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Vogelgrippe

Mit den in der Öffentlichkeit geläufigen Begriffen Vogelgrippe oder Geflügelpest wird die Influenza A(H5N1) bezeichnet. Diese Variante des Influenza-A-Virus wird bei Vögeln gefunden. Insbesondere Hühner und Wasservögel können das Virus in sich tragen.

Das Vogelgrippe-Virus wurde erstmals 1997 in Hongkong beobachtet. Durch die Tötung sämtlicher Geflügelbestände schien das Virus eliminiert worden zu sein, bis Mitte Dezember 2003 in Südkorea dieselbe aggressive Form der Vogelgrippe wieder auftrat. In der Folge bereitete sich die Vogelgrippe über weite Teile Ost-Asiens aus.

Übertragung auf den Menschen selten
Seit dem Frühjahr 2005 konnte eine weitere Ausbreitung nach Westen beobachtet werden und im Oktober 2005 traten die ersten Fälle von H5N1 in Osteuropa auf. In seltenen Fällen wurde das Virus auch auf Menschen übertragen, was aber nur nach einem länger dauernden Kontakt mit kranken Vögeln stattfand (Wohnen zusammen mit Haustieren, Spielen mit Überresten aus der Schlachtung usw.).

Solange das Vogelgrippevirus nicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist, besteht ohne Kontakt zu infiziertem Geflügel keine Ansteckungsgefahr für die Schweizer Bevölkerung.

Verhalten beim Auffinden von toten Tieren
Falls Sie tote, verletzte oder sich anormal verhaltende Vögel, Wasservögel oder Geflügeltiere finden, melden Sie dies bitte der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Bern, Telefon 031 634 41 11.

Bitte berühren Sie tot aufgefundene Vögel nicht und vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit deren Ausscheidungen.

Baden, Schwimmen und Tauchen
Aktuelle Informationen für Wassersportlerinnen und Wassersportler können dem Merkblatt "Informationen für Wassersportlerinnen und Wassersportler" entnommen werden.


Weiterführende Informationen zum Thema Vogelgrippe bietet Ihnen unsere Liste mit Internetlinks und Telefonnummern von Hotlines des Bundes.