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Vormundschaft

Bei einer Vormundschaft wird die Handlungsfähigkeit entzogen, sie ist also freiheitseinschränkend. Dazu werden Erwachsene entmündigt und damit bevormundet.

Erwachsene, die eine Hilfestellung brauchen, können sich selber melden. Die Meldungen können jedoch auch durch Angehörige, Nachbarn, Ärztinnen und Ärzte, Spitäler oder andere Amtsstellen erfolgen. Wir überprüfen die Meldung und beantragen, wenn nötig, über die Erwachsenen- und Kindesschutzkommission die erwachsenenschutzrechtliche Massnahme einer Vormundschaft.

Welche Hilfeleistungen bieten wir an?

Steht eine Person unter Vormundschaft, bieten wir Lebenshilfe in folgenden Bereichen an:

Persönlicher Bereich

Beraten und Betreuen der erwachsenen Klientinnen und Klienten in alltäglichen Angelegenheiten wie Arbeit, Wohnen, persönliche Beziehungen etc. Vertretung in besonderen Situationen. Motivieren der Klientinnen und Klienten, ihre Lebensgestaltung selber in die Hände zu nehmen oder sich daran aktiv zu beteiligen.

Administrativer Bereich

Kontakt mit Behörden, Versicherungen und anderen Organisationen, Erledigen der Korrespondenz, Geltendmachen von Ansprüchen gegenüber Versicherungen, Erledigung der Steuerangelegenheiten, Anleiten der Klienten zur selbstständigen Erledigung von administrativen Arbeiten.

Finanzieller Bereich

Verwalten von Einkommen und Vermögen der Klientinnen und Klienten. Sicherstellen der finanziellen Grundversorgung. Erledigung der finanziellen Angelegenheiten wie Rechnungen prüfen und bezahlen, Zahlungseingänge prüfen und verbuchen, Budget und Abrechnungen erstellen. Abklärung und Einforderung von Guthaben gegenüber Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern und Sozialversicherungen.


Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz
Predigergasse 10
3011 Bern

031 321 63 16
031 321 72 71

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr

Anfahrt:

Linien
6,7,8,9,10,12,19
bis Haltestelle Zytglogge