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Handlungsfähigkeitszeugnis

Ein Handlungfähigkeitszeugnis wird in folgenden Fällen benötigt:

  • Prüfungen an der Universität Bern
  • Eintrag im Anwaltsregister (Kanton Bern)
  • Eintrag im Notariatsregister (Kanton Bern)
  • Eröffnen einer Arztpraxis (Kanton Bern)
  • Ausübung des Arztberufes in Deutschland
  • Wohnungsbewerbung
  • Stellenbewerbung
  • Land-, Hauskauf in einem anderen Kanton
  • Jagdpatent im Ausland (Deutschland)

Für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter in der Stadt Bern können leider keine Handlungsfähigkeitszeugnisse ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohnsitzgemeinde.

Mitnehmen

Bitte Pass, Identitätskarte oder Führerausweis mitnehmen.

Gebühren

CHF 20.00

Wie finden Sie uns?

Polizeiinspektorat
1. Stock, Büro 109
Predigergasse 5
3011 Bern

Tel. 031 321 52 12
Fax 031 321 52 29
E-Mail: ServiceCenterOGP@bern.ch

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr und
12.30 - 16.00 Uhr


Polizeiinspektorat
Predigergasse 5
Postfach
3000 Bern 7

031 321 51 51
031 321 52 09

Öffnungszeiten:

Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei /
Fundbüro

Montag bis Freitag
10.00 - 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag
10.00 - 18.00 Uhr durchgehend


Übrige Büros
Montag bis Freitag
09.00 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr

Anfahrt:

Linien 6, 7, 8, 9, 10, 19
Haltestelle Zytglogge resp.
Kornhausplatz