Vor einer Heirat wird jede Person einzeln veranlagt, auch wenn ein Paar möglicherweise schon während Jahren einen gemeinsamen Haushalt führte.
Nach der Heirat füllen die Eheleute gemeinsam nur noch eine Steuererklärung aus. Für die Steuerveranlagung ist der Zivilstand am 31. Dezember der jeweiligen Steuerperiode massgebend. Es ist unwichtig, ob eine Heirat bereits im Januar oder erst im Dezember stattfindet. Die Ehegatten werden immer für die ganze Steuerperiode (das ganze Jahr) gemeinsam veranlagt.
Detailinformationen erhalten Sie aus der allgemeinen Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen sowie auf der Seite der kantonalen Steuerverwaltung (siehe «Mehr zum Thema»).