Täglich werden in der Stadt Bern Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die Verliererin oder der Verlierer ist dankbar, wenn ein Gegenstand gefunden und ordnungsgemäss abgegeben wird.
Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas gefunden haben:
- Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Artikel im Fundbüro der Stadt Bern abzugeben.
- Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat.
- Der Fundgegenstand wird nach Ablauf dieser Frist gegen eine Aufbewahrungsgebühr von ca. 5 % des geschätzten Wertes der Finderin oder dem Finder überlassen.
- Persönliche Gegenstände wie Identitätskarten, Schlüssel usw. werden nicht dem Finder überlassen.
- Haben die Finder kein Interesse an der Ware, so wird sie versteigert.
- Diebesgut sowie Haus- und Anstaltsfunde sind nicht finderlohnpflichtig.
Eine Versteigerung der nicht abgeholten Fundgegenstände findet ca. alle 2 Jahre statt.
Besonderes:
Über Schlüssel werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Schriftliche Anfragen (auch per E-Mail) sind mit Angabe der Schlüsselmarke und Nummer zu machen.
Fundbüro der Stadt Bern
Predigergasse 5
3011 Bern
Eingang vis-à-vis Bühneneingang Stadttheater
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 10.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 - 18.00 Uhr
Tel: 031 321 50 50
Fax: 031 321 52 09
E-Mail: fundbuero@bern.ch