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Siegelung
| In die Kompetenz des Erbschaftsamtes fallen die Aufnahme des Siegelungsprotokolls, die Eröffnung von Testamenten und die Sicherung von Nachlässen. Die Siegelungsbeauftragten haben gemäss kantonaler Inventarverordnung innert 7 Tagen das Siegelungsprotokoll zuhanden der Steuerverwaltung aufzunehmen. |
Siegelungsdienst
Der Siegelungsdienst wird von der Einwohnergemeinde über einen
Todesfall in Kenntnis gesetzt. Die Siegelungsbeauftragten
kontaktieren die Angehörigen, die Erben, den Beistand / die
Beiständin oder eine dem / der Verstorbenen nahestehende Person. Sie
erstellen mit diesen zusammen das Siegelungsprotokoll.
Die Siegelungsbeauftragten befassen sich im Weiteren auch mit
Sperren und Entsperren von Bankkonti, Versiegelung und Entsiegelung
von Tresoren, Wohnungen und Zimmern. Sie stellen die vermutlichen
gesetzlichen Erben fest, leiten vorgefundene Testamente, Ehe- und
Erbverträge zur gesetzlichen Behandlung an die zuständigen
Eröffnungsbehörden weiter.
Als besondere Dienstleistung wird die Möglichkeit geboten,
Bestattungswünsche zu deponieren.
Die Stadt Bern ist in 5 Siegelungsbezirke eingeteilt. Weitere
Informationen finden Sie unter «Downloads».
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Erbschaftsamt
Schwanengasse 10
Postfach 300
3000
Bern 7
031 321 63 20
031 321 75 00
Öffnungszeiten:
Schalteröffnungszeiten
Testamentsdienst:
Montag bis Donnerstag
10.00 - 11.30 und
14.00 - 16.30 Uhr
Freitag
10.00 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr
Sprechstunde Siegelungsdienst:
Montag bis Freitag
08.00 - 09.30 Uhr
(nach Vereinbarung auch ausserhalb dieser Öffnungszeiten)
Telefonische Erreichbarkeit
Erbschaftsdienst/Testamentsdienst:
Montag bis Donnerstag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.30 Uhr
Freitag
08.30 - 11.30 und
14.00 - 16.00 Uhr
Anfahrt:
Linien 3,6,7,8,9,10,11,17,19
bis Haltestelle Hirschengraben
oder 5 Gehminuten ab Bahnhof, beim Fachgeschäft Spielkiste, gegenüber des Kinos Rex
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