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Unfall mit Freisetzung von Radioaktivität

Im Falle eines Unfalls mit Freisetzung von Radioaktivität (z.B. durch einen Störfall in einem Kernkraftwerk) kommt der Information und dem Schutz der Bevölkerung eine wichtige Bedeutung zu. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen und Massnahmen in der Stadt Bern und die Verhaltensregeln im Notfall.

Kontaktstelle bei Fragen zum Thema Bevölkerungsschutz

Informationsstelle Berufsfeuerwehr Bern  
Telefon 031 634 88 11
E-Mail: bf-informationsstelle@feuerwehr.be.ch


Im Falle eines Unfalls in einem Kernkraftwerk kommt der raschen Information eine wichtige Bedeutung zu.

Die wichtigsten Schutzmassnahmen bei einem Ereignis mit erhöhter Radioaktivität.

Rund um Kernkraftwerke sind drei Zonen festgelegt, die bei einem Unfall besonderer Vorkehrungen bedürfen.

Wichtige Internetadressen und nützliche Dokumente für die weiterführende Information.

Feuerwehr, Zivilschutz und Quartieramt
Viktoriastrasse 70
Postfach
3000 Bern 25

031 634 88 11
031 634 88 60

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
07.30 – 11.30 und
14.00 – 17.00 Uhr

Feuerwehrnotruf 118
24 Stunden, 365 Tage

Anfahrt:

Linien 9, 10
Haltestelle Viktoriaplatz