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Siegelung

In die Kompetenz des Erbschaftsamtes fallen die Aufnahme des Siegelungsprotokolls, die Eröffnung von Testamenten und die Sicherung von Nachlässen. Die Siegelungsbeauftragten haben gemäss kantonaler Inventarverordnung innert 7 Tagen das Siegelungsprotokoll zuhanden der Steuerverwaltung aufzunehmen.

Siegelungsdienst

Der Siegelungsdienst wird von der Einwohnergemeinde über einen Todesfall in Kenntnis gesetzt. Die Siegelungsbeauftragten kontaktieren die Angehörigen, die Erben, den Beistand / die Beiständin oder eine dem / der Verstorbenen nahestehende Person. Sie erstellen mit diesen zusammen das Siegelungsprotokoll.

Die Siegelungsbeauftragten befassen sich im Weiteren auch mit Sperren und Entsperren von Bankkonti, Versiegelung und Entsiegelung von Tresoren, Wohnungen und Zimmern. Sie stellen die vermutlichen gesetzlichen Erben fest, leiten vorgefundene Testamente, Ehe- und Erbverträge zur gesetzlichen Behandlung an die zuständigen Eröffnungsbehörden weiter.

Als besondere Dienstleistung wird die Möglichkeit geboten, Bestattungswünsche zu deponieren.

Die Stadt Bern ist in 5 Siegelungsbezirke eingeteilt. Weitere Informationen finden Sie unter «Downloads».


Erbschaftsamt
Schwanengasse 10
Postfach 300
3000 Bern 7

031 321 63 20
031 321 75 00

Öffnungszeiten:

Schalteröffnungszeiten
Testamentsdienst:
Montag bis Donnerstag
10.00 - 11.30 und
14.00 - 16.30 Uhr

Freitag
10.00 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr

Sprechstunde Siegelungsdienst:
Montag bis Freitag
08.00 - 09.30 Uhr
(nach Vereinbarung auch ausserhalb dieser Öffnungszeiten)

Telefonische Erreichbarkeit
Erbschaftsdienst/Testamentsdienst:
Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr

Anfahrt:

Linien 3,6,7,8,9,10,11,17,19
bis Haltestelle Hirschengraben
oder 5 Gehminuten ab Bahnhof, beim Fachgeschäft Spielkiste, gegenüber des Kinos Rex