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WaffenerwerbsscheineDer Waffenerwerbsschein berechtigt zum Kauf einer Waffe in einem Waffengeschäft (ausgenommen Seriefeuerwaffen). Folgende Gegenstände fallen unter das Waffengesetz (Geräte, die bestimmt sind, Menschen zu verletzen):
Gesuche für Waffenerwerbsscheine können beim Polizeiinspektorat bezogen oder auf der Website der Kantonspolizei Bern ausgedruckt werden. Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt beim Polizeiinspektorat abzugeben. Die Kantonspolizei Bern entscheidet über die Bewilligung des Gesuchs. SeriefeuerwaffenFür Seriefeuerwaffen und alle zu halbautomatischen Waffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist eine Ausnahmebewilligung des Kantons Bern erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Adresse: Kantonspolizei Bern, Kriminalabteilung SprengbewilligungDie Erteilung einer Sprengbewilligung bedarf einer Zuverlässigkeitsbescheinigung. MitnehmenBitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit:
Gebühren
Wie finden Sie uns?Polizeiinspektorat Tel. 031 321 52 12 Öffnungszeiten: |
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