Um möglichen gefährlichen Vergiftungen vorzubeugen, kann privates Sammelgut den Pilzkontrollstellen des Polizeiinspektorats der Stadt Bern zur kostenlosen Kontrolle vorgewiesen werden.
Die Kontrollstellen sind wie folgt geöffnet:
Bern-Zentrum
Juli - Oktober:
Montag, Mittwoch und Freitag: jeweils 15.30 - 17.00 Uhr
Januar bis Juni / November bis Dezember:
jeweils Montag bis Freitag während den Büroöffnungszeiten
Telefonische Voranmeldung: Tel. 031 321 52 26/91
Polizeiinspektorat
Orts- und Gewerbepolizei
Predigergasse 5
1. Obergeschoss / Büro 113
Bern-Bümpliz
Juli - Oktober:
Dienstag und Donnerstag: 18.00 - 19.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 17.00 - 18.00 Uhr
Frankenstrasse 1
1. Untergeschoss
Vom 1. bis 7. jeden Monats bleiben die Kontrollstellen geschlossen
(gesetzliches Sammelverbot).
Pilzsammelverbot
In der Zeit vom 1. bis zum 7. jeden Monats ist das Sammeln von Pilzen gesetzlich verboten. Die Pilze benötigen diese Zeit für ihre Fortpflanzung, indem sie absporen. Deshalb bleiben die Pilzkontrollstellen während der genannten Dauer geschlossen.
Bewilligung
Das gewerbsmässige Sammeln (Markt, Gaststätten usw.) von wildwachsenden Pflanzen bedarf einer Bewilligung des Naturschutzinspektorates gemäss Artikel 33 des Naturschutzgesetzes.
Gesuchsformulare können beim Naturschutzinspektorat des Kantons Bern, Schwand,
3110 Münsingen, Tel. 031 720 32 20 bezogen werden.
Massnahmen bei einer Pilzvergiftung
- Sofort mit dem nächstgelegenen Spital oder einem Arzt Kontakt aufnehmen und die erteilten Weisungen strikte einhalten.
- Ohne ärztliche Weisung nichts zu essen oder trinken geben.
- Zeitpunkt der letzten Pilzmahlzeit und des Auftretens der Symptome eruieren.
- Wenn möglich Rüstabfälle, Speisereste oder Erbrochenes sicherstellen
(Pilzbestimmung durch Pilzexpertin oder Pilzexperten)
- Notfall Inselspital Bern: Tel. 031 632 24 02
- Sanitätsnotruf: 144
- Toxzentrum: 145