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Handlungsfähigkeitszeugnis
Ein Handlungfähigkeitszeugnis wird in folgenden Fällen benötigt:
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Prüfungen an der Universität Bern
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Eintrag im Anwaltsregister (Kanton Bern)
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Eintrag im Notariatsregister (Kanton Bern)
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Eröffnen einer Arztpraxis (Kanton Bern)
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Ausübung des Arztberufes in Deutschland
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Wohnungsbewerbung
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Stellenbewerbung
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Land-, Hauskauf in einem anderen Kanton
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Jagdpatent im Ausland (Deutschland)
Für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter in der Stadt Bern können leider keine Handlungsfähigkeitszeugnisse ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohnsitzgemeinde.
Mitnehmen
Bitte Pass, Identitätskarte oder Führerausweis mitnehmen.
Gebühren
CHF 20.00
Wie finden Sie uns?
Polizeiinspektorat 1. Stock, Büro 109 Predigergasse 5 3011 Bern
Tel. 031 321 52 12 Fax 031 321 52 29 E-Mail: ServiceCenterOGP@bern.ch
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 - 11.30 Uhr und 12.30 - 16.00 Uhr
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Polizeiinspektorat
Predigergasse 5
Postfach
3000
Bern 7
031 321 51 51
031 321 52 09
Öffnungszeiten:
Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei /
Fundbüro
Montag bis Freitag
10.00 - 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag
10.00 - 18.00 Uhr durchgehend
Übrige Büros
Montag bis Freitag
09.00 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr
Anfahrt:
Linien 6, 7, 8, 9, 10, 19
Haltestelle Zytglogge resp.
Kornhausplatz
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