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LärmDas Umweltrecht im Bereich Lärm- und Schallschutz wird durch die Fachstelle Bau und Lärm vollzogen. Die Fachstelle ist Ansprechpartner bei der Umsetzung von Lärm- und Schallschutzmassnahmen und vertritt die Interessen der von Lärm betroffenen Bevölkerung. Zusätzlich sorgt sie bei Planungen und Baubewilligungsverfahren dafür, dass die Anforderungen an die Luftreinhaltung eingehalten werden. Weitere Informationen zum Thema Lärm finden Sie hier.
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