Ältere Menschen, die eine Hilfestellung brauchen, können sich selber bei uns melden. Die Meldungen können auch durch Angehörige, Nachbarinnen und Nachbarn, Ärztinnen und Ärzte, Spitäler oder andere Amtsstellen erfolgen. Unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter klären ab, ob eine vormundschaftliche Massnahme nötig ist. Die Abklärung umfasst Gespräche mit den Betroffenen und ihrem Umfeld. Bevor die Errichtung einer beistandschaftlichen Massnahme in Erwägung gezogen wird, werden verschiedene Hilfestellungen und Vernetzungsmöglichkeiten geprüft (z.B. Verwandte, Spitex, Pro Senectute usw.). Die Abklärung ist vertraulich. Steht eine Person unter vormundschaftlichem Schutz, bieten wir Lebenshilfe in folgenden Bereichen an:
Persönlicher Bereich
Beraten und Betreuen in alltäglichen Angelegenheiten wie Wohnen, Umzug, persönliche Beziehungen etc. Vertretung in besonderen Situationen. Motivieren der Klientinnen und Klienten, ihre Lebensgestaltung selber in die Hände zu nehmen oder sich daran aktiv zu beteiligen
Administrativer Bereich
Kontakt mit Behörden, Versicherungen und anderen Organisationen, Erledigen der Korrespondenz, Geltendmachen von Ansprüchen gegenüber Versicherungen, Erledigung der Steuerangelegenheiten, Anleiten zur selbstständigen Erledigung von administrativen Arbeiten
Finanzieller Bereich
Verwalten von Einkommen und Vermögen der Klientinnen und Klienten. Sicherstellen der finanziellen Grundversorgung. Erledigung der finanziellen Angelegenheiten wie Rechnungen prüfen und bezahlen, Zahlungseingänge prüfen und verbuchen, Budget und Abrechnungen erstellen. Abklärung und Einforderung von Guthaben gegenüber Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern und Sozialversicherungen.