|
|
|
Parkkarten Untere Altstadt
Gesetzliche Grundlagen
Parkierbewilligungen für die Untere Altstadt werden gestützt auf die Verordnung über Fahr- und Parkierbeschränkungen in der Unteren Altstadt erteilt. Für das Parkieren in den Gassen der Oberen Altstadt können keine Parkierbewilligungen erteilt werden. Berechtigte der Oberen Altstadt haben jedoch Anspruch auf Parkierbewilligungen, die das Parkieren in den der Oberen Altstadt angrenzenden Parkkartenzonen ermöglichen.
Wer ist zum Bezug von Parkkarten berechtigt?
- Anwohnerinnen und Anwohner der Berner Innenstadt für leichte Motorwagen, die im Fahrzeugausweis an erster Stelle auf ihren Namen und ihre Adresse lauten.
- Geschäftsbetriebe mit Sitz in der Berner Innenstadt für leichte Motorwagen, die im Fahrzeugausweis auf den Geschäftsnamen lauten.
- «Andere gleichermassen Betroffene»: Dabei handelt es sich zum Beispiel um Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter mit eigenen Fahrzeugen (im Fahrzeugausweis an erster Stelle auf ihren Namen eingetragen).
Gebühren
Die Gebühren werden gestützt auf das Reglement vom 21. Mai 2000 über die Gebührenerhebung durch die Stadtverwaltung Bern (Gebührenreglement; GebR) erhoben.
- CHF 264.00 pro Jahr (CHF 22.00 pro Monat; Mindestbezugsdauer 3 Monate) für Berechtigte mit Wohn- oder Geschäftssitz der Berner Innenstadt - zum Parkieren in einer der Innenstadt angrenzenden Parkkartenzone.
- CHF 480.00 pro Jahr (CHF 40.00 pro Monat; Mindestbezugsdauer 3 Monate) für Private mit Wohnsitz in der Unteren Altstadt, beschränkt auf die Zeit von Montag bis Freitag, 19.00 bis 08.00 Uhr, sowie Samstag, 16.00 bis Montag, 08.00 Uhr - zum Parkieren in der Unteren Altstadt.
- CHF 960.00 pro Jahr (CHF 80.00 pro Monat; Mindestbezugsdauer 3 Monate) für Private mit Wohnsitz in der Unteren Altstadt, unbeschränkt für max. 48 Stunden - zum Parkieren in der Unteren Altstadt.
- CHF 960.00 pro Jahr (CHF 80.00 pro Monat; Mindestbezugsdauer 3 Monate) für Unternehmungen mit einer Geschäftsniederlassung in der Unteren Altstadt mit Lieferbereitschaft, beschränkt auf die Zeit von Montag bis Freitag, 08.00 bis 19.00 Uhr, sowie Samstag, von 08.00 bis 16.00 Uhr - zum Parkieren in der Unteren Altstadt.
- CHF 960.00 pro Jahr (CHF 80.00 pro Monat; Mindestbezugsdauer 3 Monate) für «andere gleichermassen Betroffene» mit Wohnsitz in der Unteren Altstadt, beschränkt auf die Zeit von Montag bis Freitag, 19.00 bis 08.00 Uhr, sowie Samstag, von 16.00 bis Montag, 08.00 Uhr - zum Parkieren in der Unteren Altstadt.
- CHF 1 920.00 pro Jahr (CHF 160.00 pro Monat; Mindestbezugsdauer 3 Monate) für «andere gleichermassen Betroffene» mit Wohnsitz in der Unteren Altstadt, unbeschränkt für max. 48 Stunden - zum Parkieren in der Unteren Altstadt.
Auskunft / Gesuchsformulare / Parkkarten
Polizeiinspektorat der Stadt Bern 1. Stock, Büro 109 Predigergasse 5 Postfach 3000 Bern 7
Tel. 031 321 52 17 Montag bis Freitag, 07.00-11.30 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr
paka@bern.ch
|
|
|
|
|
|
Polizeiinspektorat
Predigergasse 5
Postfach
3000
Bern 7
031 321 51 51
031 321 52 09
Öffnungszeiten:
Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei /
Fundbüro
Montag bis Freitag
10.00 - 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag
10.00 - 18.00 Uhr durchgehend
Übrige Büros
Montag bis Freitag
09.00 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr
Anfahrt:
Linien 6, 7, 8, 9, 10, 19
Haltestelle Zytglogge resp.
Kornhausplatz
|