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Steuererklärung von natürlichen PersonenIm Kanton Bern gilt wie in den anderen Kantonen die Gegenwartsbesteuerung. Sie müssen jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen und versteuern das im Verlaufe des Jahres erzielte Einkommen und Vermögen. Die Steuererklärungen können via Internet über TaxMe-Online, mittels TaxMe-CD oder in Papierform ausgefüllt werden. Alle Informationen, die Sie zum Ausfüllen der Steuererklärung benötigen, können Sie der Wegleitung, den Merkblättern bzw. der Internetseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern entnehmen. In jedem Fall ausfüllen müssen Sie jeweils die Formulare 1 - 5. Durch die Beantwortung der Fragen auf dem Formular 1 können Sie feststellen, welche zusätzlichen Formulare Sie auszufüllen haben. Bei der Steuererklärung müssen die Formulare 1 und 3 (Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland nur das Formular 1), bei Deklarationen mit TaxMe-Online die Freigabequittung, zwingend von der steuerpflichtigen Person eigenhändig unterzeichnet sein. Die persönliche Unterzeichnungspflicht gilt auch für steuerpflichtige Personen, die sich aufgrund einer Vollmacht vertreten lassen. Belege und Bescheinigungen sind der Steuererklärung nur noch beizulegen, wenn dies ausdrücklich verlangt wird. Die kantonale Steuerverwaltung behält sich aber vor, bei der Veranlagung Belege nötigenfalls nachzuverlangen. Minderjährige füllen ab dem 16. Alterjahr eine eigene Steuererklärung aus. Fristverlängerungen können via TaxMe Portal online oder schriftlich bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern eingereicht werden. Als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Bern senden Sie Ihre ausgefüllte und persönlich unterzeichnete Steuererklärung (Ausnahme unterjährige Steuererklärungen) und ab 01.01.2010 auch die Freigabequittungen der TaxMe-Online an die Steuerverwaltung der Stadt Bern
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