Skip to content
Schrift klein Schrift normal Schrift gross Notfaelle Stadtplan Jobs Adressen

Lohnungleichheit

Das Gleichstellungsgesetz schützt vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben. Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung (GlG Art. 3). Das Gesetz schützt auch bei Diskriminierung in Form von sexueller Belästigung (GlG Art. 4).

AKTUELL: LOHNGLEICHHEIT in der Stadtverwaltung Bern

Die Stadtverwaltung Bern hat ihre Löhne überprüfen lassen. Das Ergebnis der Regressionsanalyse: Frauen verdienen bei gleichen Voraussetzungen (d.h. nachdem Faktoren wie Ausbildung, Erwerbserfahrung und Dienstalter einberechnet wurden) durchschnittlich 2,8% weniger als ihre männlichen Kollegen. Gemäss Studienleiterin Silvia Strub vom Büro BASS liegt zwar eine Diskriminierung vor, im Vergleich zu anderen Verwaltungen oder der Privatwirtschaft (die Lohndiskriminierung in der Privatwirtschaft betrug 2004 rund 9.5%) fällt diese in der Stadtverwaltung aber gering aus. Mögliche Gründe für das gute Ergebnis: die Transparenz des Lohnsystems sowie allgemein eine hohe Sensibilität und Gleichstellungsfreundlichkeit der Arbeitgeberin Stadtverwaltung Bern.

In der Stadtverwaltung wurden die Gründe für die Lohndiskriminierung von 2,8% zu ungunsten der Frauen analysiert. Massnahmen bei der Personalbeurteilung sollen zukünftig zu einem Abbau der Diskriminierung bei den Löhnen beitragen.

"Analyse der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Bern" (Büro BASS) sowie die Medienmitteilung: siehe Downloads rechts.

Information und Beratung

Sie wollen in Ihrem Betrieb die Löhne selber überprüfen? Erfahren Sie auf www.logib.ch wie das einfach und kostenlos funktioniert.

Wie viel verdienen Sie (zu wenig)?
Der Fairpay – Lohnrechner zeigt, wie viel andere ArbeitnehmerInnen mit dem gleichen Profil verdienen. Weitere Links finden Sie in der rechten Spalte

Vermuten Sie eine Diskriminierung in der Entlöhnung oder sind Sie betroffen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Sind Sie zuständig für Personalfragen und suchen Informationen zum Gleichstellungsgesetz?

Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Bern

  • dokumentiert und informiert Interessierte bei Fragen zum Gleichstellungsgesetz (Diskriminierungsverbot im Erwerbsleben)
  • bietet kostenlose Erstberatung an für Betroffene. Für juristische oder anwaltschaftliche Beratung vermittelt sie spezialisierte Juristinnen und Juristen oder Beratungsstellen.

Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann
Junkerngasse 47
Postfach
3000 Bern 8

031 321 62 99

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:
08.30 - 12.00 Uhr und
14.00 - 17.00 Uhr

Anfahrt:

Linie 12 bis Haltestelle Rathaus