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Gesundheitsvorsorge Schulkinder
Der schulärztliche Dienst ist zuständig für das gesundheitliche Wohlbefinden der Kinder und Jungendlichen in der Schule. Er führt die schulärztlichen Untersuchungen durch, berät Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen zu Gesundheitsfragen und leitet notwendige Hilfsmassnahmen ein. (Unterlagen für Lehrpersonen) Schulärztliche UntersuchungenIm Kindergarten, in der 4. und 8. Klasse finden die obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen statt. Sie beinhalten in der Regel:
Der wichtigste Teil der Untersuchung ist ein Gespräch mit Schülerinnen und Schülern oder mit den Eltern (bei den jüngeren Kindern). Es gibt Auskunft über das gesundheitliche Wohlbefinden der Kinder oder Jugendlichen und über ihre gesundheitlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse. Es dient der Früherfassung von ernsthafteren Störungen und kann Auslöser sein für die Einleitung weiterer Untersuchungen oder unterstützender Massnahmen. Je nach Problem kann auch, mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten, der oder die zuständige Schulsozialarbeitende beigezogen werden. Abklärung von Sprach- und Bewegungsstörungen sowie der SchulbereitschaftBei Verdacht auf Entwicklungsstörungen von Sprache und Bewegung werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt und die Notwendigkeit von Spezialunterricht (Psychomotoriktherapie oder Logopädie) abgeklärt. Bei Bedarf werden die entsprechenden Massnahmen eingeleitet. Der schulärztliche Dienst ist auch zuständig für die Abklärungen vor einer Einweisung in den Sprachheilkindergarten oder die Sprachheilschule der Stadt Bern. Zusammen mit der Erziehungsberatung ist der schulärztliche Dienst ferner für die Abklärung der Schulbereitschaft zuständig. Die Beobachtungen der Eltern und der Kindergärtnerin sowie die Untersuchungsbefunde ergeben ein Gesamtbild. Stärken, Schwächen und Situation des Kindes werden bezüglich ihrer Auswirkung auf den Schulalltag eingeschätzt. Diese Abklärung ist freiwillig, und auch der Entscheid über die Einschulung liegt bei den Eltern. LäuseDer schulärztliche Dienst untersucht einzelne Kinder oder ganze Klassen beim Verdacht auf Lausbefall und gibt Behandlungsanweisungen ab. Entsprechende Merkblätter erhalten Sie bei Ihrem schulärztlichen Dienst oder können Sie direkt von dieser Seite herunterladen. ArztgeheimnisDie Schulärztinnen und -ärzte unterstehen dem Arztgeheimnis. Befunde werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen (Schülerinnen, Schüler, Eltern) an die Lehrpersonen weitergegeben. Kantonale schulärztliche VerordnungDer schulärztliche Dienst der Stadt Bern stützt sich bei seinen Angeboten auf die kantonale schulärztliche Verordnung und die schulärztlichen Weisungen. ZusammenarbeitDer schulärztliche Dienst arbeitet zusammen mit den Schulen, den kinderärztlichen Praxen, der Kinderklinik des Inselspitals, der kantonalen Erziehungsberatung, der Kinder- und Jugendpsychiatrie der universitären psychiatrischen Dienste UPD und mit den städtischen Fachstellen im Kinder- und Jugendbereich. |
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