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Alimentenbevorschussung
| Wir bevorschussen die Unterhaltsbeiträge für Kinder an den obhutsberechtigten Elternteil bzw. ab Volljährigkeit an das Kind selbst. |
Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Verpflichtungen der Alimentenbezahlung nicht nachkommt, bietet die Stadt Bern die Möglichkeit der Alimentenbevorschussung gestützt auf das Kantonale Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder.
Die Voraussetzungen für eine Alimentenbevorschussung sind:
- Der unterhaltspflichtige Elternteil bezahlt die Unterhaltsbeiträge nicht, unvollständig oder verspätet.
- Die anspruchsberechtigte Person hat Wohnsitz in der Stadt Bern.
- Es liegt ein vollstreckbarer Forderungstitel in Form eines Gerichtsurteils, einer gerichtlich genehmigten Konvention oder eines vormundschaftlich genehmigten Unterhaltsvertrags vor.
Die Anträge auf Alimentenbevorschussung sind nach vorheriger Terminvereinbarung einzureichen beim
Inkassodienst des Sozialamtes der Stadt Bern Predigergasse 5 3011 Bern
Tel. 031 321 63 51
Wie sind die Rechte von Kindern zu schützen, wenn die Eltern sich scheiden lassen? Wo gibt es Hilfe bei häuslicher Gewalt?
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Behördensekretariat und Kommission
Waisenhausplatz 14
Postfach 292
3000
Bern 7
031 321 67 57
031 321 63 56
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.30 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr
Anfahrt:
Linien
6,7,8,9,12 bis Haltestelle Bärenplatz
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