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Waffenerwerbsscheine

Der Waffenerwerbsschein berechtigt zum Kauf einer Waffe in einem Waffengeschäft (ausgenommen Seriefeuerwaffen).

Folgende Gegenstände fallen unter das Waffengesetz (Geräte, die bestimmt sind, Menschen zu verletzen):

  • Schusswaffen (Revolver/Pistole)
  • wesentliche Waffenbestandteile
  • besonders konstruierte Waffenbestandteile
  • Wurfsterne
  • Messer und Dolche
  • Schlagstöcke

Gesuche für Waffenerwerbsscheine können beim Polizeiinspektorat bezogen oder auf der Website der Kantonspolizei Bern ausgedruckt werden. Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt beim Polizeiinspektorat abzugeben. Die Kantonspolizei Bern entscheidet über die Bewilligung des Gesuchs.

Seriefeuerwaffen

Für Seriefeuerwaffen und alle zu halbautomatischen Waffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist eine Ausnahmebewilligung des Kantons Bern erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Adresse:

Kantonspolizei Bern, Kriminalabteilung
Waffen- und Sprengstoffbüro
Postfach 7571
3001 Bern
Tel. 031 634 43 99
Fax 031 634 43 08
E-Mail: waffen-sprengstoff@police.be.ch

Sprengbewilligung

Die Erteilung einer Sprengbewilligung bedarf einer Zuverlässigkeitsbescheinigung.

Mitnehmen

Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

  • vollständig ausgefülltes Gesuch (Formular)
  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)

Gebühren

Waffenerwerbsschein:

CHF 50.00 (bezahlbar bei der Kantonspolizei Bern)

Zuverlässigkeitsbescheinigung:           

CHF 20.00

Wie finden Sie uns?

Polizeiinspektorat
Predigergasse 5
3011 Bern
1. Stock, Büro 109

Tel. 031 321 52 12
Fax 031 321 52 29
E-Mail: ServiceCenterOGP@bern.ch

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr und 12.30 - 16.00 Uhr


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