Skip to content
Schrift klein Schrift normal Schrift gross Notfaelle Stadtplan Jobs Adressen
Sie sind hier: bern.ch > Leben in Bern > Persönliches und Familie > Geburt > Gemeinsame elterliche Sorge

Gemeinsame elterliche Sorge

Sie sind nicht verheiratet oder geschieden und möchten die Erziehung ihrer Kinder gemeinsam gestalten. Sie können bei uns einen Antrag auf Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge stellen.

Wir beraten nicht miteinander verheiratete sowie geschiedene Eltern (Abänderung des Scheidungsurteils) bei ihrem Antrag auf Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Die Voraussetzungen für die Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge sind:

  • Ein gemeinsamer Antrag der Eltern
  • Die Eltern einigen sich in einer genehmigungsfähigen Vereinbarung über ihre Anteile an der Betreuung des Kindes und über die Verteilung der Unterhaltskosten, wenn sie einen gemeinsamen Haushalt führen und für den Fall, dass sie den gemeinsamen Haushalt auflösen sollten.
  • Die gemeinsame elterliche Sorge muss mit dem Kindeswohl vereinbar sein.

Die Vereinbarung leiten wir an die Erwachsenen- und Kindesschutzkommission weiter, die den Eltern dann mittels vormundschaftsrechtlicher Verfügung die gemeinsame elterliche Sorge erteilt.

Für die Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge erhebt die Stadt eine Gebühr von CHF 150.00 (Normaltarif).

Für Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 031 321 72 92 zur Verfügung.


Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz
Predigergasse 10
3011 Bern

031 321 63 16
031 321 72 71

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr

Anfahrt:

Linien
6,7,8,9,10,12,19
bis Haltestelle Zytglogge