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BeratungsstellenDie Scheidung kann von den Eheleuten gemeinsam oder nur von einem Eheteil beim Gericht beantragt werden. Dabei ist es nicht erforderlich, Gründe darzulegen, die zur Scheidung führen. Die Ehescheidung muss beim zuständigen Gericht im Wohnsitzkanton eines Eheteils beantragt werden. Im Dokument «Rechtsauskunftsstellen in der Stadt Bern» (PDF, 296 KB) finden Sie unter der Rubrik «Ehe, Familie, Partnerschaft» (Seite 5/6) Adressen von Beratungsstellen. |