Skip to content
Schrift klein Schrift normal Schrift gross Notfaelle Stadtplan Jobs Adressen
Sie sind hier: bern.ch > Leben in Bern > Persönliches und Familie > Kinder, Jugendliche > Kindesschutz, Kindesrecht > Beistandschaft und Vormundschaft

Beistandschaft und Vormundschaft

Wir werden tätig, wenn für Kinder und Jugendliche wegen Gefährdungen - gleich welcher Art - zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen errichtet und geführt werden müssen.

Gefährdungsmeldungen

Die Abklärungen sämtlicher Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Jugendliche erfolgen im Auftrag der Erwachsenen- und Kindesschutzkommission (EKSK) durch die Beratungsstellen des Jugendamts. Direkt vom Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz bearbeitet werden die vom Scheidungsrichter errichteten Kindesschutzmassnahmen.

Errichtung der Massnahme und Ernennung der Betreuungsperson

Die stellvertretende Behördensekretärin instruiert die Verfahren, gewährt das rechtliche Gehör und beantragt der EKSK die Errichtung der Kindesschutzmassnahmen. Sie rekrutiert und ernennt die geeigneten Betreuungspersonen.

Vertretung des Kindes

Ist der Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin an der Vertretung des Kindes verhindert, oder hat er/sie Interessen zu vertreten, die denjenigen des Kindes widersprechen, so ernennt die EKSK dem Kind einen Beistand.

Aufhebung der Obhut

Kann der Gefährdung des Kindes nicht anders begegnet werden, hat die EKSK die elterliche Obhut aufzuheben und das Kind in angemessener Weise unterzubringen.

Entziehung des elterlichen Sorgerechts

Sind andere Kindesschutzmassnahmen erfolglos geblieben, so entzieht die Erwachsenen- und Kindesschutzkommission den Eltern ihr Sorgerecht. Aus wichtigen Gründen können die Eltern oder ein Elternteil selber um die Entziehung des Sorgerechts nachsuchen.

Regelung der Vaterschaft

Ist die Mutter des Kindes unverheiratet, wird für das Kind ein Beistand ernannt, der für die Feststellung der Vaterschaft und die Regelung des Unterhaltsanspruchs des Kindes zuständig ist und die Mutter berät.


Behördensekretariat und Kommission
Waisenhausplatz 14
Postfach 292
3000 Bern 7

031 321 67 57
031 321 63 56

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr

Anfahrt:

Linien
6,7,8,9,12 bis Haltestelle Bärenplatz

Mehr zum Thema