Die Beistandschaft ist die leichteste Form der vormundschaftlichen Hilfestellung. Die Handlungsfähigkeit bleibt bestehen. Beistandschaft bedeutet keinen Entzug der Rechte, nur eine faktische Beschränkung in den Handlungsmöglichkeiten mit unterschiedlichem Ausmass je nach Auftrag.
Erwachsene, die eine Hilfestellung brauchen, können sich selber melden - die Meldungen können jedoch auch durch Angehörige, Nachbarn, Ärztinnen und Ärzte, Spitäler oder andere Amtsstellen erfolgen. Wir überprüfen die Meldung und beantragen, wenn nötig, über die Erwachsenen- und Kindesschutzkommission die erwachsenenschutzrechtliche Massnahme einer Beistandschaft.
Welche Hilfeleistungen bieten wir an?
Steht eine Person unter Beistandschaft, bieten wir Lebenshilfe in folgenden Bereichen an:
Persönlicher Bereich
Beraten und Betreuen der erwachsenen Klientinnen und Klienten in alltäglichen Angelegenheiten wie Arbeit, Wohnen, persönliche Beziehungen etc. Vertretung in besonderen Situationen. Motivieren der Klientinnen und Klienten, ihre Lebensgestaltung selber in die Hände zu nehmen oder sich daran aktiv zu beteiligen.
Administrativer Bereich
Kontakt mit Behörden, Versicherungen und anderen Organisationen, Erledigen der Korrespondenz, Geltendmachen von Ansprüchen gegenüber Versicherungen, Erledigung der Steuerangelegenheiten, Anleiten der Klienten zur selbstständigen Erledigung von administrativen Arbeiten.
Finanzieller Bereich
Verwalten von Einkommen und Vermögen der Klientinnen und Klienten. Sicherstellen der finanziellen Grundversorgung. Erledigung der finanziellen Angelegenheiten wie Rechnungen prüfen und bezahlen, Zahlungseingänge prüfen und verbuchen, Budget und Abrechnungen erstellen. Abklärung und Einforderung von Guthaben gegenüber Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern und Sozialversicherungen.