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Einschreibung in Kindergarten und Schule
Wer wird schulpflichtig?Allgemein: Jedes Kind, das vor dem 1. Mai das sechste Altersjahr vollendet hat, wird auf diesen Zeitpunkt schulpflichtig. 2010: Jedes Kind mit Geburtsdatum vom 1.5.2003 bis 30.4.2004 wird mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 schulpflichtig. Die Kinder mit Geburtsdatum vom 1.5.2002 bis 30.4.2003, die 2009 zurückgestellt wurden, werden ebenfalls mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 schulpflichtig. Wer kann den Kindergarten besuchen?Allgemein: Das Reglement über das Schulwesen der Stadt Bern bestimmt, dass jedes Kind das Recht hat, den Kindergarten während zwei Jahren zu besuchen, der Eintritt erfolgt frühestens zwei Jahre vor dem ordentlichen Schuleintritt. Eine Aufnahme von Kindern, die mehr als zwei Jahre vor dem ordentlichen Schuleintritt stehen, ist ausgeschlossen. 2010: Jedes Kind mit Geburtsdatum vom 1.5.2004 bis 30.4.2006 kann angemeldet werden. Wo besucht Ihr Kind den Kindergarten und die Schule?Die Zuteilung der Kinder zu den Kindergarten- und Schulorten sowie -klassen erfolgt durch die Schulen eines Stadtgebiets gemeinsam. Für die Zuteilung massgebend ist der Ort, wo sich das Kind dauernd aufhält (Ort, wo es während des überwiegenden Teils der Schulwoche übernachtet = Wohnort). Einschreibung für das Schuljahr 2010/2011Kindergarten: Die Einschreibung für den Kindergarten findet am 1. Februar 2010 statt. Eltern mit Kindern im Kindergartenalter erhalten Anfang Jahr ein Schreiben mit ausführlichen Informationen. 1. Schuljahr: Die Einschreibung für den Eintritt ins 1. Schuljahr findet Ende Januar 2010 statt. Eltern, deren Kinder einen öffentlichen städtischen Kindergarten besuchen, erhalten im Januar die Unterlagen über die Lehrperson im Kindergarten. Eltern, deren Kinder keinen öffentlichen städtischen Kindergarten besuchen, werden gebeten, im Januar 2010 die Unterlagen beim Schulamt der Stadt Bern (Tel. 031 321 64 60) anzufordern. |
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