllen eines Formulars erhoben werden. Das Klageformular kann via Internet oder direkt beim Arbeitsgericht bezogen werden.

Klagen mit Email oder Fax werden nicht entgegengenommen und wahren keine Frist. Das Gerichtsverfahren ist kostenlos, die unterliegende Partei kann jedoch zur Übernahme von Parteikosten der Gegenpartei verurteilt werden.

Nach Einreichung einer Klage versucht das Sekretariat des Arbeitsgerichts vorerst aussergerichtlich eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Misslingt dies, so werden die Parteien zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Arbeitsgericht vorgeladen, zu der beide Parteien grundsätzlich persönlich zu erscheinen haben. Kommt weiterhin keine Einigung zustande, fällt das Arbeitsgericht einen Entscheid.

Formular:

 


Arbeitsgericht


Öffnungszeiten:

Downloads