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Erwachsenenhilfe

Im Auftrag der Erwachsenen- und Kindesschutzkommission (Vormundschaftsbehörde der Stadt Bern) werden wir tätig, wenn Erwachsene wegen fehlender oder eingeschränkter Urteilsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen. Mit den behördlich angeordneten erwachsenenrechtlichen Schutzmassnahmen wie Beistandschaft, Beiratschaft oder Vormundschaft betreuen wir unsere Klienten und Klientinnen in diversen Lebenslagen je nach deren persönlichen Möglichkeiten und der vorliegenden Situation. Die Betreuung durch unsere professionellen und privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger umfasst Hilfeleistungen wie Beratung, Verwaltung (z.B. Einkommens- und Vermögensverwaltung) sowie gesetzliche Vertretung.

Eine Vormundschaft wird angeordnet, wenn Erwachsene wegen fehlender oder eingeschränkter Urteilsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen.

Eine Beistandschaft wird angeordnet, wenn Erwachsene wegen fehlender oder eingeschränkter Urteilsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen.

Eine Beiratschaft wird angeordnet, wenn Erwachsene wegen fehlender oder eingeschränkter Urteilsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen.

Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz
Predigergasse 10
3011 Bern

031 321 63 16
031 321 72 71

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr

Anfahrt:

Linien
6,7,8,9,10,12,19
bis Haltestelle Zytglogge