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Angefahrene WildtiereJedes Jahr werden in der Schweiz unzählige Wildtiere von Motorfahrzeugen angefahren und verletzt. Dabei kommt es nicht selten vor, dass die Tiere grosse Qualen erleiden müssen, wenn nicht zeit- und fachgerecht nach ihnen gesucht wird. Das Gesetz verlangt eine unverzügliche Meldung an Kantonspolizei und Wildhut, wenn sich eine Kollision mit einem Wildtier ereignet hat. Wer dieser Meldepflicht nicht nachkommt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Zudem wird es bei der Schadensregelung mit der Versicherung Probleme geben. Auch eine Kollision mit einem Haustier muss der Kantonspolizei und der Wildhut gemeldet werden. Nur so kann nach dem verletzten Tier gesucht und der Besitzer oder die Besitzerin ausfindig gemacht werden. Nützliche Tipps zur Vermeidung von Kollisionen mit Wildtieren
VerhaltensregelnDie wichtigsten Regeln, die Sie befolgen müssen, wenn Sie eine Kollision mit einem Wildtier gehabt haben:
Für eventuell entstandene Fahrzeugschäden wird Ihnen eine Unfallbestätigung ausgehändigt. Sie können sie zur Schadenregelung Ihrer Versicherung übergeben. Das Behändigen eines toten Wildtiers zum Zweck der Verwertung ist gesetzlich verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Kantonspolizei Bern sowie Wildhüter Ruedi Zbinden gerne zur Verfügung. Kantonspolizei Bern: Tel. 031 634 41 11 Ruedi Zbinden (Wildhüter): Tel. 031 852 14 66 |