Gründe für einen Steuererlass sind:
- eine ernsthafte finanzielle Notlage
- ausserordentliche Familienlasten und Unterhaltsverpflichtungen
- eine andauernde Unterstützungsbedürftigkeit
Ein Erlassgrund kann dabei vorliegen, wenn die gesuchstellende Person die geschuldeten Steuern bei zumutbaren Einschränkungen der Lebenskosten nicht in absehbarer Zeit entrichten kann. Einschränkungen bis auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum gelten als zumutbar.
Ein Erlassgesuch können Sie nur für rechtskräftig veranlagte Steuern stellen. Sie müssen das Gesuch schriftlich und begründet mit den notwendigen Beweismitteln (Haushaltbudget) bei der Steuerverwaltung der Stadt Bern einreichen.
Der Steuererlass soll zu einer langfristigen und dauernden Sanierung der wirtschaftlichen Lage der steuerpflichtigen Person beitragen. Der Erlass hat dabei der steuerpflichtigen Person selbst und nicht ihren Gläubigern zugute zu kommen. Das Erlassverfahren ersetzt weder das Rechtsmittelverfahren, noch kann eine rechtskräftige Veranlagung auf ihre Gesetzmässigkeit, d.h. auf materielle Richtigkeit hin überprüft werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der kantonalen Steuerverwaltung («Mehr zum Thema»).