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Sterben und Tod
Haben Sie Fragen zu einem Todesfall?
Unser Erbschaftsamt ist für die amtlichen Siegelung, für die Hinterlegung und Eröffnung von Testamenten und die Sicherung von Nachlässen zuständig.
Der Todesfall ist beim Bestattungsamt der Stadt Bern zu melden.
Wie gehe ich bei einem Todesfall vor?
Welche Arten von Beisetzungen und Bestattungen gibt es? Welche Kosten kommen auf Sie zu? Hier erfahren Sie mehr zu diesen Themen und zu den Berner Friedhöfen.
In die Kompetenz des Erbschaftsamtes fallen die Aufnahme des Siegelungsprotokolls, die Eröffnung von Testamenten und die Sicherung von Nachlässen. Eine weitere Hauptaufgabe besteht in der Vertretung minderjähriger, urteilsunfähiger und unbekannt abwesender Erben.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Testament bei unserem Erbschaftsamt zu hinterlegen. Im Todesfalle eröffnet der Testamentsdienst den Erben das Testament.
Die Siegelungsbeauftragten haben gemäss kantonaler Inventarverordnung innert 7 Tagen das Siegelungsprotokoll zuhanden der Steuerverwaltung aufzunehmen.
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