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Zivilrechtlicher Kindesschutz

Ist das Wohl des Kindes gefährdet und wollen oder können die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe sorgen, so trifft die Erwachsenen- und Kindesschutzkommission (EKSK, Vormundschaftsbehörde) die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes. Sie kann auch den Eltern oder dem Kind Weisungen erteilen.

 


Mit einer geeigneten zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahme stellen wir den Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher sicher.

Wir bevorschussen die Unterhaltsbeiträge für Kinder an den obhutsberechtigten Elternteil bzw. ab Volljährigkeit an das Kind selbst.

Wir kontrollieren nach einer Scheidung das Vermögen der Kinder.

Wir beraten Kinder, Jugendliche, Eltern und Drittpersonen bei familiären Schwierigkeiten und Fragen der Alltagsgestaltung.

Behördensekretariat und Kommission
Waisenhausplatz 14
Postfach 292
3000 Bern 7

031 321 67 57
031 321 63 56

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr

Anfahrt:

Linien
6,7,8,9,12 bis Haltestelle Bärenplatz