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LohnungleichheitDas Gleichstellungsgesetz schützt vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben. Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung (GlG Art. 3). Das Gesetz schützt auch bei Diskriminierung in Form von sexueller Belästigung (GlG Art. 4). AKTUELL: LOHNGLEICHHEIT in der Stadtverwaltung Bern Die Stadtverwaltung Bern hat ihre Löhne überprüfen lassen. Das Ergebnis der Regressionsanalyse: Frauen verdienen bei gleichen Voraussetzungen (d.h. nachdem Faktoren wie Ausbildung, Erwerbserfahrung und Dienstalter einberechnet wurden) durchschnittlich 2,8% weniger als ihre männlichen Kollegen. Gemäss Studienleiterin Silvia Strub vom Büro BASS liegt zwar eine Diskriminierung vor, im Vergleich zu anderen Verwaltungen oder der Privatwirtschaft (die Lohndiskriminierung in der Privatwirtschaft betrug 2004 rund 9.5%) fällt diese in der Stadtverwaltung aber gering aus. Mögliche Gründe für das gute Ergebnis: die Transparenz des Lohnsystems sowie allgemein eine hohe Sensibilität und Gleichstellungsfreundlichkeit der Arbeitgeberin Stadtverwaltung Bern. In der Stadtverwaltung wurden die Gründe für die Lohndiskriminierung von 2,8% zu ungunsten der Frauen analysiert. Massnahmen bei der Personalbeurteilung sollen zukünftig zu einem Abbau der Diskriminierung bei den Löhnen beitragen. "Analyse der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Bern" (Büro BASS) sowie die Medienmitteilung: siehe Downloads rechts. Information und Beratung Sie wollen in Ihrem Betrieb die Löhne selber überprüfen? Erfahren Sie auf www.logib.ch wie das einfach und kostenlos funktioniert. Wie viel verdienen Sie (zu wenig)? Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Bern
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