Was ist das öffentliche Beschaffungswesen?
Das öffentliche Beschaffungswesen umfasst die ganze Gesetzgebung, Praxis und Rechtsprechung im Zusammenhang mit Beschaffungen der öffentlichen Hand.
Was ist eine öffentliche Beschaffung?
Die öffentliche Hand tätigt eine Beschaffung, wenn sie bei einem externen Anbietenden für Geld eine Leistung einkauft. Beschaffungen werden in 3 Kategorien aufgeteilt:
- Bauaufträge (z. B. eine neue Strasse bauen, ein Schulhaus renovieren)
- Lieferaufträge (z. B. neue Kopiergeräte für die Verwaltung, Kehrichtwägen für die Abfallentsorgung oder Bettwäsche für ein Altersheim kaufen)
- Dienstleistungen (z. B. Beratermandate, Architekturaufträge oder die Entwicklung einer neuen Software)
Wenn die öffentliche Hand – zum Beispiel die Stadt Bern – etwas kaufen will, braucht sie dafür Geld. Dabei handelt es sich um öffentliche Gelder, Gelder also, welche die öffentliche Hand dank Steuern und Abgaben eingenommen hat. Da es öffentliche Gelder sind, dürfen diese selbstverständlich nicht nach freiem Gutdünken ausgegeben werden.
Zum Beispiel muss die öffentliche Hand wirtschaftlich günstig einkaufen. Das heisst nicht, dass sie einfach das billigste Angebot berücksichtigen soll. Bei einer Beschaffung muss die Qualität ebenso stimmen wie der Preis. Mit anderen Worten: Das wirtschaftlich günstigste Angebot ist jenes mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.