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Einbürgerung: Rechte und Pflichten
| Unter dem Begriff «Bürgerrecht» versteht man das dauernde Zugehörigkeits- und Schutzverhältnis zwischen einer natürlichen Person und einem bestimmten schweizerischen Gemeinwesen. |
Die Schweiz kennt das 3-fache Bürgerrecht. Jede Person ist zwingend Bürgerin / Bürger einer Gemeinde, eines Kantons und der Schweiz.
An das Schweizer Bürgerrecht sind sowohl Rechte wie Pflichten geknüpft:
Rechte
- Politische Rechte (Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen)
- Diplomatischer Schutz im Ausland
- Niederlassungsfreiheit
- Ausweisungsverbot / Auslieferungsverbot
- Zugang zu Berufen, die eine Schweizer Bürgerschaft voraussetzen
Pflichten
- Wehrpflicht
- Mitwirkungspflicht bei Wahlen und Abstimmungen
Wie einbürgern?
Sie wollen sich in der Stadt Bern einbürgern lassen? Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bern ist die erste Anlaufstelle der Bürgerrechtsdienst der Stadt Bern (Adresse siehe rechte Spalte), wo Ihnen das weitere Vorgehen gerne erläutert wird.
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Bürgerrechtsdienst
Predigergasse 5
Postfach
3000
Bern 7
031 321 52 86
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
09.00 - 11.30 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr
Anfahrt:
Linien 6, 7, 8, 9, 10, 12, 19
Haltestelle Zytglogge
resp. Kornhausplatz
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