In unserer Gesellschaft leben Mitmenschen, die geistig, körperlich oder seelisch behindert sind. Die Stadt engagiert sich in einer Vielzahl von Institutionen und Angeboten dafür, dass diese Menschen in grösstmöglicher Selbständigkeit am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben und, so weit möglich, einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Das Volksschulgesetz verlangt, dass nach Möglichkeit alle Kinder und Jugendlichen in den ordentlichen Bildungsgängen des Kindergartens und der Volksschule geschult und gefördert werden. Kinder mit Lernstörungen und Lernbehinderungen werden in Kleinklassen der Volksschule gefördert und heilpädagogisch betreut. Kinder mit Teilleistungsstörungen besuchen den Regelunterricht der Volksschule und werden durch Fachlehrpersonen im Spezialunterricht zusätzlich gefördert. Der Spezialunterricht umfasst die Bereiche Logopädie, Psychomotorik und ambulante heilpädagogische Betreuung. Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung den Unterricht in der Volksschule nicht besuchen können, werden in Sonderschulen geschult und betreut, die ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen entsprechen. Individuell und in Gruppen werden sie hier von Fachlehrpersonen und Betreuenden gefördert.
Ziel jeder Sonderschule ist, die Kinder auf ein Leben in grösstmöglicher Selbständigkeit vorzubereiten. Welche der Sonderschulen für ein Kind geeignet ist, wird zwischen den Erziehungsberechtigten und den Schulleitungen definiert aufgrund schulpsychologischer und medizinischer Abklärungen. Die Invalidenversicherung unterstützt Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die sie in ihrer Lebensgestaltung merklich und nachhaltig beeinträchtigen.