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Häusliche GewaltWir sprechen von häuslicher Gewalt, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder nichtehelichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen. OffizialdeliktDas Familienleben, aber auch jede andere Beziehung im gleichen Haushalt (Konkubinat), ist nicht immer idyllisch. Seit dem 1. April 2004 ist diesbezüglich eine neue Gesetzgebung in Kraft: Straftaten im häuslichen Umfeld, die bis anhin nur auf Antrag verfolgt wurden, sind neu Offizialdelikte. Das heisst, sie werden von Amtes wegen verfolgt. Sobald der Polizei Fälle von häuslicher Gewalt bekannt werden, greift sie sofort ein. Die Aufgaben der Polizei sind:
KoordinationsstelleIn der Direktion für Sicherheit Umwelt und Energie gibt es die «Koordinationsstelle Häusliche Gewalt». Die Aufgabe der beiden Mitarbeiterinnen ist es, Opfer häuslicher Gewalt zu betreuen. Potentielle Opfer sollten möglichst früh, das heisst, noch bevor es zu einem Fall von häuslicher Gewalt kommt, mit der Koordinationsstelle Kontakt aufnehmen. Tel. 031 321 63 02 Fax. 031 321 72 70 E-Mail: carla.saner@bern.ch
Weitere Informationen zum Thema «Häusliche Gewalt» finden Sie unter www.verbrechenspraevention.ch - dort finden Sie auch die Broschüre «STOPP Häusliche Gewalt» in verschiedenen Sprachen als PDF-Dokument. Prävention, Intervention und Toleranz im öffentlichen Raum, Schutz vor Einbruch, Schutz vor Diebstahl, ältere Menschen als Opfer von Straftaten, häusliche Gewalt. |