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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Das Gleichstellungsgesetz schützt vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben. Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung (GlG Art. 3). Das Gesetz schützt auch bei Diskriminierung in Form von sexueller Belästigung (GlG Art. 4).

 

Information und Beratung

Sind Sie betroffen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Sind Sie zuständig für Personalfragen und suchen Informationen über Präventionsmöglichkeiten gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Bern:

  • dokumentiert und informiert Interessierte bei Fragen zum Gleichstellungsgesetz (Diskriminierungsverbot im Erwerbsleben);
  • bietet kostenlose Erstberatung an für Betroffene. Für juristische oder anwaltschaftliche Beratung vermittelt sie spezialisierte Juristinnen und Juristen oder Beratungsstellen;
  • bietet Inormationsveranstaltungen und Weiterbildungen für Interessierte an.

 

PRÄVENTION GEGEN SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ IN DER STADTVERWALTUNG BERN

Seit 2005 verfügt die Stadtverwaltung Bern über ein neues Konzept gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sowie diverse Merkblätter für Angestellte und Vorgesetzte (siehe Downloads rechts).


Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann
Junkerngasse 47
Postfach
3000 Bern 8

031 321 62 99

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:
08.30 - 12.00 Uhr und
14.00 - 17.00 Uhr

Anfahrt:

Linie 12 bis Haltestelle Rathaus