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Neuer biometrischer Ausländerausweis

Ab dem 24. Januar 2011 erhalten Staatsangehörige von Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören sowie Personen aus Drittstaaten, die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können, einen biometrischen Ausländerausweis.

Was ist zu beachten:

  • Aus organisatorischen Gründen ist eine telefonische Terminreservation unbedingt erforderlich
  • Nach persönlicher Vorsprache bei den Einwohnerdiensten, Migration und Fremdenpolizei (EMF) der Stadt Bern zwecks Erteilung / Verlängerung der Bewilligung L, B, C oder
  • nach Einreichung der Verlängerungsunterlagen per Post erhalten Sie einen Flyer mit  der Aufforderung der telefonischen Terminreservation - Tel. 031 321 53 88
  • Die vereinbarten Termine sind einzuhalten
  • Eine Terminreservation ist abhängig von der Erteilung oder Verlängerung der Bewilligung.

Das Call Center der EMF steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung - Tel. 031 321 53 00.