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Abfallverbrennung

Verpackungen aus dem eben verzehrten Picknick ins Feuer zu werfen oder den alten, kaputten Tisch in der eigenen Holzfeuerung zu verheizen, mag bequem und im wörtlichen Sinne «naheliegend» sein. Steigende Entsorgungsgebühren erhöhen die Versuchung zusätzlich, offene Abfallfeuer zu entfachen oder das Cheminée als «private Kehrrichtverbrennungsanlage» zu missbrauchen. Üble Beispiele gibt es viele.

Auf einem Pfuschi-Cartoon verbrennt ein Mann Abfall und einen alten Pneu und sagt: «Ich grilliere meine Wurst, also ist das Feuer problemlos.»

Die illegale Verbrennung von Abfällen verseucht insbesondere in der nächsten Umgebung die Luft und den Boden mit:

  • Schwermetallen (Cadmium, Blei, Chrom, Zink, Kupfer)
  • Halogeniden (Chloride, Fluoride)
  • Kohlenwasserstoffen
  • Dioxinen («Seveso-Gift») und Furanen
  • weiteren Schadstoffen

Widerrechtliche Verbrennung von Abfällen beschädigt durch aggressive Abgase (Salzsäure) die Heizungsanlage und erhöht das Risiko von Kaminbränden.

Messungen zeigen, dass bei der Abfallverbrennung im Cheminée oder Holzofen etwa tausendmal mehr Dioxine freigesetzt werden als in einer modernen Kehrrichtverbrennungsanlage!

In kleinen Holzfeuerungen und Cheminées sowie in offenen Feuern darf nur naturbelassenes, unbehandeltes Holz verbrannt werden. Die Abfallverbrennung ist verboten und strafbar. Die Sektion Luftemissionen bekämpft diese Vergehen mit aufklärenden Informationen und bei wiederholtem Auftreten mit Strafanzeigen.


Stadtlabor Bern (SLB)
Brunngasse 30
Postfach 124
3000 Bern 7

031 321 63 06
031 321 72 68

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 und
14.00 - 17.00 Uhr
(Freitag bis 16.00 Uhr)

Anfahrt:

Linien 6, 7, 8, 9, 10, 12, 19
Haltestelle Zytglogge