Geburt
Sie werden Mutter oder Vater und sind nicht mit Ihrem Partner
oder Ihrer Partnerin verheiratet oder geschieden? Dann sollten Sie die
folgenden Punkte beachten.
Wir kümmern uns um die Feststellung der Vaterschaft von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind.
Sie waren vor der Geburt berufstätig. Dann haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.
Wir kümmern uns um die Unterhaltsansprüche von Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind.
Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern können einen Antrag auf die Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge für ihre Kinder stellen.