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Begegnungszonen

Seit dem 1. Januar 2002 steht den Städten und Gemeinden die „Begegnungszone“ als neue Verkehrsregelung für Strassen in Wohnquartieren und in Geschäftsbereichen zur Verfügung. Auf diesen Strassen dürfen Fussgängerinnen und Fussgänger die ganze Verkehrsfläche benutzen. Sie haben gegenüber den Fahrzeugführenden Vortritt. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 20 km/h. Anträge für Begegnungszonen können mit Projektskizzen von Anwohnenden und Vereinen in der Abteilung Verkehrsplanung (siehe „Ich möchte eine Begegnungszone einrichten“) eingereicht werden.

Nachhaltigkeit des Projekts
Die Begegnungszonen stärken die Quartier- und Stadtstruktur. Die gemeinsam mit Anwohnenden gestalteten Zonen schaffen Räume für soziale und nachbarschaftliche Kontakte.

Verkehrsschild Begegnungszone

Wie Sie es anpacken müssen, um in Ihrem Quartier eine Begegnungszone zu bekommen.

Umwelt und Energie
Brunngasse 30
Postfach 124
3000 Bern 7

031 321 63 06
031 321 72 68

Öffnungszeiten:

08.00 - 11.30 Uhr und
13.30 - 17.00 Uhr
(Freitag bis 16.00 Uhr)

Anfahrt:

Linien 6, 7, 8, 9, 10, 12, 19
Haltestelle Zytglogge