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Kindesschutz

Wenn Kinder oder Jugendliche Gefahr laufen, dass ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl beeinträchtigt wird, so merken Betreuungspersonen in Spielgruppen, Kindergärten, Tagesstätten, Schulen, Fachstellen oder andere Bezugspersonen dies meist als Erste.

Die Beratungsstellen der ambulaten Jugendhilfe haben den Auftrag, Kinder und Jugendliche zu schützen (Gemeindeordnung der Stadt Bern). Sie arbeiten deshalb eng mit allen Betreuungs- und Bezugspersonen und Institutionen zusammen und nehmen Gefährdungsmeldungen entgegen.

Die Beratungsstellen müssen jede Gefährdungsmeldung abklären und gemeinsam mit den Eltern, Kindern, Jugendlichen und weiteren Bezugspersonen versuchen, die Situation zu verbessern.

Wenn keine freiwillige Zusammenarbeit zustande kommt und die Kinder bzw. Jugendlichen ernsthaft gefährdet sind, beantragen die Beratungsstellen bei der Erwachsenen- und Kindesschutzkommission Massnahmen zum Schutze des Kindes oder des Jugendlichen. Die Kindesschutzmassnahmen sollen die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe wirksam unterstützen - und sie nicht bestrafen.

Auskunft und Beratung:

Beratungsstelle Bern Stadt
Effingerstrasse 21
3001 Bern

Tel. 031 321 67 50
Fax 031 321 67 74
beratungsstellejugendamt@bern.ch


Beratungsstelle Bern West
Frankenstrasse 1
3018 Bern

Tel. 031 321 58 70
Fax 031 321 58 71

beratungsstellejugendamt@bern.ch

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08.30 - 11.30 und 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstagvormittag geschlossen, Freitag bis 16.00 Uhr


Jugendamt
Effingerstrasse 21
Postfach
3001 Bern

031 321 63 83
031 321 72 65

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 16:00 Uhr

Anfahrt:

"Meer-Haus":
Linien 3, 6, 7, 8, 17 bis
Haltestelle Kocherpark