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VaterschaftWir - das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz der Stadt Bern - kümmern uns um die Feststellung der Vaterschaft von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Das Zivilstandsamt meldet uns die Geburt aller Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Nach der Geburt laden wir die Mutter zu einem Gespräch ein, in dem es darum geht, die Vaterschaft zu regeln. Dies kann durch eine Anerkennung des Vaters auf dem Zivilstandsamt erfolgen. Ist die Vaterschaft bestritten, leitet der Vertretungsbeistand die nötigen Vorkehrungen zu einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft ein.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Feststellung der Vaterschaft stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 031 321 72 92 zur Verfügung.
Anerkennung von KindernDer Vater kann das Kind vor oder nach der Geburt auf dem Zivilstandesamt anerkennen. Nähere Informationen über die Vorgehensweise und die benötigten Unterlagen erhalten Sie auf dem Zivilstandsamt des Kreises Bern-Mittelland. Adresse: Zivilstandsamt Kreis Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18a, 3008 Bern |