Konkubinat
Im Konkubinat lebende Personen werden als Einzelpersonen besteuert. Sie erhalten jeweils getrennte Steuererklärungen.
Heirat / Eingetragene Partnerschaft
Das Einkommen und Vermögen von Ehegatten und eingetragenen Partnerschaften ist in einer gemeinsamen Steuererklärung zu deklarieren. Bei Heirat und eingetragener Partnerschaft ist für das ganze Jahr eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Für das ganze Steuerjahr gilt der Zivilstand am Stichtag des 31. Dezembers.
Trennung / Scheidung
Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode getrennt veranlagt, wenn diesbezüglich per Stichtag 31.12. der Steuerperiode unveränderte Verhältnisse vorliegen.
Todesfall
Der Todesfall beendet die Steuerpflicht der verstorbenen Person. Deshalb besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils des Jahres (unterjährige Steuerpflicht). Was die verstorbene Person bis zu ihrem Todestag eingenommen hat, ist zu versteuern. Auch das Vermögen wird anteilmässig bis zum Todestag besteuert.
Stirbt eine verheiratete Person, werden die Eheleute bis zum Todestag gemeinsam veranlagt. Für die restliche Steuerperiode werden Sie als überlebende Ehegattin bzw. überlebender Ehegatte separat veranlagt. Dies berücksichtigt die Steuerverwaltung bei den Ratenrechnungen entsprechend.
Sämtliche obgenannte Zivilstandsänderungen (ausgenommen Konkubinat), müssen Sie bei den Einwohnerdiensten, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern, Predigergasse 5, 3011 Bern melden. Sobald uns diese Amtsstelle die entsprechende Änderung mitgeteilt hat, werden wir diese im Steuerregister vornehmen.
Alle Informationen, die Sie zu diesen Themen benötigen, können Sie der Wegleitung, den Merkblättern sowie der Internetseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern entnehmen.