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UrnendienstUrnendienst/StimmenzählungenEs gehört zu den staatsbürgerlichen Pflichten, dass Bürgerinnen und Bürger für die Aufsicht an den Urnen und für die Auszählungsarbeiten eingesetzt werden können. Die Mitglieder der Stimmausschüsse werden für jede Abstimmung oder Wahl aus der Mitte der Stimmberechtigten der Stadt Bern gewählt. Die Wahl erfolgt durch den Gemeinderat. Das Ernennungsschreiben wird jeweils 3 Wochen vor der Abstimmung oder Wahl per Post zugestellt. Informationen erhalten Sie im Stimmregister. |