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Gemeinderatsbeschluss betreffend Quartierpartizipation, Anerkennung der Quartierkommission Bümpliz-Bethlehem (Stadtteil VI) als repräsentative Partizipationsgruppe (GRB Nr. 865/1987)

142.16 (Druckvorlage [PDF])        Systematisches Register

8. April 1987 (Stand: 23. November 2009)

Gemeinderatsbeschluss

betreffend Quartierpartizipation, Anerkennung der Quartierkommission Bümpliz-Bethlehem (Stadtteil VI) als repräsentative Partizipationsgruppe

(GRB Nr. 865/1987)

Der Gemeinderat der Stadt Bern

beschliesst:

1.  Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht der Präsidialdirektion vom 3. April 1987.

2.  Die Quartierkommission Bümpliz-Bethlehem (QBB) wird als repräsentative Partizipationsgruppe für den Stadtteil VI (Bümpliz-Bethlehem) im Sinne der Grundsätze des Gemeinderats zur Partizipation und der Richtlinien des Gemeinderats vom 29. Oktober 1986 über die Partizipationsgruppen aufgehoben1 anerkannt.

Die QBB hat zum Zweck, die Mitwirkung der Bevölkerung in Planungs- und Verkehrsfragen sicherzustellen. Die betroffenen Verwaltungs- und Werkdirektionen werden deshalb beauftragt, den Stadteil Bümpliz-Bethlehem betreffend Planungs- und Verkehrsfragen der QBB rechtzeitig vorzulegen.

3.  Es werden die in den Richtlinien über Partizipationsgruppen aufgehoben2 vorgesehenen Dienstleistungen erbracht. Städtische Beamtinnen und Beamte werden an vier Kommissionssitzungen teilnehmen. Sind mehr Sitzungen nötig, so ist die Zustimmung des betroffenen Verwaltungsdirektors einzuholen.

4.  Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinien über die Partizipationsgruppen aufgehoben3 und das vorgelegte Budget 1987 spricht der Gemeinderat zulasten der Rubrik 101.43.12.00 der Laufenden Rechnung einen Maximalbetrag von 28 000 Franken für 1987. Von diesem Betrag wird die Hälfte sofort durch die Stadtkanzlei überwiesen, die andere Hälfte anfangs des zweiten Semesters 1987. Mindestens für 1988 sollte ein gleich hoher Betrag ausreichend sein.

5.  Die QBB hat der Stadtkanzlei im Februar 1988 eine Abrechnung zu Handen des Finanzinspektorats vorzulegen. Erreichen die ausgewiesenen Ausgaben den Beitrag von 28 000 Franken nicht, so ist die Differenz an den nächsten Jahresbeitrag anzurechnen.

6.  Die QBB wird entsprechend orientiert.

Bern, 8. April 1987

Namens des Gemeinderats


Die Stadtschreiberin:

Irène Maeder van Stuijvenberg

 


Fussnoten

1. aufgehoben
2. aufgehoben
3. aufgehoben