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Abfallverbrennung
Verpackungen aus dem eben verzehrten Picknick ins Feuer zu werfen
oder den alten, kaputten Tisch in der eigenen Holzfeuerung zu
verheizen, mag bequem und im wörtlichen Sinne
«naheliegend» sein. Steigende
Entsorgungsgebühren erhöhen die Versuchung zusätzlich, offene
Abfallfeuer zu entfachen oder das Cheminée als
«private Kehrrichtverbrennungsanlage» zu
missbrauchen. Üble Beispiele gibt es viele.
Die illegale Verbrennung von Abfällen verseucht insbesondere in der nächsten Umgebung die Luft und den Boden mit:
- Schwermetallen (Cadmium, Blei, Chrom, Zink, Kupfer)
- Halogeniden (Chloride, Fluoride)
- Kohlenwasserstoffen
- Dioxinen («Seveso-Gift») und Furanen
- weiteren Schadstoffen
Widerrechtliche Verbrennung von Abfällen beschädigt durch aggressive Abgase (Salzsäure) die Heizungsanlage und erhöht das Risiko von Kaminbränden.
Messungen zeigen, dass bei der Abfallverbrennung im Cheminée oder Holzofen etwa tausendmal mehr Dioxine freigesetzt werden als in einer modernen Kehrrichtverbrennungsanlage!
In kleinen Holzfeuerungen und Cheminées sowie in offenen Feuern darf nur naturbelassenes, unbehandeltes Holz verbrannt werden. Die Abfallverbrennung ist verboten und strafbar. Die Sektion Luftemissionen bekämpft diese Vergehen mit aufklärenden Informationen und bei wiederholtem Auftreten mit Strafanzeigen.
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Stadtlabor Bern (SLB)
Brunngasse 30
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Bern 7
031 321 63 06
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08.00 - 11.30 und
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Haltestelle Zytglogge
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