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Steuererlass

Gründe für einen Steuererlass sind:

  • eine ernsthafte finanzielle Notlage
  • ausserordentliche Familienlasten und Unterhaltsverpflichtungen
  • eine andauernde Unterstützungsbedürftigkeit

Ein Erlassgrund kann dabei vorliegen, wenn die gesuchstellende Person die geschuldeten Steuern bei zumutbaren Einschränkungen der Lebenskosten nicht in absehbarer Zeit entrichten kann. Einschränkungen bis auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum gelten als zumutbar.

Ein Erlassgesuch können Sie nur für rechtskräftig veranlagte Steuern stellen. Sie müssen das Gesuch schriftlich und begründet mit den notwendigen Beweismitteln (Haushaltbudget) bei der Steuerverwaltung der Stadt Bern einreichen.

Der Steuererlass soll zu einer langfristigen und dauernden Sanierung der wirtschaftlichen Lage der steuerpflichtigen Person beitragen. Der Erlass hat dabei der steuerpflichtigen Person selbst und nicht ihren Gläubigern zugute zu kommen. Das Erlassverfahren ersetzt weder das Rechtsmittelverfahren, noch kann eine rechtskräftige Veranlagung auf ihre Gesetzmässigkeit, d.h. auf materielle Richtigkeit hin überprüft werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der kantonalen Steuerverwaltung («Mehr zum Thema»).


Steuerverwaltung
Schwarztorstrasse 31
3000 Bern 14

031 321 61 11
031 321 66 13

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch:
08:30-11:30 und 13:30-16:30
Donnerstag:
08:30-16:30
Freitag:
08:30-11:30
Voranmeldung erwünscht

Anfahrt:

Tram 9 ab Bahnhof Richtung Wabern Haltestelle Monbijou oder
Tram 3 ab Bahnhof Richtung Weissenbühl Haltestelle Hasler.

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