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Gesundheitsvorsorge Schulkinder

Der schulärztliche Dienst (Gesundheitsdienst) begleitet die Kinder durch die gesamte Schulzeit. Für Gesundheitsfragen ist er das Bindeglied zwischen Kind, Eltern und Schule. Seine wichtigsten Aufgaben und Angebote sind hier aufgelistet.

Der schulärztliche Dienst ist zuständig für das gesundheitliche Wohlbefinden der Kinder und Jungendlichen in der Schule. Er führt die schulärztlichen Untersuchungen durch, berät Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen zu Gesundheitsfragen und leitet notwendige Hilfsmassnahmen ein. (Unterlagen für Lehrpersonen)

Schulärztliche Untersuchungen

Im Kindergarten, in der 4. und 8. Klasse finden die obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen statt. Sie beinhalten in der Regel:

  • Augen- und Gehörprüfung
  • Messen von Gewicht und Länge
  • Kontrolle der Impfkarte, Impfberatung, Impfangebot (Impfen ist freiwillig!)
  • Beurteilung des Entwicklungsstandes von Sprache und Bewegung (Kindergarten)
  • Rückenkontrolle (4.Klasse)
  • Blutdruckkontrolle (8.Klasse)

Der wichtigste Teil der Untersuchung ist ein Gespräch mit Schülerinnen und Schülern oder mit den Eltern (bei den jüngeren Kindern). Es gibt Auskunft über das gesundheitliche Wohlbefinden der Kinder oder Jugendlichen und über ihre gesundheitlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse. Es dient der Früherfassung von ernsthafteren Störungen und kann Auslöser sein für die Einleitung weiterer Untersuchungen oder unterstützender Massnahmen. Je nach Problem kann auch, mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten, der oder die zuständige Schulsozialarbeitende beigezogen werden.

Abklärung von Sprach- und Bewegungsstörungen sowie der Schulbereitschaft

Bei Verdacht auf Entwicklungsstörungen von Sprache und Bewegung werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt und die Notwendigkeit von Spezialunterricht (Psychomotoriktherapie oder Logopädie) abgeklärt. Bei Bedarf werden die entsprechenden Massnahmen eingeleitet.

Der schulärztliche Dienst ist auch zuständig für die Abklärungen vor einer Einweisung in den Sprachheilkindergarten oder die Sprachheilschule der Stadt Bern.

Zusammen mit der Erziehungsberatung ist der schulärztliche Dienst ferner für die Abklärung der Schulbereitschaft zuständig. Die Beobachtungen der Eltern und der Kindergärtnerin sowie die Untersuchungsbefunde ergeben ein Gesamtbild. Stärken, Schwächen und Situation des Kindes werden bezüglich ihrer Auswirkung auf den Schulalltag eingeschätzt. Diese Abklärung ist freiwillig, und auch der Entscheid über die Einschulung liegt bei den Eltern.

Läuse

Der schulärztliche Dienst untersucht einzelne Kinder oder ganze Klassen beim Verdacht auf Lausbefall und gibt Behandlungsanweisungen ab. Entsprechende Merkblätter erhalten Sie bei Ihrem schulärztlichen Dienst oder können Sie direkt von dieser Seite herunterladen.

Arztgeheimnis

Die Schulärztinnen und -ärzte unterstehen dem Arztgeheimnis. Befunde werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen (Schülerinnen, Schüler, Eltern) an die Lehrpersonen weitergegeben.

Kantonale schulärztliche Verordnung

Der schulärztliche Dienst der Stadt Bern stützt sich bei seinen Angeboten auf die kantonale schulärztliche Verordnung und die schulärztlichen Weisungen.

Zusammenarbeit

Der schulärztliche Dienst arbeitet zusammen mit den Schulen, den kinderärztlichen Praxen, der Kinderklinik des Inselspitals, der kantonalen Erziehungsberatung, der Kinder- und Jugendpsychiatrie der universitären psychiatrischen Dienste UPD und mit den städtischen Fachstellen im Kinder- und Jugendbereich.


Gesundheitsdienst
Monbijoustrasse 11
(im EWB-Gebäude) Postfach 6262
3001 Bern

031 321 68 27
031 321 69 24

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag bis 12:00 Uhr
Termine nur nach Voranmeldung

Anfahrt:

Linien 3, 6, 7, 8, 9
Haltestelle Hirschengraben
Linie 10 und 19 Hirschengraben/
Monbijou