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KindesschutzWenn Kinder oder Jugendliche Gefahr laufen, dass ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl beeinträchtigt wird, so merken Betreuungspersonen in Spielgruppen, Kindergärten, Tagesstätten, Schulen, Fachstellen oder andere Bezugspersonen dies meist als Erste. Die Beratungsstellen der ambulaten Jugendhilfe haben den Auftrag, Kinder und Jugendliche zu schützen (Gemeindeordnung der Stadt Bern). Sie arbeiten deshalb eng mit allen Betreuungs- und Bezugspersonen und Institutionen zusammen und nehmen Gefährdungsmeldungen entgegen. Die Beratungsstellen müssen jede Gefährdungsmeldung abklären und gemeinsam mit den Eltern, Kindern, Jugendlichen und weiteren Bezugspersonen versuchen, die Situation zu verbessern. Wenn keine freiwillige Zusammenarbeit zustande kommt und die Kinder bzw. Jugendlichen ernsthaft gefährdet sind, beantragen die Beratungsstellen bei der Erwachsenen- und Kindesschutzkommission Massnahmen zum Schutze des Kindes oder des Jugendlichen. Die Kindesschutzmassnahmen sollen die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe wirksam unterstützen - und sie nicht bestrafen. Auskunft und Beratung:Beratungsstelle Bern Stadt Tel. 031 321 67 50 Tel. 031 321 58 70 Öffnungszeiten: |