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AltlastenFragen zum Thema Altlasten können ans Kantonale Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft (GSA) gerichtet werden. Bei Bau- oder Umnutzungsvorhaben auf Altlastenverdachtsflächen empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dieser Behörde. Möglicherweise können so Probleme erkannt und Verzögerungen vermieden werden. Der Stadt Bern obliegen im Bereich Altlasten folgende Aufgaben:
Auskunft über Einträge im Kataster für Altlastenverdachtsflächen erteilt auf schriftliche Anfrage oder persönliche Vorsprache das Bauinspektorat der Stadt Bern. Dabei ist ein Eigentümernachweis und für Stellvertreter der Eigentümer eine entsprechende Vollmacht vorzuweisen. |