|
|
|
Anhänge 1–15 zur Personalverordnung (PVO)
153.011.Anhang (Druckvorlage [PDF]) Systematisches Register
19. September
2001 (Stand: 12. Januar 2012)
Anhang
zur Personalverordnung
Anhang 1
Grundsätze zu Aufbau-Organisation und Kaderstufen (Art. 1 PVO)
Aufbau-Organisation
1. Normgliederung 1
|
ORGANISATIONS-EINHEITEN
|
RANG
LEITERIN /
LEITER
|
KADER-STUFE
|
|
Linie
|
Stab
|
|
|
|
Direktion
Tiefbauamt
|
|
Mitglied
Gemeinderat
Werkdirektor/in
Stadtingenieur/in
|
Behörde
1
1
|
|
Abteilung
|
Stabsabteilung
General-
sekretariat
|
Abteilungsleiter/in
Generalsekretär
Abteilungsleiter-
Stellvertreter/in
|
1
1
2
|
|
Bereich
Betrieb
|
Stabsbereich
|
Bereichsleiter/in
Betriebsleiter/in
|
2
2
|
|
Sektion
Betrieb, Werkstätte
|
Stabssektion
|
Sektionsleiter/in
Werkmeister/in
Meister/in
|
3
3
3
|
|
(Dienst)Gruppe
Betrieb, Werkstätte
|
Stabsgruppe
|
(Dienst)Gruppenleiter/in
Meister/in
Vorarbeiter/in
Gruppenleiter/in
|
4
4
4
4
|
|
|
|
|
|
|
Als leitende Angestellte
werden Angestellte der
Kaderstufen 1 und 2
bezeichnet
|
|
Stabs- und Fachkader-Ränge OHNE
Leitungsfunktion
|
|
|
|
|
Stv. Generalsekretär/in
Direktionsadjunkt/in
Adjunkt/in
|
2
2
3
|
2. Einstufung in zutreffende Hierarchie-Ebene
Für die zutreffende hierarchische Einstufung einer Organisationseinheit
sind folgende Kriterien massgebend:
|
–
|
Bedeutung der Aufgaben
ausserhalb Verwaltung (in Öffentlichkeit und Politik) sowie innerhalb
Verwaltung (Gesamtverwaltung, direktionsübergreifend, direktionsintern,
etc.);
|
|
–
|
Schwierigkeitsgrad der Aufgaben
(Zielkonflikte, Meinungsspektrum, politische Exponiertheit, etc.);
|
|
–
|
Selbständigkeit/Abgrenzbarkeit
des Aufgabengebiets;
|
|
–
|
Verpflichtungsgrad der
Aufgabenerbringung;
|
|
–
|
Grösse/Komplexität der
Organisationseinheit.
|
Bei der Gliederung in die Tiefe können einzelne Stufen übersprungen
werden. Somit können den Direktorinnen und Direktoren sowie der Werkdirektorin
oder dem Werkdirektor 2 Bereiche, Sektionen oder Gruppen,
den Abteilungsleiterinnen und -leitern Sektionen oder Gruppen direkt
unterstellt sein.
3. Erstellen von Organigrammen
Das Personalamt erlässt Richtlinien für die Gestaltung von
Organigrammen.
Anhang 2
Einreihungspläne der Richtfunktionen (Art. 25 PVO)
1. Einreihungsplan Administration und Informatik 3 ,
Technik und Handwerk
ohne Funktionsgruppe E: Leitende Angestellte (KS 1 und 2)
|
Tätig-
keits-
grp
|
ADMINISTRATION UND INFORMATIK
|
TECHNIK UND HANDWERK
(inkl. Haus- und Landwirtschaftspersonal)
|
|
Funkt-
grp A
(3/11)
|
Adm.
Angestellte/r II 3/6
Adm.
Angestellte/r I 6/9
|
Techn. Angestellte/r
II 3/6
Techn. Angestellte/r I 6/9
|
Handwerker/in
II 3/6
Handwerker/in I 6/9
|
|
Funkt-
grp B
(8/17)
|
Adm. Fach-
angestellte/r II 8/12
Adm. Fach-
angestellte/r I 11/15
|
Techn.
Fachangestellte/r II 8/12
Techn.
Fachangestellte/r I 11/15
|
Fachhandwerker/in 8/12
Hauswart/in III 8/12
Vorarbeiter/in 11/15
Handwerk-
spezialist/in 12/15
Hauswart/in II 11/15
Hauswart/in I 13/16
|
|
Funkt-
grp C
(13/21)
|
Adm. Sach-
bearbeiter/in II 13/16
Adm. Sach-
bearbeiter/in I 16/19
IT-Supporter/in
Professional 13/17
IT-Supporter/in
Senior 16/19
|
Techn. Sach-
bearbeiterin II 13/16
Techn. Sach-
bearbeiter/in I 16/19
|
Meister/in 13/17
Werkmeister/in 15/21
|
|
Funkt-
grp D
(18/25)
|
Adm. Fach-
spezialist/in 18/22
IT-Fach-
spezialist/in 18/22
Wiss. Angestellte/r
(Adjunkt/in) 20/24
|
Techn.
Fachspezialist/in 18/22
Wiss. Angestellte/r
(Adjunkt/in) 20/24
|
|
Funktionsgruppen A–D: Voraussetzungen 4
A ohne Ausbildung oder berufliche Grundbildung mit
Attest (2 J. Sekundarstufe II);
B Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis
(3–4 J. Sek.stufe II);
C Höhere Berufsbildung (Tertiärstufe): Berufliche
Grundbildung plus fachspezifische Zusatzausbildung mit Berufsprüfung und
eidgenössischem Fähigkeitsausweis oder höhere Fachprüfung mit eidgenössischem
Diplom oder Höhere Fachschule mit Diplom;
D Fachhochschule- oder Hochschulabschluss oder
Abschluss höhere Berufsbildung plus spezifische Zusatzausbildung (z.B.
Nachdiplom).
2. Einreihungsplan Soziales und Gesundheit 5
ohne Funktionsgruppe E: Leitende Angestellte (KS 1 und 2)
|
Tätig-keits-grp
|
SOZIALES
UND GESUNDHEIT
(Soziales, Pflege, medizinisch-technische/medizinisch-therapeutische Berufe)
|
|
Funkt-
grp A
(3/11)
|
Kleinkindhilfs-
betreuer/in 4/7
Kleinkindbetreuer/in 6/9
|
Pflegehilfe
/
Pflegeassistent/in 4/8
Betagtenbetreuer/in II 6/9
|
|
|
Funkt-
grp B
(8/17)
|
Jugendbetreuer/in 8/12
Fachangestellte/r
Kinderbetreuung II 9/13
Fachangestellte/r
Kinderbetreuung I 11/15
|
Betagtenbetreuer/in
I 8/11
Fachangestellte/r
Gesundheit 8/11
dipl. Pflegefach-
frau/-mann HF 10/14
Leiter/in
Pflegewohngruppe 13/16
|
Schularztassistent/in 9/12
Aktivierungs-therapeut/in 9/12
Dentalassistent/in 9/12
Dentalhygieniker/in 10/13
Zahntechniker/in 11/14
|
|
Funkt-
grp C
(13/21)
|
Arbeitsagoge/
-agogin 14/17
Sozialpädagoge/
-pädagogin II 13/17
Sozialpädagoge/
-pädagogin I 16/19
Betriebsleiter/in
Kinder- und
Jugendeinrichtung 16/22
|
Gesundheitspfleger/
-schwester 13/16
Leiter/in Betreuung-
und Pflege
16/21
|
Ergotherapeut/in 13/16
Physiotherapeut/in 13/16
|
|
Funkt-
grp D
(18/25)
|
Sozialarbeiter/in 17/21
Mandatsträger/in 18/21
|
|
|
Funktionsgruppen A–D: Voraussetzungen 6
A ohne Ausbildung oder berufliche Grundbildung mit
Attest (2 J. Sekundarstufe II);
B Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis
(3–4 J. Sekundarstufe II);
C Höhere Berufsbildung (Tertiärstufe): Berufliche
Grundbildung plus fachspezifische Zusatzausbildung mit Berufsprüfung und
eidgenössischem Fähigkeitsausweis oder höhere Fachprüfung mit eidgenössischem
Diplom oder Höhere Fachschule mit Diplom;
D Fachhochschule- oder Hochschulabschluss oder
Abschluss höhere Berufsbildung plus spezifische Zusatzausbildung (z.B. Nachdiplom).
3. Einreihungsplan Rettungsdienste 7
ohne Funktionsgruppe E: Leitende Angestellte (KS 1 und 2)
|
Tätig-
keits-
grp
|
RETTUNGSDIENSTE
(Sanitätspolizei, Berufsfeuerwehr)
|
|
Funkt-
grp A
(3/11)
|
|
|
|
|
Funkt-
grp B
(8/17)
|
|
|
|
|
Funkt-
grp C
(13/21)
|
|
Rettungs-
sanitäter/in 13/16
Einsatzdisponent/in
SNZ 144 15/18
Stellvertretende/r
Gruppenleiter/in
Rettungsdienst / SNZ 144 16/19
Gruppenleiter/in
Rettungsdienst /
SNZ 144 17/20
|
Berufsfeuerwehr-
mann/-frau II 12/15
Berufsfeuerwehr-
mann/-frau I 13/16
Gruppenführer/in /
Dienstgruppenleiter/in /
Leiter/in Einsatz-
leitzentrale 14/17
Feuerwehr-
Sachbearbeiter/in 16/19
Zugführer/in 17/20
Betriebsleiter/in 18/21
|
|
Funkt-
grp D
(18/25)
|
|
|
|
Funktionsgruppen A–D: Voraussetzungen 8
A ohne Ausbildung oder berufliche Grundbildung mit
Attest (2 J. Sekundarstufe II);
B Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis
(3–4 J. Sekundarstufe II);
C Höhere Berufsbildung (Tertiärstufe): Berufliche
Grundbildung plus fachspezifische Zusatzausbildung mit Berufsprüfung und
eidgenössischem Fähigkeitsausweis oder höhere Fachprüfung mit eidgenössischem
Diplom oder Höhere Fachschule mit Diplom;
D Fachhochschule- oder Hochschulabschluss oder
Abschluss höhere Berufsbildung plus spezifische Zusatzausbildung (z.B.
Nachdiplom).
Anhang 3
Richtfunktionsumschreibungen 9 (Art. 25 PVO)
Inhalt
|
Administration
|
Seite 8
|
|
Technik 10
|
Seite 21
|
|
Handwerk
|
Seite 29
|
|
Soziales
|
Seite 45
|
|
Pflege
|
Seite 60
|
|
Medizinisch-technisches/medizinisch therapeutisches Personal
|
Seite 72
|
|
Polizei 11
|
|
|
Rettungsdienste
|
Seite 80
|
Allgemeine Richtlinien für die Anwendung der Richtfunktionen
1. Richtfunktionen umschreiben Normtypen, d.h.
typische Stellenbilder der Stadtverwaltung.
2. Die Richtfunktionen umfassen 4–7 Klassen. Die
konkrete Stelleneinreihung umfasst höchstens 4 Klassen.
3. Massgebend für die Stelleneinreihung sind die aus
der Stellenbeschreibung ersichtlichen Aufgaben und Anforderungen. Für die
Stellenbeschreibung sind die gesamtstädtischen Norm-Formulare zu verwenden.
Bewertungsvorgang:
– Bestimmen der dem Stellenbild am besten
entsprechenden Richtfunktion. Dabei muss das Stellenbild zwar nicht in allen
Einzelheiten (z.B. Aufgaben, Norm-Ausbildung), jedoch bezüglich
Schwierigkeitsgrad der einzelnen Bewertungskomponenten der Richtfunktion
entsprechen (nicht zwingend gleiche, sondern gleichwertige Aufgaben /
Anforderungen).
– Gestützt auf Quervergleiche und Grad der
Übereinstimmung mit der Richtfunktion genaue Positionierung der 4
Stellenklassen in den unteren, mittleren oder oberen Bereich der
Richtfunktions-Bandbreite. Die oberen und unteren Grenzwerte der Richtfunktion
können in begründeten Fällen über- oder unterschritten werden.
– Liegt in der entsprechenden Tätigkeits- und
Funktionsgruppe keine Richtfunktion vor, wird die Stelle einer Richtfunktion der
naheliegendsten Tätigkeitsgruppe zugewiesen.
4. Sowohl fach- als auch führungstechnische
Weiterbildung gehören zu den ständigen Aufgaben und sind deshalb in den
Richtfunktions-Umschreibungen nicht speziell erwähnt.
|
RICHTFUNKTION
|
A D M. A N G E S T E L L T E / R I I
|
|
KLASSEN
|
3
/ 6
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Ausführen
gleichartiger Bürohilfsarbeiten
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND ERFAHRUNG
|
- Einarbeitungszeit: bis 6 Monate (Kenntnisse der
spezifischen Arbeitsverhältnisse)
- PC-Kenntnisse
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Bedienen einfacher Bürogeräte und -maschinen
- Ausführen von Versandarbeiten, Botengänge
- Erledigen von Sortier-, Zusammentrag-, Fotokopier-
und Heftarbeiten
- schematisches Ablegen nach genauen Angaben
- Ausführen einfacher und kürzerer Schreibarbeiten
nach Vorlage
- Erfassen von Daten
- Ausführen einfacher Kontrollarbeiten
- Bereitstellen von Büromaterial
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- Anleitung und Unterstützung durch eine Fachkraft
- die Aufgaben sind genau umschrieben
- laufende, direkte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
RICHTFUNKTION
|
A D M. A N G E S T E L L T E / R I
|
|
KLASSEN
|
6
/ 9
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Ausführen
allgemeiner Büroarbeiten und einfacher Arbeiten aus den Gebieten Sekretariat
und/oder Rechnungswesen
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND
ERFAHRUNG
|
Bürolehre,
ähnliche Kurzlehre, einjährige Handelsschule oder gleichwertige Kenntnisse
(Erfahrung) im Arbeitsgebiet
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie Adm.
Angestellte/r II, jedoch zusätzlich
- Bedienen aller Bürogeräte und -maschinen (inkl.
EDV-/Textsystem)
- Behandeln des Postein- und -ausgangs
- Telefon/Empfang, gelegentlich Erteilen einfacher
Auskünfte
- Führen von Registern, Karteien, Listen,
Statistiken
- Ausfertigen einfacher Schriftstücke nach Vorlage
oder Diktat
Rechnungswesen:
- Ausführen einfacher, gleichartiger Aufgaben aus
dem Finanz- oder Rechnungswesen
oder
- Bedienen einer kleineren/mittleren
Telefonzentrale einschliesslich Veranlassen der notwendigen Massnahmen bei
Störungen
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- genaue Anweisungen durch die/den Vorgesetzte/n
- die Aufgaben sind genau umschrieben
- direkte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
RICHTFUNKTION
|
A D M. F A C H A N G E S T E L L T E / R I I
|
|
KLASSEN
|
8
/ 1 2
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Ausführen
allgemeiner Büroarbeiten sowie Bearbeiten von Aufgaben aus den Gebieten
Sekretariat und Rechnungswesen im Rahmen des kaufmännischen Berufsabschlusses
(KV)
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND
ERFAHRUNG
|
Verwaltungs-,
kaufmännische Lehre oder zweijährige Bürolehre mit mehrjähriger
Berufserfahrung
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie Adm.
Angestellte/r I, jedoch zusätzlich
- Behandeln des Postein- u. -ausgangs inkl.
Sichten und Weiterleiten an Zuständige
- Telefon/Empfang, Schalter, Erteilen von Auskünften
im Rahmen des eigenen Aufgabengebiets
- Schematisches Ablegen nach verschiedenen Ordnungsbegriffen
- Führen von Terminkalender oder Geschäftskontrolle
- z.T. Abfassen einfacher Korrespondenzen
- Erstellen von Beschlussprotokollen und einfachen
Aktennotizen
- Verwalten von kleinem Büromateriallager, Bibliothek,
Adressanlage oder Archiv
- ev. Mithelfen bei der Betreuung von Lehrlingen
- Anwenden einer Fremdsprache
Rechnungswesen:
- Ausführen von Aufgaben aus einem Teilgebiet des
Finanz- oder Rechnungswesens
oder
- Bedienen und Überwachen einer grösseren Telefonzentrale
einschliesslich Veranlassen der notwendigen Massnahmen bei Störungen
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- relativ genaue Anweisungen durch die/den Vorgesetzte/n
- die Aufgaben sind ziemlich genau umschrieben
- periodische Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
BEMERKUNGEN
|
Einreihung
über 4 Klassen gemäss allg. Richtlinien
|
|
RICHTFUNKTION
|
A D M. F A C H A N G E S T E L L T E / R I
|
|
KLASSEN
|
1
1 / 1 5
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Anspruchsvolle
Sekretariatsführung sowie Bearbeiten von abgegrenzten Fachaufgaben
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
Verwaltungs-
oder kaufmännische Lehre, Zusatzkenntnisse aufgrund fachspezifischer
Weiterbildung oder mehrjähriger Berufserfahrung
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie Adm.
Fachangestellte/r II, jedoch zusätzlich
- Ausfertigen von Schriftstücken aller Art nach Vorlage,
Diktat oder Stichworten
- selbständiges Erledigen von Norm-/Routinekorrespondenz
- Abfassen anspruchsvollerer Korrespondenz
- Führen von Protokollen
- Terminkontrolle
- Abklären einfacher Tatbestände, Erstellen von
Aktenauszügen oder statistischen Zusammenzügen
- Anwenden einer oder mehrerer Fremdsprachen
- Lehrlingsbetreuung
Rechnungswesen:
- Rechnungsführung für eine Organisationseinheit
oder für ein Teilgebiet, wie z.B. Debitorenwesen, Lagerbuchhaltung inkl.
Inventararbeiten, Lieferantenrechnungen inkl. Kontieren, Inkassodienst und
Mahnwesen
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- sehr selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind i.d.R. ziemlich genau umschrieben
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
- ev. Vertrauensstellung
|
|
VERANTWORTUNG
UND KOMPETENZEN
|
Entscheidungsbefugnis/erhöhte
Verantwortung für Fachaufgaben
|
|
BEMERKUNGEN
|
Einreihung
über 4 Klassen gemäss allg. Richtlinien
|
|
RICHTFUNKTION
|
A D M. S A C H B E A R B E I T E R / I N I I
|
|
KLASSEN
|
1
3 / 1 6
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Bearbeiten
eines Sachgebiets
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
Verwaltungs-
oder kaufmännische Lehre, Zusatzkenntnisse aufgrund fachspezifischer
Weiterbildung oder mehrjähriger Berufserfahrung
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Bearbeiten von Einzelaufträgen oder laufenden Geschäften
innerhalb des Sachgebiets
- Beschaffen und Verarbeiten der zugehörigen Informationen
oder Unterlagen
- Abfassen von Berichten, Korrespondenzen und
schwierigeren Protokollen
- Informieren und Beraten interner und externer
Stellen
- Erteilen von Auskünften im Rahmen des Aufgabengebiets
- Lehrlingsbetreuung
Rechnungswesen:
- Rechnungsführung und/oder Budgetierung für
schwieriges Teilgebiet oder grössere Organisationseinheit
- Ausarbeiten von Statistiken, Berechnen und Überwachen
von Kenndaten, Erstellen von Kalkulationen
- Betreibungswesen
- Überwachung von Krediten
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- weitgehend selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind vielfach nur generell umschrieben
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
Entscheidungsbefugnis/Verantwortung
in klar definierten Teilbereichen des Aufgabengebiets
|
|
RICHTFUNKTION
|
A D M. S A C H B E A R B E I T E R / I N I
|
|
KLASSEN
|
1
6 / 1 9
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Bearbeiten
eines anspruchsvollen oder mehrerer Sachgebiete
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
- Verwaltungs- oder kaufmännische Lehre, Zusatzkenntnisse
aufgrund fachspezifischer Weiterbildung oder langjähriger Berufserfahrung
- Bilanzsicherheit
|
|
FACHAUFGABEN
|
Adm.
Sachbearbeiter/in II, jedoch zusätzlich
- Bearbeiten der laufenden Geschäfte innerhalb des
Sachgebiets
- Mitarbeiten bei Anträgen und Vorlagen an
Behörden (z.B. Vornehmen von Erhebungen)
- Führen von Verhandlungen
- Informieren und Beraten interner und externer
Stellen
Rechnungswesen:
- Führen der Hauptbuchhaltung und/oder der Kostenrechnungen
einer Direktion
- Mitwirken bei der Budget- und
Finanzplanerstellung einer Direktion
- Bewirtschaftung von Krediten
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind vielfach nur generell umschrieben
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen
des Aufgabengebiets
- Verantwortung für finanzielle Werte
|
|
RICHTFUNKTION
|
IT-SUPPORTER/IN PROFESSIONAL
|
|
KLASSEN
|
13
/ 17
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Installieren,
Betreuen und Warten von Standard-Informatik-Systemen. Entgegennehmen von
Störungsmeldungen und erstinstanzliches Beheben von Störungen der
Informations-technologie im Bereich von Arbeitsplatz-, Drucker-, Netzwerk-
und Serversystemen. Beraten, Instruieren und Unterstützen der Anwendenden
inkl. Vor-Ort-Support.
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
Informatik-Lehrabschluss,
Zusatzkenntnisse aufgrund fachspezifischer Weiterbildung (mind.
PC-Supporter/in Diplom) sowie mehrjährige Berufserfahrung oder entsprechende
Qualifikation mit langjähriger Berufserfahrung
Grundkenntnisse
in den Bereichen Informatik-Betrieb, Projektmanagement; solide
Grundkenntnisse in den Bereichen Qualitätssicherung, Prozesse,
Informatiksicherheit, Geräte-Technologien; vertiefte Kenntnisse in den Bereichen
Fehlerbehebung, Telematik, Computersysteme, -architekturen.
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Anlaufstelle für alle eingehenden Meldungen
- Beheben eines Grossteils der gemeldeten
Störungen
- Terminkontrolle: Überwachen der Störungsbehebung
und Führen von Störungsstatistiken
- Installieren und Warten von PC’s,
Peripheriegeräten, Netzen und Kommunikationsmitteln
- Verfügbarkeitsüberwachung der IT-Systeme und
Nachführen der IT-Inventare
- Implementieren und Koordinieren von Hardware,
Software- und Netzkomponenten sowie Kommunikationsmitteln.
- Bearbeiten von komplexen IT-Problemen und Einleiten
der Korrekturen bzw der Eskalationsverfahren (Notfallmanagement)
- Informieren und Beraten interner und externer
Stellen
- Wahrnehmen von Koordinationsaufgaben zwischen
Anwenderinnen/Anwendern und den Informatikstellen
- Vor-Ort-Support
- Lernendenbetreuung
|
|
ART DER
ERLEDIGUNG
|
- selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind vielfach nur generell
umschrieben
- breites Knowhow und Forschergeist notwendig, da
oft zwar das System dokumentiert ist, für jeden Einzelfall jedoch eine
individuelle Lösung gefunden werden muss.
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen
des Aufgabengebietes
- Verantwortung für finanzielle Werte von Hardware
und Software
- Verantwortung für korrekte, kostenoptimierte und
termingerechte Ausführung der zu erledigenden Aufgaben
|
|
RICHTFUNKTION
|
IT-SUPPORTER/IN SENIOR
|
|
KLASSEN
|
16
/ 19
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Installieren,
Betreuen, Dokumentieren und Warten von Standard-Informatik-Systemen. Komplexe
Fehlerbehebung im Bereich von Arbeitsplatz-, Drucker-, Netzwerk- und
Serversystemen.
Beraten, Instruieren und Unterstützen der Anwendenden bei auftretenden
Problemen. Betrieb und Verantwortung von Printservern-, Ticketing-, Druckerüberwachungs-
und Inventarsystemen ab Betriebsystemebene.
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
Informatik-Lehrabschluss
und Technikerschule oder höhere Fachausbildung FH oder entsprechende
Qualifikation mit langjähriger Berufserfahrung.
Grundkenntnisse
in den Bereichen Informatik-Betrieb, Projektmanagement; vertiefte
Grundkenntnisse in den Bereichen Qualitätssicherung, Prozesse, Informatiksicherheit,
Geräte-Technologien; fundierte Kenntnisse in den Bereichen Fehlerbehebung,
Telematik, Computersysteme, -architekturen.
|
|
FACHAUFGABEN
|
- wie IT-Supporter/in Professional, jedoch
zusätzlich:
- Beraten und Unterstützen der Anwendenden bei Konzeption,
Beschaffung und Einführung neuer IT-Lösungen (Eigenentwicklungen oder Standard-Soft-
oder Hardware)
- Lead bei komplexen Problemlösungen
- Erstellen und Nachführen von
Betriebshandbüchern, Anleitungen und Checklisten und Knowledge-Base
- Projektbearbeitung und Ausführungsüberwachung
- Führen von Verhandlungen mit Kundinnen, Kunden
und Lieferantinnen, Lieferanten
|
|
ART DER
ERLEDIGUNG
|
- selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind vielfach nur generell
umschrieben
- mehrheitlich
indirekte Kontrolle der Aufgabenaus-führung
- breites und tiefes Knowhow notwendig, da oft
zwar das System dokumentiert ist, für jeden Einzelfall jedoch eine
individuelle Lösung gefunden werden muss.
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen
des Aufgabengebietes.
- Verantwortung für finanzielle Werte von Hardware
und Software
- Verantwortung für kunden-, markt- und unternehmensorientierte
Ausführung der zu erledigenden Arbeiten
|
|
RICHTFUNKTION
|
A D M. F A C H S P E Z I A L I S T / I N
|
|
KLASSEN
|
1
8 / 2 2
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Bearbeiten
eines oder mehrerer anspruchsvoller Sachgebiete, z.T. konzeptionelle Aufgaben
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
höhere
Fachausbildung (z.B. eidg. dipl. Buchhalter/in, Betriebsökonom/in FH, dipl.
Kaufmann/Kauffrau HKG, dipl. Kaufmann/Kauffrau in Korrespondenz und Administration)
oder entsprechende Qualifikation mit mehrjähriger Berufserfahrung
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Bearbeiten und Leiten von Projekten
- Bearbeiten und Begutachten von Sachverhalten
- Abfassen von Korrespondenzen und Protokollen
- Ausarbeiten von Berichten, Anträgen, Vorlagen
und Stellungnahmen an Behörden
- Bearbeiten von Vernehmlassungen
- Ausarbeiten von Lösungsvorschlägen zu Fragen
grundsätzlicher Natur
- Erstellen von Erhebungen, Analysen, Prognosen
- Führen von z.T. schwierigen Verhandlungen
- Zusammenarbeiten mit internen und externen Stellen
im Sinn von Beraten, Verhandeln, Informieren, Koordinieren
Rechnungswesen:
- Bearbeiten des gesamten Finanz- und Rechnungswesens
einer Direktion
- Auswerten des Jahresabschlusses der Direktion
- Betreuen des
Versicherungs-/Subventionswesens der Direktion
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- sehr selbständig im
Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind
nur generell umschrieben (Zielorientierung)
- mehrheitlich nur
indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung
im Fachbereich; z.T. Ermessensentscheide
- Verantwortung für
finanzielle Werte
|
|
BEMERKUNGEN
|
Einreihung über 4 Klassen gemäss allg. Richtlinien
|
|
RICHTFUNKTION
|
IT-FACHSPEZIALIST/IN
|
|
KLASSEN
|
18
/ 22
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Gestalten,
Realisieren, Betreiben und Unterhalten von Informatik-Anwendungen und technischen
Plattformen.
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
direkte Vorgesetztenstellung, Führen einzelner Projekte
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
Abschluss
einer Fachhochschule oder höheren Fachschule (Diplom in Wirtschaftsinformatik
FH, HTL, Abschluss als Techniker/in HF Informatik, Betriebsökonomie FH) oder
entsprechende Qualifikation mit mehrjähriger Berufserfahrung
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Analysieren und Konkretisieren der Projektidee.
Beurteilen von Projektideen bezüglich Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit,
Risiken und Erfolgsfaktoren
- Leiten von Einzelprojekten oder grossen
Teilprojekten. Sicherstellen der Leistungserbringung bezüglich Kosten
Qualität und Termine
- Führen von z.T. schwierigen Verhandlungen
- Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen
im Sinn von Beraten, Verhandeln, Informieren, Koordinieren
- Ausarbeiten von Berichten, Anträgen, Vorlagen
und Stellungnahmen an Behörden
- Konzipieren und Realisieren von komplexen Informatik-Anwendungen
und -Plattformen
|
|
ART DER
ERLEDIGUNG
|
- sehr selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind nur generell umschrieben
(Zielorientierung)
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der
Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Verantwortung und finanzielle Kompetenzen im Rahmen
der bewilligten Projektbudgets
- Hohe Eigenverantwortung für stete Aktualisierung
des fachtechnischen Knowhow’s
|
|
RICHTFUNKTION
|
W I S S. A N G E S T E L L T E / R
|
|
|
(A D J U N K T / I N)
|
|
KLASSEN
|
2
0 / 2 4
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Bearbeiten
sehr anspruchsvoller Sachgebiete mit analytischen und konzeptionellen Aufgaben
(speziell oder generell delegierte Aufgaben aus dem Tätigkeitsgebiet eines
Abteilungsleiters / einer Abteilungsleiterin)
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
wissenschaftl.
Ausbildung (Adj.: höhere Fachausbildung mit langjähriger Berufserfahrung)
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie
Adm. Fachspezialist/in, jedoch zusätzlich
- Übernehmen fachtechnischer Sonderaufgaben
- Beurteilen komplexer Situationen
- Bearbeiten von Beschwerden
- Erarbeiten fachgebietsübergreifender Problemlösungen
- Führen von Arbeitsgruppen
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- ausgeprägte Selbständigkeit
- die Aufgaben sind nur generell umschrieben (Zielorientierung)
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Fachbereich;
oft Ermessensentscheide
- Verantwortung für finanzielle Werte
|
|
BEMERKUNGEN
|
Einreihung
über 4 Klassen gemäss allg. Richtlinien
|
|
RICHTFUNKTION
|
T E C H N. A N G E S T E L L T E / R I I
|
|
KLASSEN
|
3
/ 6
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Ausführen
gleichartiger Arbeiten
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
Einarbeitungszeit:
bis 6 Monate (Kenntnisse der spezifischen Arbeitsverhältnisse)
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Ausführen einfacher Zeichenarbeiten und Beschriftungen
nach Vorlage oder genauen Angaben
- Erledigen von Kopierarbeiten
- Ausführen von Speditionsarbeiten, Botengänge
- Bereitstellen von Betriebsmaterial
- Mithelfen bei einfacheren Arbeiten (z.B. Vermessung)
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- Anleitung und Unterstützung durch eine Fachkraft
- die Aufgaben sind genau umschrieben
- laufende, direkte Kontrolle der
Aufgabenausführung
|
|
RICHTFUNKTION
|
T E C H N. A N G E S T E L L T E / R I
|
|
KLASSEN
|
6
/ 9
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Ausführen
einfacher Büro- und Feldarbeiten
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
- An- oder Kurzlehre (1-2 Jahre) oder
gleichwertige Kenntnisse (Erfahrung) im Arbeitsgebiet
- Anwenderkenntnisse in EDV
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie
Techn. Angestellte/r II, jedoch zusätzlich
- Mithelfen bei anspruchsvolleren Arbeiten (z.B.
Vermessung)
- Ausführen einfacher rechnerischer Kontrollen
- ev. Erteilen einfacher Auskünfte
- Führen von Statistiken, einfache EDV-Anwendung
- Betreuen von Büro- und Vermessungsmaterial
- Führen von Registern, Planarchiven und dergleichen
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- genaue Anweisungen durch die/den Vorgesetzte/n
- die Aufgaben sind genau umschrieben
- direkte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
RICHTFUNKTION
|
T E C H N. F A C H A N G E S T E L L T E/R I I
|
|
KLASSEN
|
8
/ 1 2
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Ausführen
von Aufgaben im Rahmen eines technischen Berufes
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND
ERFAHRUNG
|
- einschlägige Berufslehre (3–4 Jahre) oder Berufslehre
plus fachspezifische Grundausbildung
- Anwenderkenntnisse in EDV
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie Techn.
Angestellte/r I, jedoch zusätzlich
- zeichnerisches Behandeln von Projekten
- Erstellen und Nachführen von Plänen und techn.
Zeichnungen nach Angaben oder gegebenen Unterlagen
- Zusammenstellen von Statistiken und Erhebungen
- Ausführen von Objekt- und Terrainaufnahmen
- Mithilfe beim Erstellen von Unterlagen für die öffentliche
Ausschreibung und für Abrechnungen
- Verwalten eines Planarchivs
- Führen von Material- und Zeitrapporten
- ev. Erteilen von Auskünften im Rahmen des eigenen
Aufgabengebietes
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- relativ genaue Anweisungen durch die/den Vorgesetzte/n,
im Arbeitseinsatz selbständiges Disponieren
- die Aufgaben sind ziemlich genau umschrieben
- periodische Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG
UND KOMPETENZEN
|
Entscheidungsbefugnis/Verantwortung
für vorzunehmende Dispositionen im Arbeitseinsatz und mitverantwortlich für
vorhandene Sachwerte
|
|
BEMERKUNGEN
|
Stellen,
deren Aufgabengebiet eine vierjährige Lehre voraussetzt, sind dem Klassenbereich
9/12 zuzuweisen.
|
|
RICHTFUNKTION
|
T E C H N. F A C H A N G E S T E L L T E / R I
|
|
KLASSEN
|
1
1 / 1 5
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Ausführen
von besonders vielfältigen oder speziellen technischen Aufgaben, Bearbeiten
von technischen Fachproblemen
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
- einschlägige Berufslehre (3-4 Jahre), Zusatzkenntnisse
aufgrund fachspezifischer Weiterbildung oder mehrjähriger Berufserfahrung
- Anwenderkenntnisse in EDV
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie
Techn. Fachangestellter II, jedoch zusätzlich
- selbständiges Erstellen techn. Zeichnungen
- Beschaffen und Auswerten von Unterlagen
- Abnehmen ausgeführter Arbeiten (Ausmessen, Prüfen)
- Überwachen und kontrollieren von einfachen Bauobjekten
und /oder Einrichtungen
- Kontrollieren der Einhaltung von Normen und Vorschriften
- Erledigen zugehöriger administrativer Aufgaben
- Mithelfen bei der Lehrlingsausbildung
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- sehr selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind i.d.R. ziemlich genau umschrieben
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/erhöhte Verantwortung für
Fachaufgaben und mitverantwortlich für vorhandene Sachwerte
|
|
BEMERKUNGEN
|
Einreihung
über 4 Klassen gemäss allg. Richtlinien
|
|
RICHTFUNKTION
|
T E C H N. S A C H B E A R B E I T E R / I N I I
|
|
KLASSEN
|
1
3 / 1 6
|
|
KURZBESCHREIBUNG
|
Bearbeiten
eines Sachgebiets
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
einschlägige
Berufslehre (3–4 Jahre), Zusatzkenntnisse aufgrund fachspezifischer
Weiterbildung oder mehrjähriger Berufserfahrung
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Bearbeiten von Einzelaufträgen oder laufenden Geschäften
innerhalb des Sachgebiets
- Beschaffen und Verarbeiten der zugehörigen Informationen
oder Unterlagen
- Abfassen von Berichten, Korrespondenzen und
schwierigeren Protokollen
- Informieren und Beraten interner und externer
Stellen
- Erteilen von Auskünften im Rahmen des Aufgabengebiets
- Verhandeln mit Lieferantinnen, Lieferanten, Anbieterinnen
und Anbieter sowie Kundinnen und Kunden
- Offertbearbeitung
- Überwachung von Objektkrediten
- Terminkontrolle
- Mithelfen beim Beschaffen von Budget- und Rechnungsunterlagen
- Lehrlingsbetreuung
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- weitgehend selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind vielfach nur generell umschrieben
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
Entscheidungsbefugnis/Verantwortung
in klar definierten Teilbereichen des Aufgabengebiets
|
|
RICHTFUNKTION
|
T E C H N. S A C H B E A R B E I T E R / I N I
|
|
KLASSEN
|
1
6 / 1 9
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Bearbeiten
eines anspruchsvollen oder mehrerer Sachgebiete
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
einschlägige
Berufslehre (3–4 Jahre), Zusatzkenntnisse aufgrund fachspezifischer
Weiterbildung (Techniker/in TS, eidg. dipl. Bauleiter/in, Meisterdiplom) oder
langjähriger Berufserfahrung
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie Techn.
Sachbearbeiter/in II, jedoch zusätzlich
- Projektbearbeitung und Ausführungsüberwachung
- Bearbeiten der laufenden Geschäfte innerhalb des
Sachgebiets
- Mitarbeiten bei Anträgen und Vorlagen an
Behörden (z.B. Vornehmen von Erhebungen)
- Führen von Verhandlungen
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind vielfach nur generell umschrieben
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen
des Aufgabengebiets
- Verantwortung für finanzielle Werte
|
|
RICHTFUNKTION
|
T E C H N. F A C H S P E Z I A L I S T / I N
|
|
|
( P R O J E K T L E I T E R / I N )
|
|
KLASSEN
|
1
8 / 2 2
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Bearbeiten
eines oder mehrerer anspruchsvoller Sachgebiete, z.T. konzeptionelle Aufgaben
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
höhere
Fachausbildung (Arch./Ing. FH) oder entsprechende Qualifikation mit
mehrjähriger Berufserfahrung
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Bearbeiten und Leiten von Projekten
- Ausarbeiten von Berichten, Anträgen, Vorlagen
und Stellungnahmen an Behörden
- Bearbeiten von Vernehmlassungen
- Ausarbeiten von Lösungsvorschlägen zu Fragen
grundsätzlicher Natur
- Erstellen von Erhebungen, Analysen, Prognosen
- Führen von z.T. schwierigen Verhandlungen
- Zusammenarbeiten mit internen und externen Stellen
im Sinn von Beraten, Verhandeln, Informieren, Koordinieren
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- sehr selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind nur generell umschrieben (Zielorientierung)
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Fachbereich;
z.T. Ermessensentscheide.
- Verantwortung für finanzielle Werte
|
|
BEMERKUNGEN
|
Einreihung über
4 Klassen gemäss allg. Richtlinien
|
|
RICHTFUNKTION
|
W I S S. A N G E S T E L L T E / R
|
|
|
(A D J U N K T / I N)
|
|
KLASSEN
|
2
0 / 2 4
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Bearbeiten
sehr anspruchsvoller Sachgebiete mit analytischen und konzeptionellen Aufgaben
(speziell oder generell delegierte Aufgaben aus dem Tätigkeitsgebiet eines
Abteilungsleiters / einer Abteilungsleiterin)
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
wissenschaftl.
Ausbildung (Adjunkt/in: höhere Fachausbildung mit langjähriger
Berufserfahrung)
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie Techn.
Fachspezialist/in, jedoch zusätzlich
- Übernehmen von fachtechnischen Sonderaufgaben
- Beurteilen komplexer Situationen
- Bearbeiten von Beschwerden
- Führen schwieriger Verhandlungen
- Erarbeiten fachgebietsübergreifender Problemlösungen
- Führen von Arbeitsgruppen
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- ausgeprägte Selbständigkeit
- die Aufgaben sind nur generell umschrieben (Zielorientierung)
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Fachbereich;
oft Ermessensentscheide
- Verantwortung für finanzielle Werte
|
|
BEMERKUNGEN
|
Einreihung
über 4 Klassen gemäss allg. Richtlinien
|
|
RICHTFUNKTION
|
H A N D W E R K E R / I N I I
|
|
KLASSEN
|
3
/ 6
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Ausführen
einfacher und gleichartiger Arbeiten
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
Einarbeitungszeit:
bis 6 Monate (Kenntnisse der spezifischen Arbeitsverhältnisse)
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Umgehen mit Werkzeugen, Geräten, einfachen Maschinen
- Anwenden von Verbrauchsmaterialien
- Mithelfen bei einfacheren Revisions-, Reparatur-
oder Überwachungsarbeiten
- Erledigen von Magazineraufgaben wie Material sortieren
und kontrollieren sowie schriftliches Festhalten der Materialeingänge- und
-ausgänge. Umgang mit unproblematischen Materialien einer bestimmten Gattung
- aushilfsweises Mitarbeiten in anderen
Tätigkeitsgebieten
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- Anleitung und Unterstützung durch eine Fachkraft
- die Aufgaben sind genau umschrieben
- laufende, direkte Kontrolle der
Aufgabenausführung
|
|
RICHTFUNKTION
|
H A N D W E R K E R / I N I
|
|
KLASSEN
|
6
/ 9
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Ausführen
einfacher manueller Arbeiten
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
An-
oder Kurzlehre (1-2 Jahre) oder gleichwertige Kenntnisse (Erfahrung) im
Arbeitsgebiet
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie
Handwerker/in II, jedoch zusätzlich
- Bedienen und Überwachen einfacher Anlagenteile
- Unterhalten von Werkzeugen und unkomplizierten
Anlagenteilen sowie Ausführen kleinerer Reparaturen
- Mithelfen bei schwierigeren Revisions-,
Reparatur- oder Überwachungsarbeiten
- Erledigen einfacher administrativer Arbeiten wie
Erstellen von Arbeitsrapporten und Materiallisten
- Führen von Fahrzeugen
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- genaue Anweisungen durch die/den Vorgesetzte/n
- die Aufgaben sind genau umschrieben
- direkte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
RICHTFUNKTION
|
F A C H H A N D W E R K E R / I N
|
|
KLASSEN
|
8
/ 1 2
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Ausführen
von Arbeiten aus dem Tätigkeitsgebiet eines handwerklichen Berufes
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
einschlägige
Berufslehre (3-4 Jahre) oder Berufslehre plus fachspezifische Grundausbildung
(bis 1 Jahr)
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie
Handwerker/in I, jedoch zusätzlich
- fachgerechtes Bedienen und Überwachen von Anlagenteilen
- Ausführen von Unterhalts-, Revisions- und Reparaturarbeiten
an Werkzeugen und Anlagenteilen
- Umgehen mit relativ anspruchsvollen oder verschiedenartigen
Materialien
- Arbeitskontakte innerhalb und ausserhalb der
Stadtverwaltung betreffend einzelne handwerkliche Arbeiten
- ev. fachliches Anleiten und Kontrollieren von
Handwerkern / Handwerkerinnen
- Mithelfen bei der Lehrlingsausbildung
oder
- Führen von Spezialfahrzeugen für Material- und
Personentransporte
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- relativ genaue Anweisungen durch die/den Vorgesetzte/n,
im Arbeitseinsatz selbständiges Disponieren
- die Aufgaben sind ziemlich genau umschrieben
- periodische Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
Entscheidungsbefugnis/Verantwortung
für vorzunehmende Dispositionen im Arbeitseinsatz und mitverantwortlich für
vorhandene Sachwerte
|
|
BEMERKUNGEN
|
Stellen,
deren Aufgabengebiet eine vierjährige Lehre voraussetzt, sind dem
Klassenbereich 9/12 zuzuweisen
|
|
RICHTFUNKTION
|
H A U S W A R T / I N I I I
|
|
KLASSEN
|
8
/ 1 2
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Sicherstellen
des optimalen Unterhalts einer Schul- und/oder Sportanlage inkl. Umschwung:
rationeller Arbeitseinsatz des Reinigungspersonals und umweltfreundlicher
Mitteleinsatz
|
|
ORGANISATORISCHES
|
direkte/r
Vorgesetzte/r einer kleinen Gruppe von teilzeitlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Reinigungsdienst
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND ERFAHRUNG
|
- Handwerkliche Berufslehre, vorzugsweise in den
Bereichen Spengler/Sanitär, Metall oder Holz
- mehrjährige Berufserfahrung
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Organisation und Durchführung der Reinigung
aller Anlageteile gemäss Weisungen
- Organisation und Durchführung der Hauptreinigung
- Unterhalt und Wartung der Gebäudeteile, technischen
Anlagen und Aussenanlagen
- Reparaturen – soweit möglich und zulässig – an
Gebäudeteilen, Anlagen, Einrichtungen und Mobiliar
- Besorgung der Schulwäsche
- Rasenpflege (soweit nicht durch Stadtgärtnerei)
- Öffnen, Überwachen und Schliessen der Anlage
- Aufsicht, Brandschutz
- Samariterdienst
- Telefon- und Logendienst
- Mitwirkung bei offiziellen Schulanlässen
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- selbständig im Rahmen der Vorgaben gemäss
Handbuch; die einzelnen Aufgaben sind verhältnismässig grob umschrieben
- in der Regel nur indirekte Kontrolle
|
|
VERANTWORTUNG
UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis im Bereich Arbeitseinsatz
- erhöhte Verantwortung für Personal (Arbeitssicherheit
etc.) und Sachwerte (kostspielige Apparaturen und Einrichtungen)
|
|
BEMERKUNGEN
|
- Einreihung der Stellen «Hauswart/in für Schul-
und Sportanlagen» gem. Handbuch für die haupt- und nebenamtlichen
Hauswartinnen und Hauswarte sowie Sportplatzwartinnen und Sportplatzwarte
- Einreihung der Stellen «Hauswart/in für Verwaltungsgebäude»
in Anlehnung an die Einreihung der Hauswartschaften für Schul- und
Sportanlagen
|
|
RICHTFUNKTION
|
V O R A R B E I T E R / I N
|
|
KLASSEN
|
1
1 / 1 5
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Leitung
einer Arbeitsgruppe bestehend aus Fachhandwerkern / Fachhandwerkerinnen und
Handwerkern / Handwerkerinnen, die zu einem grossen Teil Arbeiten aus dem
Tätigkeitsgebiet des Fachhandwerkers / der Fachhandwerkerin und des
Handwerkers / der Handwerkerin ausführt
|
|
ORGANISATORISCHES
|
direkte/r
Vorgesetzte/r einer Gruppe von Fachhandwerkern / Fachhandwerkerinnen und
Handwerkern/Handwerkerinnen (ausnahmsweise Handwerkspez.)
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND
ERFAHRUNG
|
wie
Fachhandwerker/in, d.h.
- einschlägige Berufslehre (3-4 Jahre) oder Berufslehre
plus fachspezifische Grundausbildung (bis 1 Jahr)
zusätzlich
- mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden
Fachgebiet
- Eignung für die Personalführung
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie
Fachhandwerker/in, jedoch zusätzlich
- Festlegen des Arbeitsablaufs, des Betriebsmitteleinsatzes
sowie der manuellen Arbeitsausführung
|
|
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
- Arbeitszuteilung, Anleitung und Kontrolle
- Personalbeurteilung, z.T. selbständig
- Mithelfen bei der Lehrlingsausbildung
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind i.d.R. ziemlich genau umschrieben
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung für vorzunehmende
Dispositionen im Arbeitseinsatz. Insbesondere verantwortlich für die
Arbeitsausführung der unterstellten Mitarbeiter für deren Arbeitssicherheit
sowie für vorhandene Sachwerte
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung für Arbeitsablauf,
Betriebsmitteleinsatz und manuelle Arbeitsausführung
|
|
BEMERKUNGEN
|
Einreihung
über 4 Klassen gemäss allg. Richtlinien
|
|
RICHTFUNKTION
|
H A N D W E R K S P E Z I A L I S T / I N
|
|
KLASSEN
|
1
2 / 1 5
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Ausführen
von besonders vielfältigen oder speziellen handwerklichen Arbeiten, die über
das eigentliche Arbeitsgebiet des Berufsmanns / der Berufsfrau hinausgehen
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
einschlägige
Berufslehre (3-4 Jahre), Zusatzkenntnisse aufgrund fachspezifischer
Weiterbildung (in Spezialgebiet oder zweitem Beruf) oder mehrjähriger Berufserfahrung
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie
Fachhandwerker/in, jedoch zusätzlich
- ev. fachliches Anleiten und Kontrollieren von
Handwerkern/ Handwerkerinnen und Fachhandwerkern/Fachhandwerkerinnen
- Mithelfen bei der Lehrlingsausbildung
- Umgehen mit anspruchsvollen Betriebsanlagen im
Sinn von Installieren, Überwachen, Revidieren und Reparieren
- Anwenden von anspruchsvollen oder verschiedenartigen
Materialien
- Treffen von Entscheiden über die handwerkliche
Ausführung von Arbeiten
- fachliches Unterstützen von Berufsleuten der gleichen
Fachrichtung
- Erledigen adm. Arbeiten wie Erstellen von Rapporten,
Betriebs- und Störungsberichten sowie Abfassen einfacher Korrespondenzen
- Arbeitskontakte innerhalb und ausserhalb der
Stadtverwaltung betreffend einzelne, fachspezifische Arbeiten
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- sehr selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind vielfach nur generell umschrieben
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
- ev. in einer Gruppe tätig
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
Entscheidungsbefugnis/erhöhte
Verantwortung für Fachaufgaben und verantwortlich für vorhandene Sachwerte
|
|
RICHTFUNKTIONEN
|
H A U S W A R T / I N I I
|
|
KLASSEN
|
1
1 / 1 5
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Sicherstellen
des optimalen Unterhalts einer mittleren bis grösseren, komplex genutzten
Schul- und/oder Sportanlage inkl. Umschwung; rationeller Arbeitseinsatz des
Reinigungspersonals und umweltfreundlicher Mitteleinsatz
|
|
ORGANISATORISCHES
|
direkte/r
Vorgesetzte/r einer Gruppe von teilzeitlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Reinigungsdienst
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
wie
Hauswart/in 8/12, d.h.
- Handwerkliche Berufslehre, vorzugsweise in den
Bereichen Spenglerei/Sanitär, Metall oder Holz;
zusätzlich
- mehrjährige Berufserfahrung und Erfahrung im Umgang
mit Jugendlichen und Erwachsenen
fachspezifische Weiterbildung, ev.
Meisterprüfung
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie Hauswart/in 8/12
|
|
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
- zuständig für Rekrutierung des Reinigungspersonals
- Arbeitseinsatz,
Anleitung und Kontrolle des Reinigungspersonals
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
wie
Hauswart/in 8/12, d.h.
- selbständig im Rahmen der Vorgaben gemäss
Handbuch; die einzelnen Aufgaben sind verhältnismässig grob umschrieben
- in der Regel nur
indirekte Kontrolle
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
wie
Hauswart/in 8/12, d.h.
- Entscheidungsbefugnisse im Bereich
Arbeitseinsatz
- erhöhte
Verantwortung für Personal (Arbeitssicherheit etc.) und Sachwerte
(kostspielige Apparaturen und Einrichtungen)
|
|
BEMERKUNGEN
|
- Einreihung der Stellen «Hauswart/in für Schul-
und Sportanlagen» gem. Handbuch für die haupt- und nebenamtlichen
Hauswartinnen und Hauswarte sowie Sportplatzwartinnen und Sportplatzwarte
- Einreihung der Stellen «Hauswart/in für Verwaltungsgebäude»
in Anlehnung an die Einreihung der Hauswartschaften für Schul- und
Sportanlagen
|
|
RICHTFUNKTION
|
H A U S W A R T / I N I
|
|
KLASSEN
|
1
3 / 1 6
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Sicherstellen
des optimalen Unterhalts einer grossen, komplexen und polyvalent genutzten
Schul- und/oder Sportanlage resp. Berufsschulanlage inkl. Umschwung;
rationeller Arbeitseinsatz des Reinigungspersonals und umweltfreundlicher
Mitteleinsatz
|
|
ORGANISATORISCHES
|
Direkte/r
Vorgesetzte/r einer Gruppe von z.T. vollamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Reinigungsdienst; ev. Vorgesetzte/r eines anderen Hauswartes
oder einer anderen Hauswartin
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND
ERFAHRUNG
|
wie
Hauswart/in 11/15, d.h.
- Handwerkliche Berufslehre, vorzugsweise in den
Bereichen Spengler/Sanitär, Metall oder Holz
- mehrjährige Berufserfahrung und Erfahrung im
Umgang mit Jugendlichen und Erwachsenen
- fachspezifische Weiterbildung, ev.
Meisterprüfung zusätzlich
- mind. 10-jährige Berufserfahrung, z.T. mit Vorgesetztenfunktion
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie
Hauswart/in 11/15
|
|
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
wie
Hauswart/in 11/15, d.h.
- zuständig für Rekrutierung des Reinigungspersonals-
Arbeitseinsatz, Anleitung und Kontrolle des Reinigungspersonals zusätzlich
- ev. Führung eines Hauswartes/einer Hauswartin
|
|
ART UND ERLEDIGUNG
|
wie
Hauswart/in 11/15, d.h.
- selbständig im Rahmen der Vorgaben gemäss
Handbuch; die einzelnen Aufgaben sind verhältnismässig grob umschrieben
- in der Regel nur indirekte Kontrolle
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnisse im Bereich Arbeitseinsatz
- erhöhte Verantwortung für Personal (Arbeitssicherheit
etc.) und Sachwerte (kostspielige Apparaturen und Einrichtungen)
|
|
BEMERKUNGEN
|
- Einreihung der Stellen «Hauswart/in für Schul-
und Sportanlagen» gem. Handbuch für die haupt- und nebenamtlichen
Hauswartinnen und Hauswarte sowie Sportplatzwartinnen und Sportplatzwarte
- Einreihung der Stellen «Hauswart/in für Verwaltungsgebäude»
in Anlehnung an die Einreihung der Hauswartschaften für Schul- und
Sportanlagen
|
|
RICHTFUNKTION
|
M E I S T E R / I N
|
|
KLASSE
|
1
3 / 1 7
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Leitung
einer Gruppe oder eines kleineren Betriebes mit Handwerkern / Handwerkerinnen
und Berufsleuten, die in einem abgeschlossenen Tätigkeitsgebiet alle
manuellen Arbeiten wie Installieren, Betreiben, Reparieren und Unterhalten
von mechanischen, elektronischen oder baulichen Anlagenteilen vornehmen
|
|
ORGANISATORISCHES
|
- direkte/r Vorgesetzte/r von
VorarbeiterInnen
- direkte/r oder indirekte/r
Vorgesetze/r von GruppenleiterInnen, HandwerkspezialistInnen,
FachhandwerkerInnen und/oder HandwerkerInnen
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND
ERFAHRUNG
|
wie
Handwerksspezialist/in, d.h.
- einschlägige
Berufslehre (3-4 Jahre), Zusatzkenntnisse aufgrund fachspezifischer
Weiterbildung oder mehrjähriger Berufserfahrung
zusätzlich
- Eignung für die Personalführung
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Leitung von Montage- und Unterhaltsarbeiten
- Organisation der Montage- und Baustellen
- Erstellen von Planungsunterlagen oder deren detailliertes
Ausarbeiten in konkreten Vorhaben
- Vornehmen von Objekt- und Terrainaufnahmen
- schwierige Magazineraufgaben wie technische Materialkontrollen
und Lagerung heikler Materialien
- Planen, Organisieren und Festlegen von Arbeitsablauf
und Betriebsmitteleinsatz
- Treffen von Entscheiden über die konstruktive
und/oder technische Ausführung von Arbeiten
- Erledigen administrativer Arbeiten wie Erstellen
von Rapporten, Betriebs- und Störungsberichten sowie ev. Abfassen einfacher
Korrespondenzen
|
|
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
wie
Vorarbeiter/in, jedoch zusätzlich
- Ausbilden und Betreuen von Lehrlingen sowie Einführen
neuer Mitarbeiter/innen
- Vornehmen der Personalbeurteilung
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind vielfach nur generell umschrieben
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
wie Vorarbeiter/in, jedoch zusätzlich
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen
des Aufgabengebiets
|
|
BEMERKUNGEN
|
Einreihung
über 4 Klassen gemäss allg. Richtlinien
|
|
RICHTFUNKTION
|
W
E R K M E I S T E R / I N
|
|
KLASSEN
|
1
5 / 2 1
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Leitung
eines Betriebs / einer Werkstätte mit HandwerkerInnen und Berufsleuten, die
in einem speziellen oder in mehreren allgemeinen Fachgebieten alle manuellen
Arbeiten wie Installieren, Betreiben, Unterhalten und Reparieren von mechanischen,
elektronischen oder baulichen Anlageteilen vornehmen
|
|
ORGANISATORISCHES
|
- direkte/r
Vorgesetzte/r von Meistern/Meisterinnen und/oder Vorarbeitern/Vorarbeiterinnen
- gesamthaft grössere Zahl direkt und indirekt
unterstellter Mitarbeiter/innen
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
- Berufslehre, Zusatzkenntnisse aufgrund Meisterdiplom
oder anderweitiger fachspez. Weiterbildung (z.B. Werkmeisterschule ASM,
Winterthur)
- Eignung für die Personalführung
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie
Meister/in, jedoch zusätzlich
- Materialbewirtschaftung: Planen des
Betriebsmitteleinsatzes, Organisieren der Beschaffung und Lagerhaltung
- Planen und Organisieren der betrieblichen
Abläufe für die Organisationseinheit: Überarbeiten, Einbringen von
Verbesserungen
- Bearbeiten von (neuen) Projekten: Erstellen von
Planungsunterlagen und deren detaillierte Ausarbeitung (Entwurfszeichnungen,
Objekt- u. Terrainaufnahmen, Vorkalkulation u. Offertstellung), Beschaffen
von Arbeits- und Entscheidungsgrundlagen
- Aufstellen des Budgets
- Bearbeiten von Aufgaben aus dem Tätigkeitsgebiet
eines/r Techn. Sachbearbeiter/in
- Erledigen adm. Arbeiten wie Abfassen von Korrespondenzen
und einfachen Anträgen
- vielfältigere und bedeutendere Arbeitskontakte innerhalb
und ausserhalb der Stadtverwaltung
|
|
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
wie
Meister/in, d.h.
- Arbeitszuteilung, Anleitung und Kontrolle
- Ausbilden und Betreuen von Lehrlingen, Einführen
neuer Mitarbeiter/innen
- Vornehmen der Personalbeurteilung
zusätzlich
- Erarbeiten von Hilfsmitteln für die Mitarbeiter/innen
(z.B. Betriebsanleitung)
|
|
ART DER
ERLEDIGUNG
|
wie
Meister/in, d.h.
- selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind vielfach nur generell umschrieben
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen
des Aufgabengebiets
- erhöhte Verantwortung für Personal und Finanzwerte
|
|
BEMERKUNGEN
|
Einreihung
über 4 Klassen gemäss allg. Richtlinien
|
|
RICHTFUNKTION
|
K L E I N K I N D H I L F S B E T R E U E R / I N
|
|
KLASSEN
|
4
/ 7
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Mithelfen
bei der Betreuung, Pflege und Förderung von Kleinkindern
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
Einarbeitungszeit:
bis 6 Monate (Kenntnisse der spezifischen Arbeitsverhältnisse)
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Beschäftigen der Kinder durch Spielen, Singen,
Basteln usw.
- Mithelfen bei der Pflege: Bekleidung,
Sauberkeit, Wechsel zwischen Ruhe und Betätigung, Einnahme der Mahlzeiten
- Mithelfen bei sämtlichen anfallenden Hausarbeiten
- Instandhalten von Spielzeug und Bastelmaterial
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- Anleitung und Unterstützung durch eine Fachkraft
- die Aufgaben sind genau umschrieben
- laufende, direkte Kontrolle der
Aufgabenausführung
|
|
RICHTFUNKTION
|
K L E I N K I N D B E T R E U E R / I N
|
|
KLASSEN
|
6
/ 9
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Betreuen,
Pflegen und Fördern einer Gruppe von
8–12 Kleinkindern
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
langjährige
Erfahrung in der Betreuung von Kleinkindern
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie
Kleinkindhilfsbetreuer/in, jedoch zusätzlich Aufgaben aus der Richtfunktion
Fachangestellte/r Kinderbetreuung II 12
- Seelische und geistige Förderung: Kontakt und
Hinwendung, sprachliche Förderung, Anregung und Anleitung zum altersgemässen
Spielen durch Erzählen, Singen, Turnen, Einführen in die Umwelt; Anleitung zu
werktätiger, kreativer Beschäftigung
- Erziehung: Hinführen zur Gruppenfähigkeit und
sozialer Integration wie auch zur selbständigen Persönlichkeit
- Führen der Präsenzliste, Anschaffung von Spielsachen
und Bastelmaterial
- Kontaktpflege mit den Eltern
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- genaue Anweisungen durch die/den Vorgesetzte/n
- die Aufgaben sind genau umschrieben
- periodische Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen
der Betreuungsaufgaben betr. die zugeteilten Kleinkinder
- verantwortlich für deren Wohl
|
|
RICHTFUNKTION
|
J U G E N D B E T R E U E R / I N
|
|
KLASSEN
|
8
/ 1 2
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Erzieherisches
Betreuen und Fördern einer Gruppe von 5–7 Kindern im Alter von 7–16 Jahren
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
drei-
bis vierjährige Berufslehre im nichtpädagogischen Bereich mit Berufserfahrung
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Anregung der Kinder zu sinnvoller und selbständiger
Freizeitbeschäftigung
- Kontrolle und Unterstützung bei den
Schulaufgaben
- gezielte Sprachförderung für Ausländerkinder
- Sorgen für die Verpflegung der zugeteilten
Kinder, Aufsicht während der Mahlzeiten, Lebensmitteleinkauf
- Ausführen anfallender Hausarbeiten
- regelmässiger Kontakt mit Eltern in Schul- und Erziehungsfragen
- Organisation besonderer Anlässe wie Elternabend,
Weihnachtsfeier, Ferienlager
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- selbständig, im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind ziemlich genau umschrieben
- periodische Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen
der Betreuungsaufgaben betr. die zugeteilten Kinder
- verantwortlich für deren Wohl
|
|
BEMERKUNGEN
|
Einreihung
über 4 Klassen gemäss allg. Richtlinien
|
|
RICHTFUNKTION
|
F
A C H A N G E S T E L L T E / R
K I N D E R B E T R E U U N G I I 13 14
|
|
KLASSEN
|
9 / 13
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Betreuen,
Fördern und Pflegen von Kindern in Institutionen der familienergänzenden
Tagesbe-treuung
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
eidg.
Fähigkeitszeugnis als Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachrichtung
Kinderbetreuung 15
oder Abschluss als Kleinkinderzieher/in
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Fördern der individuellen Entwicklung und der
sozialen und sprachlichen Integration, Erkennen von Entwicklungsauffälligkeiten
- Anregen und Anleiten der Kinder zu altersgemässen
Aktivitäten
- Begleiten bei den Schulaufgaben
- Ausführen von hauswirtschaftlichen Arbeiten,
z.T. gemeinsam mit den Kindern
- Betreuen der Kinder während den Mahlzeiten
- Kontakt mit Eltern pflegen
- Kontakt mit Kindergärten und Schulen pflegen
- bei Anlässen, Elternabenden, Lagern mithelfen
- an Gruppensitzungen, Supervision, interner und
externer Weiterbildung teilnehmen
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
selbständig
im Rahmen der Vorgaben
|
|
VERANTWORTUNG UND
KOMPETENZEN
|
Entscheidungsbefugnis/Verantwortung
im Rahmen der Betreuungsaufgaben für die zugeteilten Kinder
|
|
BEMERKUNGEN
|
- Berufseinsteigende mit eidg. Fähigkeitszeugnis
Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachrichtung Kinderbetreuung 16 (Ausbildungsbeginn ab
16 Jahren): Einreihung LK 9/12;
- mit mehrjähriger Berufserfahrung und
entsprechend höherer Verantwortung und Selbständigkeit: Einreihung in LK
10/13;
- ehemalige Ausbildung als Kleinkinderzieher/in
mit Ausbildungsbeginn ab 18 Jahren: Einreihung in LK 10/13.
|
|
RICHTFUNKTION
|
F A C H A N G E S T E L L T E / R
K I N D E R B E T R E U U N G I 17 18
|
|
KLASSEN
|
11
/ 15
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Betreuen,
Fördern und Pflegen von Kindern in Institutionen der familienergänzenden
Tagesbetreuung; Führen einer Kindergruppe
|
|
ORGANISATORISCHES
|
Keine
direkte Vorgesetztenstellung aber Weisungskompetenz für betreuerische und
betrieblich-hauswirtschaftliche Aufgaben
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND ERFAHRUNG
|
- eidg. Fähigkeitszeugnis als Fachfrau / Fachmann
Betreuung Fachrichtung Kinderbetreuung oder Abschluss als
Kleinkinderzieher/in 19
- mehrjährige Berufserfahrung
- Weiterbildung Praxisausbildner/in
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Wie Fachangestellte/r Kinderbetreuung II 20 , jedoch zusätzlich für
die Kindergruppe
- Fachliches Organisieren der Kindergruppe;
Gruppensitzungen leiten
- Beaufsichtigen der hauswirtschaftlichen Arbeiten
- Erledigen administrativer Aufgaben (u.a.
Finanzielles, Arbeitsplan)
- Durchführen von Elternanlässen und
Elterngesprächen
- Entwicklungsauffälligkeiten erkennen und
angemessene Massnahmen initiieren
- Organisieren und leiten von Ausflügen und Lagern
- Auszubildende im praktischen Teil ihrer
Berufsbildung begleiten
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
selbständig
im Rahmen der Vorgaben
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
Entscheidungsbefugnis/Verantwortung
für die Fachaufgaben und die Leitung der zugeteilten Kindergruppe.
|
|
BEMERKUNGEN
|
Voraussetzungen
für höhere Einreihung:
- Grosse
und / oder heterogene Kindergruppe
- Ausbildungsverantwortung
|
|
RICHTFUNKTION
|
ARBEITSAGOGE/ARBEITSAGOGIN
|
|
KLASSEN
|
14 / 17
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Fördern von Menschen mit
erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND ERFAHRUNG
|
Diplomierter
Arbeitsagoge / diplomierte Arbeitsagogin (Höhere Fachprüfung)
Mehrjährige
Berufserfahrung
|
|
FACHAUFGABEN
|
Agogik
- Fördern und Stabilisieren der sozialen und
beruflichen Integration
- Führen und Anleiten von heterogenen und sich
stets neu formierenden Gruppen und Gestalten von gruppendynamischen Prozessen
- Qualifizieren der Teilnehmenden und gezieltes
Fördern der individuellen Ressourcen
- Arbeitsumfeld mit methodisch-didaktischen
Mitteln den Ressourcen der Teilnehmenden entsprechend agogisch gestalten
- Enge Zusammenarbeit mit Fachleuten,
Institutionen und Bezugspersonen
- Dokumentieren der agogischen Arbeit
Dienstleistungen und Produktion
- Leiten der Betriebseinheit (geeignete Aufträge
akquirieren, planen und mit den Teilnehmenden ausführen)
- Wahrnehmen von administrativen und betriebswirtschaftlichen
Aufgaben
- Umsetzen von betriebsspezifischen Standards
- Definieren, Umsetzen und Weiterentwickeln von
betrieblichen Sicherheitsstandards
- Gesundheitsförderung im beruflichen Umfeld
(Ergonomie, Sucht, usw.)
|
|
ART DER
ERLEDIGUNG
|
- selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind vielfach nur generell
umschrieben
|
|
VERANTWORTUNG
UND KOMPETENZEN
|
- Verantwortung für zugeteilte Gruppen
- Entscheidbefugnis/Verantwortung im Rahmen des Aufgabengebiets
|
|
RICHTFUNKTION
|
S
O Z I A L P Ä D A G O G E /
S O Z I A L P Ä D A G O G I N I I 21
|
|
KLASSEN
|
13
/ 17
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Erzieherisches
Betreuen und Fördern einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen ab sieben Jahren
(je nach Betreuungsintensität 6 bis 20 Kinder und Jugendliche)
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
Diplomabschluss
Höhere Fachschule Sozialpädagoge/ -pädagogin HFS
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Sozialpädagogische Arbeit: Fördern der
individuellen Entwicklung und der sozialen und sprachlichen Integration;
Unterstützen der schulischen und beruflichen Zielerreichung;
Präventionsarbeit leisten
- Fachstandards und Grundhaltung umsetzen
- Sicherheit und Gesundheit der Kinder und
Jugendlichen gewährleisten
- eine gepflegte Wohnatmosphäre schaffen
- den gruppendynamischen Prozess innerhalb der Kinder-
und Jugendlichengruppe erfassen und lenken
- mit Herkunftssystem und Umfeld der Klient/innen
zusammenarbeiten
- die sozialpädagogische Arbeit dokumentieren und
administrative Aufgaben wahrnehmen
- Ressortverantwortung und hauswirtschaftliche
Aufgaben wahrnehmen, Hygienestandards umsetzen
- besondere Anlässe (Elternabende, Lager,
Sportanlässe usw.) planen und umsetzen
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
sehr
selbständig im Rahmen der Vorgaben
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Verantwortung für zugeteilte Gruppe
- Entscheidbefugnis/Verantwortung im Rahmen des Aufgabengebiets
|
|
BEMERKUNGEN
|
Voraussetzungen
für die höhere Einreihung:
- erhöhte Anforderungen (sehr hohe
Betreuungsintensität)
- erweiterter Verantwortungsbereich (Mitglied
Teamleitung, besondere Koordinations- und Planungsaufgaben)
- betriebliche und pädagogische Weisungskompetenz
innerhalb eines zugewiesenen Aufgabengebiets
- Auszubildende im praktischen Teil ihrer
Berufsbildung anleiten und begleiten
- Berufserfahrung
|
|
RICHTFUNKTION
|
S o z i a l p ä d a g o g e /
s o z i a l p ä d a g o g i n i 22
|
|
KLASSEN
|
16 / 19
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Leiten
eines pädagogischen Teilbereiches einer Einrichtung für Kinder und
Jugendliche; Koordinations-, Delegations- und Planungsaufgaben
|
|
ORGANISATORISCHES
|
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
- Diplomabschluss Höhere Fachschule
Sozialpädagoge/-pädagogin HFS
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Führungsgrundausbildung und Weiterbildung Praxisausbildner/in
|
|
FACHAUFGABEN
|
Wie
Sozialpädagogin/-pädagoge II, jedoch zusätzlich:
- das pädagogische Konzept innerhalb des
zuständigen Verantwortungsbereichs umsetzen und das operative Alltagsgeschäft
verantworten, Gesundheit und Sicherheit der Klient/innen im Rahmen des
Auftrags sicherstellen
- pädagogische Jahres- und Projektziele festlegen
und die Erziehungsplanung koordinieren
- Mitarbeiter/innen fachlich fördern
- Betreuungspraxis reflektieren und Betreuungsangebot
optimieren
- Personal wirkungsvoll und effizient einsetzen
- Eintritte bzw. Austritte von Kindern und
Jugendlichen organisieren
|
|
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
- Zielerreichung kontrollieren
- Erfolgskontrolle und Personalbeurteilung
durchführen
- bei der Personalselektion mitentscheiden
- bei Konflikten intervenieren und regeln
- Mittel effektiv und effizient einsetzen,
Ausgaben kontrollieren
- hauswirtschaftliche Aufgaben (Kochen, Reinigung)
organisieren und Hygienestandards gewährleisten
- im Bereich der Tagesbetreuung: Stellvertretung
der Betriebsleitung wahrnehmen
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
sehr
selbständig im Rahmen der Vorgaben
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Verantwortung für den zuständigen Teilbereich
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen
des Aufgabengebiets
|
|
Richtfunktion
|
B e t r i e b s l e i t e r /
i n K i n d e r– u n d J u g e n d e i n r i c h t u n g 23
|
|
Klassen
|
16
/ 22
|
|
Kurzumschreibung
|
Leiten
einer Einrichtung mit Tagesbetreuung für Kinder und Jugendliche oder einer
stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche
|
|
Organisatorisches
|
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
Ausbildung und
Erfahrung
|
- Diplomabschluss einer Höheren Fachschule oder
Fachhochschule für Sozialpädagogik/Sozialarbeit oder gleichwertige Ausbildung
- Zusatzausbildung (betriebswirtschaftliche
Weiterbildung, Heimleiter/innenausbildung, Führungsgrundausbildung u.ä.)
- mehrjährige Berufserfahrung
- Führungserfahrung
|
|
Fachaufgaben
|
- Betreuungskonzept und Fachstandards erarbeiten
und umsetzen; Betreuungspraxis reflektieren und optimieren
- Gesundheit und Sicherheit der Klient/innen
gewährleisten
- zuständig für das Qualitätsmanagement
- Aufnahmen und Austritte verantworten
- mit Herkunftssystem und Umfeld der Klient/innen
sowie mit Zuweiser/innen, Schulen und Behörden zusammenarbeiten
- Verantwortlich für Einführung, Anleitung und
fachliche Beratung von Mitarbeiter/innen und Lernenden
- den Betrieb gegenüber Dritten, Fachstellen usw.
vertreten
|
|
Führungsaufgaben
|
Betriebsführung:
- verantwortlich
für operative Zielerreichung
- verantwortlich für betriebliche
Arbeitsorganisation
- verantwortlich für betriebswirtschaftliche
Aufgaben: Finanzverantwortung, Budget- und Ausgabenkontrolle, Berechnung der
Elternbeiträge, Administration, Arbeitsorganisation, Archivierung
- Statistiken führen und auswerten
- hauswirtschaftliche Aufgaben (Kochen, Reinigung)
organisieren, Hygienestandards gewährleisten
- Unterhalt von Immobilien, Umschwung und Mobilien
koordinieren
Personalführung:
- bei der Personalselektion mitentscheiden
- Personalbeurteilungen durchführen
- Personaleinsätze planen
- bei Konflikten intervenieren und regeln
|
|
Art der Erledigung
|
sehr
selbständig im Rahmen des Konzepts und der Vorgaben
|
|
Verantwortung
und Kompetenzen
|
Verantwortung
für Betriebsführung und Betreuungsqualität
|
|
BEMERKUNGEN
|
- Betriebsleiter/in mit geringerer Qualifikation
und/oder Stelle mit geringeren Anforderungen als in der Richtfunktions-Umschreibung
beschrieben: LK 16/19
- Erhöhte Anforderungen stationäre Einrichtungen:
grössere Betreuungs- und Finanzverantwortung sowie komplexere Betriebsführung
(24 Stundenbetrieb).
- Voraussetzung für LK 19/22: Betriebsleitung
stationäre Einrichtung mit mehreren Gruppen und verschiedenen Angeboten.
|
|
RICHTFUNKTION
|
S O Z I A L A R B
E I T E R / I N 24
|
|
KLASSEN
|
17 / 21
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Abklären, Beraten
und Begleiten, Gewähren und Vermitteln von sozialen Hilfestellungen für Erwachsene,
Kinder und jugendliche Personen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben;
prophylaktische Beratung und Sozialhilfemassnahmen
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
Fachhochschulabschluss
HSA, mehrjährige Berufserfahrung, Kenntnisse und Erfahrungen mit verschiedenen
Kulturen und Sprachen
|
|
FACHAUFGABEN
|
Abklären
und Ergreifen von prophylaktischen und gesetzlichen sozialhilferechtlichen
Massnahmen:
- Abklärungen im Rahmen der gesetzlichen (kant.
Sozialhilfegesetz, ZGB, OR, SKOS, Sozialversicherungen etc.) und
prophylaktischen Massnahmen betreffend Zuständigkeit, Bedarfsermittlung und
Subsidiarität
- Antragstellung und Koordination von gesetzlichen
Hilfestellungen und Massnahmen (Platzierungen, gesundheitliche und berufliche
Massnahmen zur Wiedereingliederung und Erlangung der finanziellen Selbständigkeit)
- Verhandlungen mit Dritten (z.B.
Fürsprecher/innen, Ärzt/innen, Liegenschaftsverwaltungen, Arbeitgebenden,
Behörden, Bezugspersonen)
Beratung
und Begleitung, Triage von Klient/innen:
- Beratungen von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen
mit materiellen, finanziellen, rechtlichen und persönlichen Problemen
- Abklären der Fremd- und Selbstgefährdung von Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen sowie Beratung und Begleitung bei der Einleitung von
FFE. Zuweisung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen an zuständige Ämter
und Stellen
|
|
|
Administrative
Aufgaben:
- Führen der administrativen Aufgaben in Zusammenhang
der zielgerichteten Abklärung, Beratung und Begleitung (Erstellen und
Verwalten der individuellen Finanzpläne und Monatsbudgets sowie Einkommens-
und Vermögenswerte)
- Führen der Falldokumentation, Abschliessen und Evaluieren
von Zielvereinbarungen
- Verfassen von Weisungen, Verfügungen, Berichten,
Anträgen und Gutachten
- Laufende quantitative und qualitative Erfassung
von Klientendaten als internes Steuerungsinstrument und Reporting für Kanton
und Bund
|
|
Verschiedenes:
- Mitarbeit in internen und externen Projekten und
Arbeitsgruppen sowie Vereinen und Kommissionen
- Praktikumsbegleitung von HSA-Studierenden
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
Sehr
selbständig im Rahmen der Vorgaben
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
Behördlich
delegierte Kompetenz für die finanzielle und soziale Existenzsicherung der
bedürftigen Personen der Stadt Bern sowie für die gesetzlichen Abklärungen
für Erwachsene und Minderjährige.
|
|
BEMERKUNGEN
|
Amtsspezifische
Aufgaben werden in den Stellenbeschreibungen konkretisiert.
Einreihungskriterien:
- Stellen die durch Berufseinsteigende besetzt
werden können, sind 17/20 eingereiht. Eine Einreihung 18/21 ist je nach
Fachgebiet abhängig von zusätzlichem Spezialwissen mit entsprechenden
Weiterbildungen, zusätzlich verlangten Sprachkenntnissen und/oder vertieften
Informatikanwendungskenntnissen möglich.
Die konkreten Kriterien sind für die einzelnen Fachgebiete festzulegen.
|
|
RICHTFUNKTION
|
M A N D A T S T R
ä G E R / I N
25
|
|
KLASSEN
|
18 / 21
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Führen von
gesetzlichen Mandaten im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes für
Personen, deren Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist oder fehlt
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
Fachhochschulabschluss
HSA oder gleichwertige Ausbildung, mehrjährige Berufserfahrung, Kenntnisse
und Erfahrungen mit verschiedenen Kulturen und Sprachen
|
|
FACHAUFGABEN
|
Umfassende
Personensorge und/oder Vermögenssorge von Minderjährigen und Erwachsenen mit
unterschiedlichen Problemsituationen und entsprechenden kindesschutzrechtlichen
bzw. erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen unter Einbezug von sozialarbeiterischen
Handlungsgrundsätzen:
Minderjährige:
- Beratung,
Betreuung und Begleitung unter dem Aspekt des Kindeswohls und des
Kindesschutzes mit sorgerechtlicher Verantwortung und Vertretung in allen Lebensbereichen
(Pflege, Erziehung, Aufenthalt, Schule, Ausbildung u.a.m.) mit Einbezug des
sozialen Umfeldes.
- Überwachung,
Regelung und Abänderung von Besuchsrechten
- Abklärung
und Antragstellung von weitergehenden Kindesschutzmassnahmen bei den
übergeordneten Behörden (z.B. Obhutsentzug, Platzierungen usw.).
- Regelung
von Vaterschaften und Unterhaltsansprüchen als Vertretende des Kindes durch
Verträge oder Prozesse (Parteistellung)
- Anhörung
der Eltern bei Gesuchen um Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge und
Antragstellung.
- Kindesschutzmassnahmen
im Scheidungsverfahren (Prozessbeistandschaft)
|
|
|
Erwachsene:
- Beratung,
Betreuung, Vertretung und Begleitung in allen Problem- und Lebensbereichen
(Gesundheit, Verhalten, Wohnen, Tätigkeit) mit Einbezug des sozialen Umfeldes
- Abklärung
und Antragstellung von weitergehenden erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen
bei den übergeordneten Behörden
Minderjährige
und Erwachsene:
- Verwaltung
von Einkommens-, Renten- und Vermögenswerten inkl. Liegenschaftsverwaltungen
mit Bilanzverantwortung und -haftung
- Vermittlung
von Sachhilfen jeglicher Art
- Direkte
Vertretung in rechtlichen und prozessualen Angelegenheiten
- Abklärung
und Ausrichtung von Sozialhilfe (gemäss Richtfunktion Sozialarbeitende
Sozialdienst mit gleichen Kompetenzen, Weisungen und Verantwortlichkeiten)
- Zusammenarbeit
mit Behörden, Ämtern, Institutionen und Drittpersonen
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
Selbständige
Mandatsführung entsprechend dem gesetzlichen Auftrag nach ZGB mit direkter
Verantwortlichkeit und persönlicher Haftung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
Behördlich
delegierte Verantwortung für Personen- und/oder Vermögenssorge von
Minderjährigen und Erwachsenen und schutzrechtlichen Massnahmen
|
|
RICHTFUNKTION
|
P F L E G E H I L F E
|
|
|
P F L E G E A S S I S T E N T / I N
|
|
KLASSEN
|
4
/ 8
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Ausführen
von hauswirtschaftlichen Arbeiten und einfachen Aufgaben der Pflege
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND
ERFAHRUNG
|
- Einarbeitungszeit: bis 6 Monate (Kenntnisse der
spezifischen Arbeitsverhältnisse)
oder
- Ausweis als Rotkreuz-Pflegehelfer/in,
Ausbildungsdauer: zweiwöchiges Praktikum und 30–50 Std. Theorie,
Voraussetzungen: 16. Altersjahr
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Mithelfen beim Verteilen und Eingeben von
Mahlzeiten, Zubereiten von Zwischenmahlzeiten
- Sorgen für Reinlichkeit und Behaglichkeit in den
Zimmern der Bewohnenden (Aufräumen, leichte Putzarbeiten, Blumenpflege)
- Waschen, Baden der Bewohnenden, Nagelpflege
- Verteilen von Fieberthermometern, Anlegen
einfacher Umschläge, Einbinden von Beinen vor dem Aufstehen
- Begleiten der Bewohnenden und Kontaktpflege
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- Anleitung und Unterstützung durch eine Fachkraft
- Die Aufgaben sind genau umschrieben
- Laufende, direkte Kontrolle der
Arbeitsausführung
|
|
BEMERKUNGEN
|
Einreihung
5/8 unter folgender Voraussetzung:
Fähigkeitsausweis
einer Spitalgehilfenschule (anerkannt von der Schweiz.
Sanitätsdirektorenkonferenz), Ausbildungsdauer: 1 Jahr (2/3 Praxis und 1/3
Theorie), Voraussetzungen: abgeschlossene Volksschule, 17. Altersjahr,
abgeschlossenes 10. Schuljahr
|
|
RICHTFUNKTION
|
B E T A G T E N B E T R E U E R / I N I I
|
|
KLASSEN
|
6
/ 9
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Fördern
und Unterstützen von Betagten bei Tätigkeiten, die diese nicht mehr
selbständig verrichten können
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND
ERFAHRUNG
|
Fähigkeitsausweis
als Betagtenbetreuer/in gemäss Konferenz der Kantonalen Fürsorgedirektoren,
Ausbildungsdauer: 2 Jahre, berufsbegleitend, Voraussetzungen: 20. Altersjahr,
abgeschlossene Volksschule, mind. 6 Monate betreuerische Tätigkeit
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Ankleiden und Unterstützen oder Gewähren der
Körperpflege
- Zubereiten des Essens und Ausführen von Hausarbeiten
- Fördern der Freizeitbeschäftigung
- Begleiten auf Spaziergängen
- Fördern der Beziehungen innerhalb des Heims
- Beachten der durch medizinisch ausgebildetes
Personal angewiesenen Massnahmen zur Gesunderhaltung der Betagten
- Verabreichen von Medikamenten
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- Genaue Anweisungen durch die/den Vorgesetzte/n
- Enge Zusammenarbeit mit Verwaltung, Hauswirtschaftl.
Betriebsleiter/in, Küchenpersonal, Aktivierungstherapeut/in,
Sozialarbeiter/in
- Die Aufgaben sind genau umschrieben
- Direkte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
RICHTFUNKTION
|
B E T A G T E N B E T R E U E R / I N I
|
|
KLASSEN
|
8
/ 1 1
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Fördern
und Unterstützen von Betagten bei Tätigkeiten, die diese nicht mehr
selbständig verrichten können
|
|
ORGANISATORISCHES
|
Teilweise
Vorgesetztenstellung für festgelegte Aufgaben
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND ERFAHRUNG
|
- Fähigkeitsausweis als Betagtenbetreuer/in gemäss
der Kantonalen Fürsorgedirektorenkonferenz
- Drittes Ausbildungsjahr in Betagtenbetreuung mit
Diplomabschluss
|
|
FACHAUFGABEN
|
Wie Betagtenbetreuer/in II
|
|
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
Stellvertretung für die Wohngruppenleitung (punktuell):
- Betreuungsplanung
- Sichern der Betreuungsqualität
- Einführen von neuen Mitarbeitenden
- Betreuen der Praktikanten/Praktikantinnen und
Schülern/Schülerinnen
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- Die Aufgaben sind nur generell umschrieben
- Enge Zusammenarbeit mit Verwaltung, Hauswirtschaftl.
Betriebsleiter/in, Küchenpersonal, Aktivierungstherapeut/in,
Sozialarbeiter/in
- Periodische Kontrolle
der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
Im
Rahmen der Stellvertretung für die Wohngruppen-leitung:
- Entscheidungsbefugnis/erhöhte Verantwortung für
Fachaufgaben, für die Arbeitsabläufe der Wohngruppe und die
Aufgabenausführung der unterstellten Mitarbeitenden
- Verantwortlich für die Einhaltung der ärztlichen
Verordnungen
- Verantwortlich für eine gute Atmosphäre
innerhalb der Wohngruppe
|
|
RICHTFUNKTION
|
F A C H A N G E S T E L L T E / R
G E S U N D H E I T 26
|
|
KLASSEN
|
8
/ 1 1
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Gewährleisten
der Betreuung 27 und
Pflege in Situationen mit voraussehbarer Entwicklung und kontinuierlichem
Verlauf sowie Situationen, in denen die erworbenen Kenntnisse direkt
anwendbar sind. Ausführen von ärztlichen Verordnungen.
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG 28
|
- eidg. Fähigkeitszeugnis als Fachangestellte/r Gesundheit
oder
- Diplom SRK in Gesundheits- und Krankenpflege DN
I
oder
- ehemalige Ausbildung
als Pfleger/in FA SRK
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Unterstützung und stellvertretende Übernahme von
Aktivitäten des täglichen Lebens
- Begleitung in Krisensituationen und während des
Sterbens
Mitarbeit bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen
- Aktionen zur Verhütung von Krankheiten
einerseits sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit andererseits
- Beteiligung an Eingliederungs- und Wiedereingliederungsprogrammen
- Mitwirkung bei der
Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Pflege und bei der Entwicklung
des Berufes, Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gesundheitswesen
|
|
VERANTWORTUNG
UND KOMPETENZEN
|
Entscheidbefugnis/Verantwortung für
die übertragenen Aufgaben in Betreuung und Pflege
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- Selbständige Betreuung und Pflege im Rahmen der
ärztlichen Verordnungen
- Die Aufgaben sind nur generell umschrieben
- Periodische Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
RICHTFUNKTION
|
D I P L. P F L E G E F A C H F R A U / -M A N N H F 29
|
|
KLASSEN
|
1
0 / 1 4
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Gewährleisten
der Pflege in Situationen mit raschen Veränderungen, die nicht eindeutig
voraussehbar und von unterschiedlicher Komplexität sind sowie in Situationen,
welche die Entwicklung neuer Lösungen erfordern. Ausführen von ärztlichen
Verordnungen und Therapien
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung, jedoch Anleitung und Überwachung von Hilfspersonal
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG 30
|
- eidg. Diplom als Pflegefachfrau/-mann HF
oder
- Diplom SRK in Gesundheits- und Krankenpflege DN II
oder
- Diplom SRK als Krankenschwester/-pfleger AKP oder
PSYKP
|
|
FACHAUFGABEN
31
|
Pflege und Betreuung in
Pflegesituationen von unterschiedlicher Komplexität, die nicht eindeutig voraussehbar
sind und neue Lösungen erfordern können:
-
Unterstützung und stellvertretende Übernahme von Aktivitäten
des täglichen Lebens
- Begleitung
in Krisensituationen und während des Sterbens
Mitarbeit bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen
- Aktionen
zur Verhütung von Krankheiten einerseits sowie zur Erhaltung und Förderung
der Gesundheit andererseits
- Beteiligung
an Eingliederungs- und Wiedereingliederungsprogrammen
- Mitwirkung bei der Verbesserung
der Qualität und Wirksamkeit der Pflege und bei der Entwicklung des Berufes,
Mitarbeit an Forschungsprojekten im Gesundheitswesen
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- Selbständige Betreuung und
Pflege im Rahmen der ärztlichen Verordnungen
- Die Aufgaben sind nur generell
umschrieben
-
Periodische Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG
UND KOMPETENZEN
|
Entscheidungsbefugnis/Verantwortung
für die übertragenen Aufgaben in Betreuung und Pflege
|
|
BEMERKUNGEN
|
Einreihung
11/14 unter folgender Voraussetzung:
Stellvertretung Leiter/in Pflegewohngruppe
|
|
RICHTFUNKTION
|
L E I T E R / I N
P F L E G E W O H N G R U P P E
|
|
KLASSEN
|
1 3 / 1 6
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Leitung
einer Abteilung mit ca. 20 pflegebedürftigen Heimbewohnenden; Sorgen für deren
Betreuung und Pflege (Grund- und Behandlungspflege)
|
|
ORGANISATORISCHES
|
Vorgesetzte/r
des Betreuungs- und Pflegepersonals
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
eidg. Diplom
als Pflegefachfrau/-mann HF, Krankenschwester/Krankenschwester DN I oder DN
II oder Betagtenbetreuer/in I, Fachangestellte/r Gesundheit, jedoch
zusätzlich 32 :
- mehrjährige
Berufserfahrung
- geeignete Weiterbildung in Pesonalführung z.B.
Weiterbildung als Stationspfleger / Stationsschwester
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie dipl.
Pflegefachfrau/-mann HF 33 ,
jedoch zusätzlich
- Ermitteln der Pflege- und
Rehabilitationsbedürfnisse der Heimbewohnenden
- Verwalten der Medikamente
und Betäubungsmittel
- Führen des Bestellwesens
für Mat., Medikamente, Geräte
- Administrative Aufgaben
für die Wohngruppe
- Mitwirken bei der
Erstellung neuer Richtlinien für fachgemässe Betreuung und Pflege
- Mitarbeit bei interner Aus- und Weiterbildung
|
|
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
- Einsatzplanung und
Mitarbeitendenbeurteilung
- Instruieren und beraten
der Mitarbeitenden sowie kontrollieren der ausgeführten Arbeiten
- Fördern und unterstützen
der Mitarbeitenden in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung
- Einführen von neuen
Mitarbeitenden
- Betreuen der Praktikanten/Praktikantinnen, Schüler/innen
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- Selbständig im Rahmen der
Vorgaben (Leitung Pflegedienst, Arzt/Ärztin, Pflegekonzept des Heims)
- Enge Zusammenarbeit mit
den anderen Wohngruppen und Bereichen des Heims
- Die Aufgaben sind
vielfach nur generell umschrieben
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/erhöhte
Verantwortung für Fachaufgaben, für die Arbeitsabläufe der Wohngruppe und die
Aufgabenausführung der unterstellten Mitarbeitenden
- Verantwortlich für die
Einhaltung ärztlicher Verordnungen
- Verantwortlich für eine
gute Atmosphäre innerhalb der Wohngruppe
|
|
RICHTFUNKTION
|
G E S U N D H E I T S P F L E G E R /
G E S U N D H E I T S S C H W E S T E R
|
|
KLASSEN
|
1
3 / 1 6
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Sichern
der Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen im spitalexternen
Bereich
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung, ev. jedoch fachliches Anleiten anderer in der
spitalexternen Pflege tätiger Personen
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND
ERFAHRUNG
34
|
wie
Pflegefachfrau/-mann HF, d.h.
- eidg. Diplom als
Pflegefachfrau/-mann HF oder Diplom als Krankenschwester/-pfleger AKP oder
PSYKP
zusätzlich
- Nachdiplomstudium HF
Pflegeberatung oder abgeschlossene Weiterbildung als Gesundheitsschwester/-pfleger
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Sichern der Grund-, Behandlungspflege und Betreuen
von Menschen aller Altersklassen in ihrer gewohnten Umgebung, dabei laufende
kritische Pflegebeurteilung (Behandlungspflege: Blasenspühlungen,
Blutdruckkontrollen, Katheter einlegen, Infusionen, Salben auftragen,
Massagen, Sauerstoffverabreichung, Urinproben, Verabreichung von
Medikamenten, Verbandwechsel)
- Zusammenarbeit mit Ärzten, Berufsleuten aus dem
sozialen und therapeutischen Bereich sowie mit Laien (Anleiten der
Angehörigen um diese am Heilungsprozess zu beteiligen)
- Gesundheitsförderung und Prävention: Beachten
und Anwenden gesundheitsfördernder und krankheitsverhütender Massnahmen,
Fördern der Selbständigkeit der Patienten
- Bearbeiten von Themen der Gesundheitserhaltung, Krankheitsvorbeugung
und Förderung der Lebensqualität mit der Bevölkerung (Beratung von einzelnen
und Gruppen)
- Einflussnahme auf die Gesundheitspolitik der Region
und aktive Teilnahme an der Durchführung der Entscheide in diesem Bereich
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- sehr selbständig im Rahmen der Vorgaben
- Aufgaben i.d.R. ziemlich genau umschrieben
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
für klar
definierte Teilbereiche des Aufgabengebiets, ev. im Rahmen des
Aufgabengebiets
|
|
RICHTFUNKTION
|
L E I T E R / I N
B E T R E U U N G U N D P F L E G E
|
|
KLASSEN
|
1
6 / 2 1
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Leitung
von mehreren Wohngruppen oder Gesamtleitung der Betreuung und Pflege
|
|
ORGANISATORISCHES
|
Vorgesetzte/r
von Wohngruppenleitern und Wohngruppenleiterinnen, gesamthaft grössere Zahl
von direkt und indirekt unterstellten Mitarbeitenden
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
wie
Leiter/in Pflegewohngruppe, jedoch zusätzlich
- mehrjährige Berufserfahrung
- anerkannte Führungsausbildung z.B.
IAP-Führungsausbildung (2-3 Jahre berufsbegleitend) oder Ausbildung für
Oberpfleger/Oberschwester
|
|
FACHAUFGABEN
|
wie
Leiter/in Pflegewohngruppe, jedoch zusätzlich
- Umsetzen und Weiterentwickeln des Betreuungs-
und Pflegekonzeptes
- Erstellen des Sachbudgets und Sicherstellen
dessen Einhaltung
- Organisation des wirtschaftlichen Einkaufs von
Medikamenten und von Pflegematerial
- Verantwortlich für den Informationsaustausch
zwischen den Wohngruppen, dem Heimarzt oder der Heimärztin, dem Sozialdienst
und der Heimleitung
- Planen und Organisieren der Abläufe innerhalb
des Pflegedienstes: Überarbeiten, Einbringen von Verbesserungen
- Organisieren der Ausbildung für Praktikanten /
Praktikantinnen
- Mitentscheiden in Personalfragen, insbesondere
bei der Personalrekrutierung
|
|
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
- Organisation und Koordination der Wohngruppen
untereinander und mit den anderen Fachbereichen
- Fachliche Führung der Mitarbeitenden in Zusammenarbeit
mit den Leitern und Leiterinnen der Pflegewohngruppe
- Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der
Betreuung und Pflege
|
|
ART DER
ERLEDIGUNG
|
- Selbständig im Rahmen der Vorgaben
- Die Aufgaben sind nur generell umschrieben
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis/Verantwortung im Rahmen
des Aufgabengebietes
- Verantwortlich für die Betreuungs- und Pflegequalität
|
|
BEMERKUNGEN
|
Einreihung
über 4 Klassen gemäss allg. Richtlinien
|
RICHTFUNKTION
|
S C H U L A R Z T A S S I S T E N T / I N
|
|
KLASSEN
|
9 / 1 2
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Betreuung
der Klienten/Klientinnen bei Untersuchungen und Behandlungen. Erledigen
paramedizinischer Dienstleistungen und administrativ-organisatorischer Aufgaben.
Mithilfe bei Gesundheitsförderungsprojekten und erteilen von Unterricht.
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
- Eidg. Fähigkeitsausweis als «Gelernte/r Medizinische/r
Praxisassistent/in», Ausbildungsdauer: 3 Jahre (1520-1600 Lektionen Theorie,
fachspezifische Einführungskurse, praktische Ausbildung in einer Arztpraxis),
Voraussetzungen: abgeschlossene Volksschule, Heim- oder Spitalpraktikum,
Haushaltsjahr, Sprachaufenthalt oder 10. Schuljahr von Vorteil.
oder
- Diplom der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH)
als Arztgehilfe/ Arztgehilfin DVSA
- Kurse in Gesundheitsförderung
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Empfangen (erste/r Ansprechpartner/in) und
betreuen der Klienten/Klientinnen
- Vorbereiten der notwendigen
Untersuchungs-Infrastruktur
- Selbständige Durchführung von delegierten Untersuchungen
und Gesprächen
- Assistieren bei ärztlichen Tätigkeiten
- Sicherstellung hygienischer Verhältnisse im Gesundheitsdienst
und in der Schule
- Erledigung administrativ-organisatorischer Arbeiten
wie Terminplanung und –vereinbarung, Organisation der Sprechstunden,
Ausfertigung von Schriftstücken, Erledigung statistischer Aufgaben sowie
Führung der Klient/innen-Kartei
- Erteilen von Unterricht in der Unter- und Mittelstufe,
Mitarbeit bei Gesundheitsförderungsprojekten
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind genau umschrieben
- periodische Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
RICHTFUNKTION
|
A K T I V I E R U N G S T H E R A P E U T / I N
|
|
KLASSEN
|
9
/ 1 2
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Eröffnen
eines möglichst weiten Feldes an Eigenaktivitäten für Patientinnen und Patienten
sowie Hilfestellung, den Alltag zu strukturieren. Anregung zu handwerklicher,
musischer oder gesellschaftlicher Betätigung
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
- 2 – 2 1/2-jährige Ausbildung an einer Schule für
Aktivierungstherapie,
Voraussetzungen: 20. Altersjahr, Erstberuf von Vorteil, pflegerisches
Praktikum ( 3–6 Monate)
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Anregen der Kontakte durch gemeinsames Spielen,
Musizieren, Singen oder Theaterspielen
- Fördern der Gemeinschaft, Einladen von Gästen
zur Öffnung des Heims gegen aussen
- Ermöglichen der Rehabilitation
- Erstellen der Selbständigkeit
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind ziemlich genau umschrieben
- periodische Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
RICHTFUNKTION
|
D
E N T A L A S S I S T E N T / I N
|
|
KLASSEN
|
9
/ 1 2
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Betreuen
von Patientinnen und Patienten, Assistenz bei Behandlungen, Durchführen von
paramedizinischen Dienstleistungen, Materialpflege- und Materialbewirtschaftung,
administrative und organisatorische Aufgaben
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND ERFAHRUNG
|
Lehre
als Dentalassistent/in, Ausbildungsdauer: 3 Jahre (Eidg. Fähigkeitszeugnis
als "Gelernte/r Dentalassistent/in), Voraussetzungen: Sekundarschulabschluss
od. Realschulabschluss mit 10. Schuljahr
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Empfangen und Betreuen der Patientinnen und
Patienten
- Vor- und Nachbereiten des Behandlungsplatzes
(Apparate, Instrumente, Medikamente, etc.)
- Assistieren während der Behandlung, z.B. Reichen
der Instrumente, Absaugen des Speichels, Mischen von Füllungs- und
Abdruckmaterialien
- Durchführen von zahnärztlich angeordneten, paramedizinischen
Dienstleistungen: prophylaktische Mundhygieneinstruktionen, Plaquekontrollen,
Speicheltests, Herstellen und Verwalten von Röntgenbildern
- Mithelfen bei Schul- und Kindergartenuntersuchungen
- Verantwortlich für die Materialpflege und
-verwaltung sowie für die Praxishygiene
- Klinikadministration: Verantwortlich für das Patienten-Patientinnenbestellwesen,
Korrespondenz nach Stichworten, Reinschrift von diversen Dokumenten,
Leistungserfassung, Registrieren und Archivieren von Daten und Dokumenten der
Patientinnen und Patienten.
- Mitwirken bei der Ausbildung von Lernenden
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind genau umschrieben
- periodische Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
RICHTFUNKTION
|
D E N T A L H Y G I E N I K E R / I N
|
|
KLASSEN
|
1
0 / 1 3
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Aufklären,
Beraten und Behandeln von Patientinnen und Patienten im Fachgebiet der
zahnmedizinischen Prophylaxe (Zahnschäden und Zahnfleischerkrankungen)
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung, jedoch Anleitung des klinikinternen Prophylaxepersonals
in allen Belangen der Vorbeugemassnahmen
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
zweijährige
Ausbildung (Vollzeit) an einer Schule für Dentalhygiene, Voraussetzungen: 18.
Altersjahr, Sekundarschule, Weiterbildung von Vorteil, Englischkenntnisse
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Aufklären und Beraten betr. Verhütung bakterieller
Beläge an Zähnen resp. betr. zweckmässiger Pflege von Zähnen und Zahnfleisch
(Mundhygiene). Ev. Tätigkeit an Schulen/Kindergärten
- Entfernen vorhandener Zahnbeläge und Behandeln
von Patienten mit einfachen Zahnfleischerkrankungen
- Aufbieten der Patientinnen und Patienten zu regelmässigen
Kontrollen
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind ziemlich genau umschrieben
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
Entscheidungsbefugnis/erhöhte
Verantwortung gegenüber Patienten
|
|
RICHTFUNKTION
|
Z A H N T E C H N I K E R / I N
|
|
KLASSEN
|
1
1 / 1 4
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Herstellen
kieferorthopädischer Apparaturen, kleinerer brückenprothetischer Arbeiten sowie
Organisation und Administration des zahntechnischen Labors
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
- vierjährige Berufslehre zum Zahntechniker zur
Zahntechnikerin, Voraussetzungen: Schulabschluss, Schnupperlehre
- mehrjährige Berufserfahrung
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Herstellen und Reparieren von kieferorthopädischen
Apparaturen
- Herstellen brückenprothetischer Arbeiten
- Beratung der Zahnärztin oder des Zahnarztes in
zahntechnischen Belangen
- Ausmessung von Modellen zur Vorbereitung von
Werkzeichnungen
- Erstellen der klinikinternen Laborrechnungen
- Verwaltung der Labormaterialien, Prüfung neuer
Laborgeräte
- Inventar von Modellen
- Anleitung der Gehilfen/Gehilfinnen bei kleineren
Laborarbeiten
- kleinere Reparaturen von Klinikapparaturen
- Materialtransporte zwischen den Klinikfilialen
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind ziemlich genau umschrieben
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
Entscheidungsbefugnis/erhöhte
Verantwortung für Fachaufgaben
|
|
RICHTFUNKTION
|
E R G O T H E R A P E U T / I N
|
|
KLASSEN
|
1
3 / 1 6
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Behandeln von Menschen mit körperlichen oder
psychischen
Krankheiten durch gezielt ausgewählte Tätigkeiten
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
Dreijährige
Ausbildung an einer Schule für Ergotherapie Voraussetzungen: 20. Altersjahr,
Schulabschluss, abgeschlossene Berufslehre oder Mittelschule, pflegerisches
Praktikum (3 Monate), Samariter- oder Nothelferkurs, Maschinenschreiben,
Fremdsprachenkenntnisse
|
|
FACHAUFGABEN
|
Durchführen
handwerklicher, musischer oder gesell-schaftlicher Tätigkeiten mit dem Ziel
der Erreichung und Erhaltung der Handlungsfähigkeit in persönlichen, sozialen
und beruflichen Lebensbereichen der Patientinnen und Patienten
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- sehr selbständig im
Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind
i.d.R. ziemlich genau umschrieben
- mehrheitlich nur
indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
Entscheidungsbefugnis/Verantwortung
betreffend bedürfnisgerechte Therapien
|
|
RICHTFUNKTION
|
P H Y S I O T H E R A P E U T / I N
|
|
KLASSEN
|
1
3 / 1 6
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Bewegungs-
und Atemtherapien für Menschen mit Bewegungsproblemen (Störungen im
Bewegungsverhalten)
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|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
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AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG
|
Diplom
einer staatlich anerkannten Schule für Physiotherapie, Ausbildungsdauer: 3-4
Jahre, Voraussetzungen: 18. Altersjahr, Mittelschule von Vorteil
|
|
FACHAUFGABEN
|
Anwenden
der vielfältigen Behandlungstechniken in Abstimmung mit dem Zustand des
Patienten oder der Patientin sowie den therapeutischen Zielen des
behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin
|
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ART
DER ERLEDIGUNG
|
- sehr selbständig im Rahmen der Vorgaben
- die Aufgaben sind i.d.R. ziemlich genau umschrieben
- mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
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VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
Entscheidungsbefugnis/Verantwortung
betreffend bedürfnisgerechte Therapien
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|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- Sehr selbständig im Rahmen der gesetzlichen und
vertraglichen Vorschriften
- Mehrheitlich indirekte Kontrollen der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG
UND KOMPETENZEN
|
- Sehr weitgehende Entscheidungsbefugnis und Verantwortung
im Rahmen der festgelegten Vorgaben und der medizinischen Kompetenzen
- Verantwortung für die Ausführung der
Fachaufgaben
|
RICHTFUNKTION
KLASSEN
|
R E T T U N G S S A N I T Ä T E R / I N 35
13 / 16
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Sicherstellung der
präklinischen Versorgung von akut erkrankten und / oder verletzten Personen,
beinhaltend die optimale technische und medizinische Versorgung vor Ort und
während des Transportes
|
|
ORGANISATORISCHES
|
Keine
Vorgesetztenstellung im rückwärtigen Dienst, Vorgesetztenfunktion bei
kleineren Ein-sätzen (1 bis 2 betroffene Personen)
|
|
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|
|
AUSBILDUNG
UND
ERFAHRUNG
|
- Diplom
Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter HF
Laufende interne und externe Weiterbildungen, Praktika in Spitälern und bei
anderen Rettungsdiensten
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Sicherstellung der
präklinischen Versorgung von akut erkrankten und / oder verletzten Personen
- Rasche
Situationsbeurteilung und Einleiten der nötigen organisatorischen und
operationellen Massnahmen am Einsatzort
- Durchführung von
rettungstechnischen, präklinischen, pflegerischen und delegierten medizinischen
Massnahmen in jedem Umfeld und unter Zeitdruck
- Sicherstellung der
optimalen Durchführung von Notfall- und Krankentransporten
- Zusammenarbeit mit
Ärzten, Berufsleuten und Laienhelfenden aus dem medizinischen und
therapeutischen Bereich sowie mit Mitarbeitenden der Polizei und der
Feuerwehr
- Durchführung von
Wasserrettungen
- Taucheinsätze (nur für
ausgebildete Mitarbeitende)
- Einsätze TME
(Taktisch-medizinisches Element) mit Sondereinheit Enzian der Kantonspolizei
Bern (nur für ausgebildete Mitarbeitende)
- Einsätze bei
ausserordentlichen Todesfällen und Leichentransporten
- Sicherungsdienste bei
Grossbränden, Grossereignissen und Demonstrationen
- Retablierungs- und
Wartungsarbeiten
- Anwendung des
EDV-Systems zur Einsatzdokumenta-tion
-
Fachliche Betreuung von auszubildenden Rettungssanitätern/Rettungssanitäterinnen
-
Mitarbeit im rückwärtigen Dienst und in der Aus- und
Weiterbildung nach Weisungen der vorgesetzten Stellen
- Umsetzung der
Hygienemassnahmen
|
|
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
In kleineren
Einsätzen (1-2 Betroffene)
- Organisation,
Leitung und Nachbesprechung der Ein-sätze
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
-
Sehr selbständig im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen
Vorschriften sowie der medizinischen Vorgaben und Kompetenzerteilung der
ärztlichen Leitung
- Mehrheitlich
indirekte Kontrollen der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Sehr
weitgehende Entscheidungsbefugnis und Verantwortung im Rahmen der
festgelegten Vorgaben und der medizinischen Kompetenzen
- Verantwortung
für die Ausführung der Fachaufgaben
|
RICHTFUNKTION
KLASSEN
|
E I N S A T Z D I S P O N E N T / I N S N Z 144 36
15 / 18
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Sicherstellung
des Betriebes der Sanitätsnotrufzentrale (SNZ) 144
|
|
ORGANISATORISCHES
|
Koordinator/-in
Sanitätsnotrufzentrale 144
Operationelle Einsatzführung der Rettungsequipen im Kanton Bern
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND ERFAHRUNG
|
Wie Rettungssanitäter/in, jedoch zusätzlich
- Langjährige
Tätigkeit als Rettungssanitäter/in
- Abgeschlossene
interne Weiterbildung als Einsatzdisponent/in
- Gute
EDV- und Sprachkenntnisse
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Entgegennahme
und Beurteilung der Anrufe in der SNZ 144 (für das gesamte Kantonsgebiet)
- Festlegen
von Sofortmassnahmen (z.B. Anordnung von lebensrettenden Sofortmassnahmen per
Telefon)
- Medizinische
Betreuung der Anrufenden
- Beurteilen
und Festlegung der einzusetzenden sanitätsdienstlichen materiellen und
personellen Mittel
- Organisation
und Führung der Einsätze im gesamten Kantonsgebiet
- Zusammenarbeit
mit boden- und luftgestützten Rettungsorganisationen sowie mit Polizei- und
Feuerwehrkräften
- Fachtechnische
Unterstützung der Equipen vor Ort
- Organisation
und Zuführung zusätzlich benötigter materieller und personeller
sanitätsdienstlicher Mittel
- Organisation
von Spitaleinweisungen in Zusammenarbeit mit Ärzten und medizinischem
Fachpersonal
- Kontrolle
der Einsatzprotokolle
- Anwendung
des EDV-Systems zur Einsatzführung
- Mitarbeit
bei der Einsatzplanung für Grossereignisse und -veranstaltungen
-
Mitarbeit in der Aus- und Weiterbildung und im rückwärtigen
Dienst gemäss Weisungen der vorgesetzten Stellen
-
Praktische Tätigkeit als Rettungssanitäter/in
|
|
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
- Einsatzführung
und –unterstützung der Rettungs-equipen im gesamten Kantonsgebiet
- Führen
der SNZ in der ersten Phase von Grossereignissen
- Nachbesprechung
von Einsätzen
|
|
ART DER ERLEDIGUNG
|
- Sehr
selbständig im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften sowie der
medizinischen Vorgaben und Kompetenzerteilung der ärztlichen Leitung
- Mehrheitlich
indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Sehr
weitgehende Entscheidungsbefugnis und Verantwortung im Rahmen der
festgelegten Vorgaben und der medizinischen Kompetenzen
- Verantwortung
für die Ausführung der Fachaufgaben
|
RICHTFUNKTION
KLASSEN
|
S T V. G R U P P E N L E I T E R / I N 37
R E T T U N G S D I E N S T / S N Z 144
16 / 19
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Leiten eines Teams
von Rettungssanitäter/innen bzw. Einsatzdisponenten/innen
|
|
ORGANISATORISCHES
|
Direkte/r
Vorgesetzte/r der Rettungssanitäter/innen resp. der Einsatzdisponenten/innen
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND
ERFAHRUNG
|
Wie Rettungssanitäter/in,
Einsatzdisponent/in, jedoch zusätzlich
-
Langjährige Tätigkeit als Rettungssanitäter/in / Einsatzdisponent/in
- Abgeschlossene
Führungs-Grundausbildung C der Stadtverwaltung
- Eignung zur
Personalführung
-
Abgeschlossene nationale Führungsausbildung im Sanitätsdienst
(Einsatzleiter/in Sanität SFG)
- Abgeschlossener Kantonaler
Kurs für Einsatzleiter/innen Grossereignisse
|
|
FACHAUFGABEN
|
Wie
Rettungssanitäter/in, Einsatzdisponent/in, jedoch zusätzlich
- Nachbearbeitung und
Kontrolle der Einsatzrapporte
- Bearbeitung und
Nachführung sämtlicher für die Einsatzführung benötigter Dokumente
|
|
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
Allgemein
Führung eines
Teams
-
Festlegen und Organisieren der Arbeitsabläufe
-
Vornahme der Arbeitszuteilung
-
Sicherstellen der fachlichen Anleitung und der festgelegten
Weiterbildung der Mitarbeitenden
-
Kontrolle der ausgeführten Arbeiten
-
Sicherstellen der materiellen und personellen Einsatzbereitschaft
-
Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
-
Personalbeurteilung
-
weitere Koordinations- und Planungsaufgaben gemäss Weisungen
des Kommandanten/der Kommandantin Sanitätspolizei
-
Stellvertretung des Gruppenleiters / der Gruppenleiterin
Rettungsdienst bzw. SNZ 144
Im Einsatz
Stv.
Gruppenleiter/in Rettungsdienst
Bei mittleren Einsätzen
(bis 4 Betroffene)
- Führung
mehrerer Einsatzteams vor Ort
- Stellvertretung der
sanitätsdienstlichen Einsatzleitung
- Koordination aller
notwendigen präklinischen Massnahmen
|
|
VERANTWORTUNG UND KOMPETENZEN
|
- Sehr weitgehende Entscheidungsbefugnis und Verantwortung
im Rahmen der festgelegten Vorgaben und der medizinischen Kompetenzen
- Verantwortung für die Ausführung der
Fachaufgaben
|
|
RICHTFUNKTION
KLASSEN
|
G R U P P E N
L E I T E R / I N
R E T T U N G S D I E N S T / S N Z 144 38
17 / 20
|
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Leiten einer
Dienstgruppe
|
|
|
ORGANISATORISCHES
|
Direkte/r
Vorgesetzte/r der Stv. Gruppenleiter/innen Rettungsdienst resp. SNZ 144
|
|
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND ERFAHRUNG
|
Wie Stv.
Gruppenleiter/in Rettungsdienst resp. SNZ, jedoch zusätzlich
- Mehrjährige Tätigkeit als
Stv. Gruppenleiter/in Rettungsdienst resp. SNZ
- Abgeschlossene
Führungs-Grundausbildung B der Stadtverwaltung
- Nachgewiesene Eignung zur
Personalführung
- Abgeschlossener nationaler
Kurs Einsatzleiter/in Grossereignisse
|
|
FACHAUFGABEN
|
Wie Stv.
Gruppenleiter/in, jedoch zusätzlich
- Gesamtverantwortung für
die materielle und personelle Bereitschaft der unterstellten Teams
- Gesamtverantwortung für
die Umsetzung der vom Kommandanten/von der Kommandantin festgelegten Aus- und
Weiterbildungsmassnahmen
|
|
|
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
Allgemein
Wie Stv.
Gruppenleiter/in, jedoch zusätzlich
- Führung
der unterstellten Dienstgruppen
- Umsetzung der
Personalförderungsmassnahmen der unterstellten Dienstgruppen
- Weitere
Koordinations- und Planungsaufgaben gemäss Weisungen des Kommandanten/der
Kommandantin Sanitätspolizei
Im Einsatz
Gruppenleiter/in
Rettungsdienst
wie Stv.
Gruppenleiter/in Rettungsdienst, jedoch zusätzlich
Bei mittleren
Einsätzen (bis 4 Betroffene):
- Sanitätsdienstliche
Einsatzleitung vor Ort
- Koordination mit
Einsatzkräften vor Ort
Bei
Grosseinsätzen (ab 4 Betroffenen):
- Sanitätsdienstliche
Einsatzführung der personellen und materiellen Mittel der Sanitätspolizei vor
Ort
- Stellvertretung der
Einsatzleitung Sanität
-
weitere Tätigkeiten gemäss Auftrag Kommandant/in
Sanitätspolizei
|
|
|
|
Gruppenleiter/in
SNZ
Wie Stv.
Gruppenleiter/in SNZ, jedoch zusätzlich
Bei Grosseinsätzen (ab 4 Betroffenen):
- Führung der SNZ im Einsatz
- Sicherstellung der Ereignisbewältigung
und des Normalbetriebes SNZ
- Sicherstellung der Zusammenarbeit
mit kantonalen und / oder nationalen Fachstellen
- Sicherstellung des
Hospitalisationsraumes international
- Führen der SNZ bei
planbaren Grossanlässen und Grossveranstaltungen
|
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- Sehr selbständig im Rahmen
der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften sowie der medizinischen
Vorgaben und Kompetenzerteilung der ärztlichen Leitung
- Indirekte Kontrolle der
Aufgabenausführung
|
|
|
VERANTWORTUNG
UND KOMPETENZEN
|
- Sehr weitgehende
Entscheidungsbefugnis und erhöhte Verantwortung in komplexen Sachgebieten im
Rahmen der festgelegten Vorgaben und der medizinischen Kompetenzen
- Sehr hohe Verantwortung
für die Ausführung der Führungs- und Fachaufgaben
|
|
|
RICHTFUNKTION
KLASSEN
|
B
E R U F S F E U E R W E H R M A N N / -F R A U II 39
12
/ 15
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Retten von Menschen und Tieren aus
Notlagen, Bekämpfen von Bränden. Hilfeleistung bei technisch bedingten
Ereignissen sowie bei Elementarereignissen. Schützen der Umwelt und von
Sachwerten der Allgemeinheit und von Privaten sowie von Kulturgütern.
Verhindern der Ausweitung angetroffener Schadenlagen. Abwehren von Gefahren
in Notlagen bei Öl-, Chemie-, Biologie- oder Strahlenereignissen.
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung, eventuell Vorgesetzten-funktion bei Kleineinsätzen
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND ERFAHRUNG
|
-
Abgeschlossene Berufslehre mit eidgenössischem Fähig-
keitsausweis, höhere schulische Bildung oder gleichwertige Ausbildung
-
Berufsfeuerwehrfrau/Berufsfeuerwehrmann mit absolviertem
Berufsfeuerwehrlehrgang und eidgenössischem Fachausweis. Seit Beginn des
Lehrgangs bei einer Berufsfeuerwehr Vollzeit angestellt sowie mindestens 1½
Jahre Praxis (inkl. Lehrgang) bei einer Berufsfeuerwehr.
-
Absolvierte interne Ausbildung Berufsfeuerwehr Bern
- Führerausweis
Kategorie C mit Anhänger
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Retten
von Menschen und Tieren aus Notlagen
- Bekämpfen
von Bränden
- Hilfeleistung
bei technisch bedingten Ereignissen und bei Elementarereignissen
- Schützen
der Umwelt
- Schützen
von Sachwerten der Allgemeinheit und von Privaten sowie von Kulturgütern
- Verhindern
der Ausweitung angetroffener Schadenlagen
- Gefahrenabwehr
in Notlagen bei Öl-, Chemie-, Biologie- oder Strahlenereignissen
- Gezieltes
Erkunden und strukturiertes Melden
- Beurteilen
von Meldungen aus einer Gesamtsicht und Auslösen geeigneter Massnahmen
-
Leisten von Führungsunterstützung
-
Unterstützen von Organisationen bei Wiederherstellungsarbeiten
-
Bedienen sämtlicher Geräte wie Tanklöschfahrzeug,
Auto-drehleiter, Pionier/Kranwagen, Chemiewehrfahrzeug, Atemschutzfahrzeug,
hydraulische Rettungs- und Bergungsgeräte sowie sämtlicher Kleingeräte
- Führen
der schweren Feuerwehrfahrzeuge unter erschwerten Bedingungen
- Mitwirken
bei Ordnungsdiensteinsätzen
- Ausführen
von Unterhalts-, Revisions- und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen, Werkzeugen
und an Gebäuden
- Mitwirken
beim vorbeugenden Brandschutz und der Einsatzplanung (erstellen von
Einsatzakten)
|
|
|
- Spezialeinsätze
mit Kantonspolizei, Rega, Alpine Rettung Schweiz usw. (nur für ausgebildete
Spezialisten / Spezialistinnen)
- Retablierungs-
und Wartungsarbeiten
- Mitarbeit
in der Aus- und Weiterbildung nach Weisungen des Leiters/der Leiterin
Fachausbildung
- Mitarbeit
in Fachgruppen (Fahrzeuge, Geräte, Ausrüstung usw.)
- Anwendung
des EDV-Systems zur Einsatzdokumentation
- Arbeiten
in den zugewiesenen Werkstätten
|
|
ART
DER
ERLEDIGUNG
|
- Weitgehend selbständig im Rahmen der gesetzlichen Ein-satzvorgabe
und der betrieblichen Vorschriften
- Mehrheitlich
indirekte Kontrollen der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG
UND KOMPETENZEN
|
- In
einsatztaktischen Belangen untersteht der Berufs-feuerwehrmann / die Berufsfeuerwehrfrau
der Einsatzleitung.
- Im Bereich der Einsatztechnik
handelt er/sie auf Anweisung eigenständig.
- Bei einsatztechnischen
Handlungen, welche er/sie allein vornimmt, hält er/sie sich an die von der
Einsatzleitung delegierten Kompetenzen. Er/sie kann die Gefahren bei Ein-sätzen
aufgrund seiner/ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten richtig einschätzen und
arbeitet konstruktiv mit den Verant-wortlichen der Partnerorganisationen
zusammen.
- Fallweise verantwortlich für
Gruppe und Material
|
|
BEMERKUNGEN
|
- Bereitschaft, bei Alarmierung
aus der arbeitsfreien Zeit gemäss den betrieblichen Vorgaben einzurücken.
|
|
RICHTFUNKTION
KLASSEN
|
B
E R U F S F E U E R W E H R M A N N / -F R A U I 40
13 / 16
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Retten
von Menschen und Tieren aus Notlagen, Bekämpfen von Bränden. Hilfeleistung
bei technisch bedingten Ereignissen sowie bei Elementarereignissen. Schützen
der Umwelt und von Sachwerten der Allgemeinheit und von Privaten sowie von Kulturgütern.
Verhindern der Ausweitung angetroffener Schadenlagen. Abwehren von Gefahren
in Notlagen bei Öl-, Chemie-, Biologie- oder Strahlenereignissen.
|
|
ORGANISATORISCHES
|
Fallweise
Vorgesetztenfunktion bei Kleineinsätzen
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND
ERFAHRUNG
|
Wie
Berufsfeuerwehrmann/-frau II, jedoch zusätzlich:
- langjährige
Berufserfahrung als Berufsfeuerwehrmann/
-frau II
- besuchte
Weiterbildung gemäss Ausbildungskonzept
|
|
FACHAUFGABEN
|
Wie Berufsfeuerwehrmann/-frau
II, jedoch zusätzlich:
- sehr anspruchsvolle Aufgaben
im Einsatz und Innendienst
- Mitarbeit in Fach- und Arbeitsgruppen
sowie in Projekten
- Einsatz in Spezialfunktionen
und für Spezialaufgaben
- Rettungssprengungen
(Verwender-/Verwenderinnen-Ausweis)
- Disponent/in
Feuerwehreinsatzleitzentrale:
Entgegennahme und Beurteilung
der Notrufe, veranlassen der erforderlichen Massnahmen, Einsatzführung
- Bedienen aller EDV-unterstützten Mittel, die zur Erfüllung der internen und externen Alarmierung notwendig sind
|
|
ART DER
ERLEDIGUNG
|
- Weitgehend
selbständig im Rahmen der gesetzlichen Einsatzvorgabe und der betrieblichen
Vorschriften
- Mehrheitlich indirekte
Kontrollen der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND
KOMPETENZEN
|
- In
einsatztaktischen Belangen untersteht der Berufs-feuerwehrmann / die Berufsfeuerwehrfrau
der Einsatzleitung.
- Im Bereich der Einsatztechnik handelt
er/sie auf Anweisung eigenständig.
- Bei einsatztechnischen
Handlungen, welche er/sie allein vornimmt, hält er/sie sich an die von der
Einsatzleitung delegierten Kompetenzen. Er/sie kann die Gefahren bei Ein-sätzen
aufgrund seiner/ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten richtig einschätzen und
arbeitet konstruktiv mit den Verant-wortlichen der Partnerorganisationen
zusammen.
- Fallweise verantwortlich für
Gruppe und Material
|
|
BEMERKUNGEN
|
- Bereitschaft, bei Alarmierung
aus der arbeitsfreien Zeit gemäss den betrieblichen Vorgaben einzurücken.
|
|
RICHTFUNKTIONEN
KLASSEN
|
G R U P P E N F Ü H R E R / I N
D I E N S T G R U P P E N L E I T E R / I N
L E I T E R / I N E I N S A T Z L E I T Z E N T R A L E
14 / 17
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
- Führen einer Gruppe bei kleinen und mittleren
Einsätzen auf sämtlichen Gebieten des Feuerwehrdienstes (Gruppenführer/in)
- Leiten der einzelnen Werkstättebetriebe (Dienstgruppenleiter/in)
- Leiten der Feuerwehreinsatzleitzentrale und der
Funkleitstation (Leiter/in Einsatzleitzentrale)
|
|
ORGANISATORISCHES
|
direkte/r
Vorgesetzte/r von Berufsfeuerwehrleuten
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND
ERFAHRUNG
|
Wie Berufsfeuerwehrmann/-frau
I, jedoch zusätzlich:
- langjährige Erfahrung als
Berufsfeuerwehrmann/-frau I
- PC-Kenntnisse
- Eignung für Personalführung
|
|
FACHAUFGABEN
/ FÜHRUNGSAUFGABEN
|
Wie
Berufsfeuerwehrmann/-frau I, jedoch zusätzlich:
Gruppenführer/in
/ Dienstgruppenleiter/in:
- Ausarbeiten des
Übungsstoffes
- Vorbereiten und
durchführen des Übungsdienstes
- Organisation der
Wachtdienste
- Abfassen von
Einsatzrapporten
- Bearbeiten sämtlicher
Arbeiten im Bereich Einsatzplanung und Einsatzkarten
- Disposition über den
Einsatz der erforderlichen Mittel
- Einsatzleitung bei
kleineren und mittleren Schadenereignissen
- Disposition am Einsatzort
über die zu treffenden Sofortmassnahmen
- Führen der einzelnen
Werkstätten
Leiter/in
Einsatzleitzentrale:
- Sicherstellen der
Alarmierung des gesamten Brandkorps (inkl. Ortsfeuerwehren und
Kommunalbetriebe)
- Führung der Einsatzleitzentrale
|
|
ART
DER
ERLEDIGUNG
|
- Selbständig im Rahmen
der Einsatzplanung
- Indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG
UND KOMPETENZEN
|
- Verantwortlich für den
Einsatz von Mannschaft und Material
- Kompetenz zeitweise im
Rahmen des Zugführers / der Zugführerin
|
|
RICHTFUNKTION
KLASSEN
|
F E U E R W E H R – S A C H B E A R B E I T E R / I N
16 / 19
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Sachgebiet:
Vorbeugender Brandschutz
Periodisch Mitarbeit in Einsätzen
|
|
ORGANISATORISCHES
|
keine
Vorgesetztenstellung
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG UND
ERFAHRUNG
|
Wie
Gruppenführer/in jedoch zusätzlich:
- abgeschlossene Brandschutzschule
- gute administrative Kenntnisse
- Verhandlungsgeschick
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Beraten von Industrie- und
Geschäftsunternehmungen in Bezug auf den baulichen und vorbeugenden Brandschutz
- Begutachten von Bauplänen in Bezug auf die
Betriebssicherheit und erforderliche Löscheinrichtungen
- Instruktion des Personals grösserer
Unternehmungen über die Handhabung der Löschgeräte
- Leiten einer Dienststelle
- Leiten der Informationsstelle
- Ausarbeiten von Vereinbarungen
- Koordination und Überwachung des gesamten TUS
und SMT Alarmwesens
- Feuerpolizeiliche Aufgaben als
Brandschutzsachverständige/r
- Abnahmekontrolle von Ausstellungen, Anlässen
usw.
- Kontrolle und Auswertung über sämtliche
Alarmanlagen
- Organisation und Leitung von Konferenzen
- Führungsgehilfe/Führungsgehilfin bei grösseren
Einsätzen
- Feuerwehreinsatz (auch unter Atemschutz)
|
|
ART DER
ERLEDIGUNG
|
- Selbständig
- Die Aufgaben sind meistens nur generell umschrieben
- Mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der
Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG UND
KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnis / Verantwortung im Rahmen
des Aufgabengebietes
- Verantwortung für finanzielle Werte
|
|
RICHTFUNKTION
KLASSEN
|
Z U G F Ü H R E R / I N
17 / 20
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Leiten von
mittleren und grösseren Einsätzen
|
|
ORGANISATORISCHES
|
direkte/r
Vorgesetzte/r von Gruppenführern und Gruppenführerinnen
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND
ERFAHRUNG
|
Wie
Gruppenführer/in jedoch zusätzlich:
- Mehrjährige Erfahrung als
Gruppenführer/in
- Abgeschlossener
kantonaler Kommandantenkurs
- Kaderschulung durch Stadtverwaltung
|
|
FACHAUFGABEN/
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
im Einsatz:
- Leitung von mittleren und
grossen Einsätzen
- Einsatz der personellen
und materiellen Mittel der Berufsfeuerwehr auf dem Schadenplatz
- Aufbieten weiterer
Einsatzkräfte und Mittel
- Anfordern stadtexterner
Hilfe
- Protokollieren der
wichtigsten Geschehnisse vor Ort
- Stellvertretung des
Pikettoffiziers
- Abfassen von
Einsatzrapporten
im rückwärtigen Dienst:
- Koordination der
personellen und materiellen Mittel bei mittleren bis grossen Ereignissen
- Abwesenheits- und
Zulagenkontrolle
- Diverse Koordinations-
und Planungsaufgaben (Werkstätten, Hausdienstes, Übungsdienst etc.)
- Stellvertretung und
Unterstützung des Betriebsleiters
allgemein:
- Führungsaufgaben im
Betrieb / in den Werkstätten
- Personalbeurteilung
- Mitarbeit in verschiedenen Führungsfunktionen
gemäss Weisungen des Kommandos
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- Sehr selbständig
- Indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG
UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnisse,
erhöhte Verantwortung über ein anspruchsvolles Aufgabengebiet
- Finanzielle und
personelle Kompetenz und Verantwortung im Rahmen der Führungs- und
Fachaufgaben
- Verantwortlich für den
Einsatz von Mannschaft und Material in Ausnahmesituationen (schwierige Bedingungen)
- Bei Einzelfällen
Kompetenz und Verantwortung im Rahmen eines Feuerwehroffiziers
|
|
RICHTFUNKTIONEN
KLASSEN
|
B E T R I E B S L E I T E R / I N
18 / 21
|
|
KURZUMSCHREIBUNG
|
Führen des inneren
Dienstes der Berufsfeuerwehr
|
|
ORGANISATORISCHES
|
direkte/r
Vorgesetzte/r von Zugführern / Zugführerinnen
|
|
|
|
|
AUSBILDUNG
UND
ERFAHRUNG
|
Wie
Zugführer/in, jedoch zusätzlich:
- Mehrjährige Erfahrung als Gruppenführer/in
und/oder Zugführer/in
|
|
FACHAUFGABEN
|
- Dienstplanung sowie
Überzeit-, Ferien-, Lebensarbeitzeit- und Abwesenheitsüberwachung
- Bereitstellen der Mittel
für die rückwärtige Führung im Einsatz
- Überwachung der
zugeordneten Rechnungsführungen
- Kontrolle der
Rechnungsstellungen für externe Arbeiten
- Mitarbeit in verschiedenen Funktionen und bei
verschiedenen Aufgaben gemäss Weisung des Kommandos
|
|
FÜHRUNGSAUFGABEN
|
- Leiten und organisieren
des Dienstbetriebes der gesamten Berufsfeuerwehr wie
- Dienstplanung inkl.
Abwesenheitsplanung, Kommandierungen
- Erstellen des
Tagesbefehls
- Auftragsvergabe und
Koordination von Werkstätten- und Übungsdienst
- Verantwortung für die
unmittelbare personelle und materielle Bereitschaft der Berufsfeuerwehr
- Sicherstellen/koordinieren
der gesamten Logistik während Einsätzen
- Personalbeurteilung
|
|
ART
DER ERLEDIGUNG
|
- Sehr selbständig
- Indirekte Kontrolle der Aufgabenausführung
|
|
VERANTWORTUNG
UND KOMPETENZEN
|
- Entscheidungsbefugnisse,
erhöhte Verantwortung über ein anspruchsvolles Aufgabengebiet
- Finanzielle und
personelle Kompetenz und Verantwortung im Rahmen der Führungs- und
Fachaufgaben
- Verantwortlich für den
Einsatz von Mannschaft und Material in Ausnahmesituationen (schwierige Bedingungen)
- In Einzelfällen Kompetenz
und Verantwortung im Rahmen eines Feuerwehroffiziers
|
Anhang 4
Festsetzung der Anfangslöhne (Art. 30 PVO)
1. Instrumente und Unterlagen
Folgende Instrumente und Unterlagen dienen der
Festsetzung des Anfangslohnes:
|
–
|
Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil und gültiger
Einreihung;
|
|
–
|
Lohnskalen, aktuelles innerbetriebliches Lohnniveau
(insbesondere bei Vergleichsfunktionen);
|
|
–
|
Bewerbungsunterlagen: Lebenslauf, Arbeitszeugnisse,
Zeugnisse über abgeschlossene Aus- und Weiterbildungen;
|
|
–
|
Zusatzinformationen: Lohnforderung, Vergleich der
massgeblichen Schlüsselkompetenzen aufgrund eines strukturierten
Bewerbungsinterviews sowie von Referenzauskünften.
|
2. Grundsatz für die Festsetzung des Anfangslohns
Der Anfangslohn ergibt sich aufgrund eines Vergleichs
zwischen dem Stellenanforderungsprofil und dem Bewerbungsprofil (Ausbildung,
Erfahrung, Leistungsausweis und Lebensalter). Als Richtschnur gilt der Grundsatz:
je grösser die Übereinstimmung der massgeblichen Schlüsselkompetenzen, desto
höher der Anfangslohn.
Bewerberinnen und Bewerber, die wesentliche Anforderungen an die
Stelle nicht erfüllen, dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sie das
Fehlende innerhalb von zwei Jahren erwerben können. Zudem werden sie bis zu
zwei Lohnklassen tiefer eingestuft als Ausbildungsabgängerinnen und -abgänger.
Falls Aufgaben und Anforderungen der Stelle innert 2 Jahren nicht erfüllt
werden, müssen Stellenbeschreibung und Stelleneinreihung entsprechend angepasst
werden (Verfahren um Überprüfung der Stelleneinreihung).
3. Anrechnung von Alter und Erfahrung
Bei der Festsetzung des Anfangslohns werden frühere Erfahrungsjahre
in der Regel angerechnet. D.h. Facherfahrung, Erfahrung in Betreuungs-,
Familien- und Hausarbeit sowie ausserberufliche Tätigkeiten sind angemessen
zu berücksichtigen. Ausschlaggebend für die Höhe der Anrechnung ist, wie stark
die frühere Betätigung dazu beigetragen hat, dass sich die betroffene Person
die für die neue Funktion notwendigen Fähigkeiten (fachliche und soziale)
aneignen konnte. Die für die Stelle erforderliche Ausbildungszeit wird indessen
nicht angerechnet.
Für die Berücksichtigung des Lebensalters gilt generell: Je älter
die betroffene Person ist, desto individueller kann der Lohn festgesetzt
werden. Dabei verliert das Lebensalter mit steigender Qualifikation der
Funktion zugunsten der geeigneten Ausbildung und vor allem der einschlägigen
Berufserfahrung an Bedeutung.
4. Arbeitsmarktlage
Die Arbeitsmarktlage ist dahingehend zu berücksichtigen,
dass bei einem ungenügenden Angebot an Stellenbewerberinnen und ‑bewerbern
der Anfangslohn über den Richtwerten angesetzt werden kann. Vom Kriterium der
Arbeitsmarktlage ist jedoch nur zurückhaltend Gebrauch zu machen. Einstufungen,
welche die Einreihungsbandbreite übersteigen, müssen von der vorgesetzten
Person gegenüber dem jeweiligen Direktionspersonaldienst plausibel begründet
werden.
5. Anfangslohn
Das Personalamt erlässt Richtlinien für die Festsetzung des
Anfangslohns für Ausbildungsabgängerinnen und -abgänger, für Mitarbeitende mit
Berufserfahrung sowie für Mitarbeitende in Korpsfunktionen.
Anhang 5
Ansätze für Zulagen bei besonderen Arbeitsbedingungen 41
(Art. 33–40 PVO)
1. 42 Pauschalzulagen
1.1 für die Arbeit mit besonderer Arbeitszeitschichtung
|
|
|
jährlich
|
|
|
|
Index
100
|
ab
1.1.2011
|
|
a.
|
mit verschobener Arbeitszeit:
|
Fr. 685.00
|
752.00
|
|
b.
|
im Schicht- oder Turnusdienst:
|
Fr.
1725.00
|
1893.00
|
1.2 für die Arbeit unter ausgeprägten Unannehmlichkeiten
|
Gemäss Bst. a – f je
Unannehmlichkeit
|
jährlich
|
|
|
Index
100
|
ab
1.1.2011
|
|
- mit geringem Ausprägungsgrad:
|
Fr.
285.00
|
313.00
|
|
- mit bedeutendem
Ausprägungsgrad:
|
Fr.
570.00
|
626.00
|
|
- mit starkem Ausprägungsgrad:
|
Fr.
855.00
|
939.00
|
|
a.
|
Wasser, Nässe, Feuchtigkeit, extreme
Temperaturunterschiede
|
|
|
b.
|
Schmutz, Lärm, Erschütterungen
|
|
|
c.
|
Gase, Dämpfe, Gerüche
|
|
|
d.
|
Ekel
|
|
|
e.
|
Anstrengende Zwangshaltung
|
|
|
f.
|
erhebliche Gefahr für Leib und
Leben
|
|
|
|
|
|
Korrekturwert der
Unannehmlichkeiten
|
|
–
|
Abzug bei 3 Unannehmlichkeiten:
|
- Fr. 142.50
|
- 156.00
|
|
–
|
Abzug bei 4 Unannehmlichkeiten:
|
- Fr. 285.00
|
- 312.00
|
|
–
|
Abzug bei 5 Unannehmlichkeiten:
|
- Fr. 427.50
|
- 468.00
|
|
–
|
Abzug bei 6 Unannehmlichkeiten:
|
- Fr. 570.00
|
- 624.00
|
1.3 43 für alle mit der Arbeit im Korpsdienst
bei der Sanitätspolizei und der Berufsfeuerwehr verbundenen
Berufs-Inkonvenienzen 44
|
a.
|
anstelle von ordentlichen Pauschal-
zulagen gemäss Ziff. 1.1 und 1.2 45
|
jährlich
|
|
|
|
Index
100
|
ab
1.1.2011
|
|
|
|
|
|
|
|
Pauschalzulage Sanitätspolizei
|
|
|
|
|
- Personalkategorie A:
|
Fr. 4125.00
|
4527.00
|
|
|
- Personalkategorie B:
|
Fr. 4400.00
|
4829.00
|
|
|
- Amts-/Dienstleitung Offizierinnen
/
Offiziere:
|
Fr. 1725.00
|
1893.00
|
|
|
|
|
|
|
|
Pauschalzulage Berufsfeuerwehr
|
|
|
|
|
- alle Personalkategorien:
|
Fr. 4125.00
|
4527.00
|
|
|
- Offizierinnen/Offiziere:
|
Fr. 2250.00
|
2469.00
|
|
|
|
|
|
|
b.
|
Kasernierungszulage Feuerwehr, an-
stelle von Stunden- und Tageszulagen
gemäss Ziff. 2.1
|
Fr. 6550.00
|
7189.00
|
1.4 46
2. 47 Individualzulagen
2.1 48 Stundenzulagen 49
|
|
|
je Stunde
|
|
|
|
Index
100
|
ab
1.1.2011
|
|
a.
|
für Nachtarbeit
von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr:
|
Fr. 5.50
|
6.04
|
|
b.
|
für Samstagsarbeit
von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr:
|
Fr. 5.50
|
6.04
|
|
c.
|
für Sonn- und Feiertagsarbeit
von
06.00 Uhr bis 20.00 Uhr:
|
Fr. 5.50
|
6.04
|
|
Auf den Stundenzulagen wird ein
Ferienanteil von 9,2 % bei einem Ferienanspruch von 22 Tagen, von 11,5 % bei
27 Tagen und 14 % bei 32 Tagen zusätzlich entrichtet.
|
2.2 50 Einsatzzulagen
für folgende bestimmte Arbeiten unter ausserordentlichen
Unannehmlichkeiten:
|
a.
|
Schmutz, Lärm, Erschütterungen,
Gase, Dämpfe, Gerüche
|
je Stunde
|
|
|
|
Index 100
|
ab 1.1.2011
|
|
|
- Arbeiten in oder mit ausserordentlich verschmutzten
Bauten, Anlageteilen und Einrichtungen (Düker, Schlammsammler, Abscheideranlagen,
Klosetts, Kloaken, KVA/FHW-Teile) oder im Schmutz- und Abwasser
|
Fr. 8.55
|
9.39
|
|
|
- Reinigen von Örtlichkeiten der Drogenszene
|
Fr. 8.55
|
9.39
|
|
|
- Entrümpelung stark verschmutzter Wohnungen
Öffnen und Kontrollieren von Kehrichtsäcken, Reinigen öffentlicher
Toiletten-Anlagen
|
Fr. 2.85
|
3.13
|
|
|
|
|
|
b.
|
Ekel
|
je Einsatz
|
|
|
|
Index 100
|
ab 1.1.2011
|
|
|
- Exhumation
|
Fr. 115.00
|
126.21
|
|
|
- Einsargung 51
|
Fr. 28.50
|
31.28
|
|
|
|
|
|
c.
|
erhebliche Gefahr für Leib und
Leben
|
je Stunde
|
|
|
|
Index 100
|
ab 1.1.2011
|
|
|
- Arbeiten in grosser Höhe (mindestens 10 m) ohne
Verwendung von Spezialgerüsten
|
Fr. 8.55
|
9.39
|
|
|
- Einsatz bei Katastrophen und Grossdemonstrationen 52
|
Fr. 21.25
|
23.32
|
3. Zeitgutschriften
Nachtzeitgutschrift
für Nachtarbeit von 20.00 Uhr bis
06.00 Uhr: 20 Prozent
Die Zeitgutschrift bemisst sich nach der geleisteten Arbeitszeit. Ist
eine Zeitabgeltung nicht möglich, bemisst sie sich nach dem Stundenansatz.
Anhang 6
Abgeltungsansätze für den Pikettdienst 53 (Art. 46 PVO)
1. Stundensatz Pikettdienst
|
|
Pikettzulage
|
Zeitgutschrift
|
|
|
je Stunde
|
in
Minuten
|
|
|
Index
100
|
ab
1.1.2011
|
|
|
Präsenzdienst 54
|
|
|
|
|
-
an Arbeitstagen
|
Fr.
1.80
|
1.98
|
2
|
|
-
an arbeitsfreien Tagen
|
Fr.
3.60
|
3.96
|
4
|
|
|
|
|
|
|
Bereitschaftsdienst 55
|
|
|
|
|
-
an Arbeitstagen
|
Fr.
1.35
|
1.48
|
1
|
|
-
an arbeitsfreien Tagen
|
Fr.
2.70
|
2.96
|
2
|
|
|
|
|
|
2. Abgeltung der übrigen Bereitschaftsformen
|
|
je
Einsatz
|
|
|
Index 100
|
ab 1.1.2011
|
|
|
|
|
|
Einsatzabgeltung
|
|
|
|
- an Arbeitstagen
|
Fr. 13.95
|
15.31
|
|
- an arbeitsfreien Tagen
|
Fr. 41.85
|
45.93
|
|
|
|
|
|
Abgeltung für
Winterdienst-Bereitschaft
|
|
|
|
- für die Wintersaison
|
Fr. 360.00
|
395.10
|
|
|
|
|
Anhang 7 56
Anhang 8
Prämienplan für Verbesserungsvorschläge (Art. 59 PVO)
1. Vorschläge mit errechenbarem Nutzen
|
Prämie
|
=
|
bis 20 Prozent der jährlichen
Nettoeinsparung
|
|
|
|
|
|
Minimalprämie
|
=
|
Fr. 100.00
|
|
|
|
|
|
Bemessungs-kriterien:
|
|
- Neuheit und Güte des
Vorschlages
- zeitlichen Wirkung des
Vorschlages
- Tätigkeit der Vorschlagenden
|
2. Vorschläge ohne errechenbaren Nutzen
|
wertvoller
Vorschlag
|
Fr. 250.00
|
|
besonders
wertvoller Vorschlag
|
Fr. 500.00
|
|
herausragender
Vorschlag
|
Fr. 1000.00
|
3. Anerkennungsprämien
|
Prämie =
|
Fr. 100.00
bis Fr. 500.00
|
Anhang 9
Kostenersatz
I. Allgemeiner Kostenersatz (Art. 61–66)
1. Fahrkostenersatz (Art. 62–66)
1.1 Fahrkostenersatz für den dienstlichen Einsatz von
Privatfahrzeugen 57
(Art. 62 PVO)
|
-
Kilometerentschädigung Personenwagen
|
Fr.
0.70
|
|
-
Kilometerentschädigung Motorrad
|
Fr.
0.35
|
1.2 Wegkostenersatz für dezentrale Arbeitsorte (Art. 66 PVO)
|
jährlicher Wegkosten-Ersatz 58
|
|
- Kanalnetzbetrieb Neubrück
ausgenommene Wohnorte:
Aaregg (3004), Bremgarten, Felsenau (3004), Herrenschwanden, Neubrück,
Niederlindach, Stuckishaus, Tiefenau (3004)
|
Fr. 540.00
|
|
- Zivilschutzzentrum Riedbach
ausgenommene Wohnorte:
Frauenkappelen, Matzenried, Oberbottigen, Riedbach
|
Fr. 540.00
|
|
- Alters- und Pflegeheim Kühlewil, Englisberg
ausgenommene Wohnorte:
Englisberg, Kehrsatz, Kühlewil, Ulmiz (Nieder‑ und Ober-), Zimmerwald
|
Fr. 600.00
|
2. Kostenersatz für auswärtige Verpflegung (Art. 67 PVO)
|
Pauschaler Kostenersatz für
|
|
|
- Frühstück
|
Fr. 8.00
|
|
- Hauptmahlzeit (extern)
|
Fr. 22.00
|
|
- Hauptmahlzeit
(bei betriebseigener Verpflegungs-
möglichkeit in Cafeteria, Kantine, Personalrestau-
rant
|
Fr. 15.00
|
3. Kostenersatz für auswärtige Übernachtung (Art. 68 PVO)
|
Kostenersatz nach Aufwand bis zu
|
Fr. 150.00
|
|
pro Übernachtung mit Frühstück
|
|
II. Spezieller Kostenersatz
1. 59 Pauschaler Fahrkostenersatz (Art. 61 PVO)
|
|
jährlich
|
|
… 60
|
|
|
|
|
|
Direktion für Sicherheit,
Umwelt und Energie 61
|
|
|
Kommandant/in Berufsfeuerwehr
|
Fr. 5000.00 62
|
|
|
|
|
… 63
|
|
|
|
|
|
Direktion für Finanzen,
Personal und Informatik
|
|
|
Verwalter/in Rebgut Neuenstadt
|
Fr. 2500.00
|
2. 64 Pauschaler Auslagenersatz (Art. 61 PVO)
|
|
jährlich
|
|
Präsidialdirektion
|
|
|
Repräsentationsentschädigung
Stadtschreiber/in
|
Fr. 3000.00
|
|
… 65
|
|
3. 66 Kostenbeitrag an elektronische Geräte (Art. 69 PVO)
|
… 67
|
|
|
|
Kostenbeitrag an die von der
Abteilungsleitung bewilligte Anschaffung elektronischer Geräte (Maximum ein
Gerät pro Person) der Informations- und Kommunikationstechnologie für den
dienstlichen Gebrauch; die Geräte müssen dem von den Informatikdiensten
festgelegten und unterstützten Gerätesortiment entsprechen
|
|
|
Basisgerät maximal
Gerät mit erweiterten Funktionen maximal
|
Fr. 300.00
Fr. 600.00
|
Anhang 10
Entgelt für besondere städtische Leistungen (Art. 70–80 PVO)
1. Entgelt für Naturalverpflegung (Art. 70 PVO)
|
1.1 68 Tagesentgelt
|
|
|
–
Tagespauschale
– Frühstück
– Mittagessen
– Nachtessen
– Zwischenmahlzeit
|
Fr 21.50
Fr. 3.50
Fr. 10.00
Fr. 8.00
Fr. 1.50
|
|
1.2
Reduziertes Tagesentgelt
|
|
|
50
Prozent des Entgelts gemäss Ziff. 1.1:
– Berufsfeuerwehr
– Tagesheime und Kinderkrippen
– Jugendheim
– Tagesschulen
|
|
2. Dienstwohnungsentgelt (Art. 74 PVO)
2.1 Grundsätze für die Bewertung
2.1.1 Berechnungsgrundlagen
Wohnwert
Dienstwohnung
|
=
|
Bruttowohnwert-Abzüge
|
Bruttowohnwert
|
=
|
Nutzbare Wohnfläche in Raumeinheiten x
Wert einer Raumeinheit
|
|
Nutzbare
Wohnfläche
|
=
|
– Zimmer
– Nutzräume (Küche, Badezimmer, Vorräume)
– Nebenräume (Keller, Estrich, Waschküche,
Vorratsräume)
– Zusatzanlagen
|
|
Abzüge
|
=
|
Prozentualbetrag als Differenz zu einer optimal
gelegenen, aufgeteilten und eingerichteten Wohnung
|
|
Raumausmass:
|
-
|
– inkl. Wandschränke u.
Küchen-Einbauelemente
– Abschränkungen:
³ 1,5 m Raumhöhe: volle
Anrechnung
< 1,5 m Raumhöhe: keine Anrechnung
– gefangene Räume: hälftige Anrechnung
– Korridore/Wohndielen: Anrechnung, wenn
«bewohnbar» (Fenster, Platz für Esstisch),
sonst keine Anrechnung
|
|
Der jährliche Grundwert einer Raumeinheit
beträgt Fr.
1550.00
Er entspricht einem Indexstand von 100 Punkten
des Berner Index der Mieten.
Zum Ausgleich der dem Indexstand von 169.6
Punkten (Stand November 2002) entsprechenden
Teuerung (Mai 1993) beträgt der Wert einer
Raumeinheit Fr. 2629.00
|
2.1.2 Berechnungstabelle zur Ermittlung der nutzbaren
Wohnfläche
|
a.
|
Zimmer (ohne Korridore):
|
|
|
3 m2 = 0,2
Raumeinheiten
5 m2 = 0,3 Raumeinheiten
7 m2 = 0,6 Raumeinheiten
9 m2 = 0,7 Raumeinheiten
11 m2 = 0,8 Raumeinheiten
13 m2 = 0,9 Raumeinheiten
15 m2 = 1,0 Raumeinheiten
19 m2 = 1,1 Raumeinheiten
22 m2 = 1,2 Raumeinheiten
25 m2 = 1,3 Raumeinheiten
28 m2 = 1,4 Raumeinheiten
|
31 m2 = 1,5 Raumeinheiten
35 m2 = 1,6 Raumeinheiten
39 m2 = 1,7 Raumeinheiten
43 m2 = 1,8 Raumeinheiten
47 m2 = 1,9 Raumeinheiten
51 m2 = 2,0 Raumeinheiten
56 m2 = 2,1 Raumeinheiten
61 m2 = 2,2 Raumeinheiten
66 m2 = 2,3 Raumeinheiten
71 m2 = 2,4 Raumeinheiten
|
|
|
|
|
|
b.
|
Küchen:
|
|
|
|
- Normalküche
- Wohnküche (ab 11 m2)
- Kochnische
|
=
1,0 Raumeinheiten
= 1,3 Raumeinheiten
= 0,6 Raumeinheiten
|
|
|
|
|
|
c.
|
Badezimmer/WC:
|
|
|
|
- Badezimmer/WC kombiniert
- Badezimmer/WC getrennt
- WC/zusätzliches WC
|
=
0,6 Raumeinheiten
= 0,8 Raumeinheiten
= 0,2 Raumeinheiten
|
|
|
|
|
|
d.
|
Nebenräume:
|
|
|
|
je Raum
|
=
0,1 Raumeinheiten
|
|
e.
|
Zusatzanlagen
(Balkone, Veranden, Terrassen, Lauben, Vorplätze, Gartenplätze):
|
|
|
bis
bis
bis
bis
mehr
|
3,5 m2
7,0 m2
10,5 m2
14,0 m2
als 14,0 m2
|
= 0,1 Raumeinheiten
= 0,2 Raumeinheiten
= 0,3 Raumeinheiten
= 0,4 Raumeinheiten
= 0,5 Raumeinheiten
|
|
|
|
|
2.1.3 Abzüge
|
a.
|
Grundabzug Dienstwohnung:
|
= 25 % Bruttowohnwert
|
|
b.
|
Fehlen eines Liftes:
|
= 1 %
Bruttowohnwert
pro
Geschoss
|
|
c.
|
Separate Heizung:
- Etagenheizung mit Öl/Gas
- Etagenheizung mit Holz/Kohle
- Heizung mit Einzelöfen
|
= 2 % Bruttowohnwert
= 5 % Bruttowohnwert
= 10 % Bruttowohnwert
|
|
d.
|
Ausbau, Einrichtung,
Ausstattung:
1. Zimmer
2. Küche
3. Badezimmer/WC
4. Waschküche
- sehr gut
- gut
- durchschnittlich
- unterdurchschnittlich
- schlecht
|
Durchschnitt aus a – d
= kein
Abzug
= 1 % Bruttowohnwert
= 2 % Bruttowohnwert
= 3 % Bruttowohnwert
= 4-5 % Bruttowohnwert
|
|
e.
|
Wohnungssituation:
|
|
|
|
1. Zugangssituation
|
|
|
|
- sep. Eingang mit sep.
Zugangsweg
- weder sep. noch gemeins. Eingang
- Eingang/Treppenh. gem. mit Betrieb
|
= kein
Abzug
= 1–2 % Bruttowohnwert
= 3 % Bruttowohnwert
|
|
|
2. Wohnungstyp (Lesbarkeit,
Raumhöhe, etc.)
|
|
|
- freistehendes Haus /
Attikawohnung
- weder freistehend noch eingegliedert
- nicht EG, horizontal/vertikal
eingegliedert in Betriebsgebäude
|
= kein
Abzug
= 1–2 % Bruttowohnwert
= 3 % Bruttowohnwert
|
|
|
3. Art des Aussenraumes
|
|
|
|
- ungestört u. abgeschlossen,
mit
direkt.
Zugang und Grünflächenanteil
- weder ideal noch nichts vorhanden
- nichts vorhanden
|
= kein
Abzug
= 1–3 % Bruttowohnwert
= 4
% Bruttowohnwert
|
|
f.
|
Anordnung und Grundriss der
Räume:
|
|
|
|
1. Punktetotal gemäss
Wohnungsbewertungssystem (WBS)
|
|
|
- > 950
Punkte
- 851–950 Punkte
- 751–850 Punkte
- 651–750 Punkte
- 551–650 Punkte
- 451–550 Punkte
- < 451
Punkte
|
= kein
Abzug
= 1 % Bruttowohnwert
= 2 % Bruttowohnwert
= 3 % Bruttowohnwert
= 4 % Bruttowohnwert
= 5 % Bruttowohnwert
= 6 % Bruttowohnwert
|
|
|
|
|
|
2. Zusatzabzug für
zweigeteilte Wohnung
|
|
|
- mit Hygienebereich im
separatem Teil
- ohne Hygienebereich im sep. Teil
|
= 1 %
Bruttowohnwert
= 2 % Bruttowohnwert
|
|
g.
|
Besonnung:
|
|
|
|
1. Punktetotal gemäss
Wohnungsbewertungssystem (WBS)
|
|
|
- >
120 Punkte
- 101–120 Punkte
- 81–100 Punkte
-
< 81
Punkte
|
= kein
Abzug
= 1 % Bruttowohnwert
= 2 % Bruttowohnwert
= 3 % Bruttowohnwert
|
|
|
2. Zusatzabzug
|
|
|
|
- Fenstergrösse, -zahl
< 1/10 Bodenfläche
|
= 1–2 % Bruttowohnwert
|
|
h.
|
Verkehrslage:
|
|
|
|
Punktetotal gemäss
Wohnungsbewertungssystem (WBS)
|
|
|
- > 650
Punkte
- 551–650 Punkte
- 401–550 Punkte
- < 401
Punkte
|
= kein
Abzug
= 2 % Bruttowohnwert
= 4 % Bruttowohnwert
= 6 % Bruttowohnwert
|
|
i.
|
Lärm und andere Belästigungen:
|
Durchschnitt aus a und b
|
|
|
1. Punktetotal gemäss
Wohnungsbewertungssystem (WBS)
|
|
|
- > 110
Punkte
- 81–110 Punkte
- 51–80 Punkte
- < 51
Punkte
|
= kein
Abzug
= 2 % Bruttowohnwert
= 4 % Bruttowohnwert
= 6 % Bruttowohnwert
|
|
|
2. zusätzliche Abzüge
|
|
|
|
- Verkehrslärm
- Weg-Milieu zum öff. Verkehrsmittel
- Aufenthalts- und Individualbereich
- verschiedener Lärm
- Aussicht
- Geruch
|
= 1-2 %
Bruttowohnwert
= 1-2 % Bruttowohnwert
= 1-2 % Bruttowohnwert
= 1-2 % Bruttowohnwert
= 1-2 % Bruttowohnwert
= 1-2 % Bruttowohnwert
|
|
|
|
|
2.2 Nebenkostenpauschalen
|
Wohnungs-grösse
|
Heizung
|
Warm-wasser
|
Strom /
Gas
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Kehricht
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Kabelan-
schluss
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Total
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1 Zimmer
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Fr. 360
|
Fr. 156
|
Fr. 132
|
Fr. 144
|
Fr. 276
|
Fr. 1068
|
|
2 Zimmer
|
Fr. 552
|
Fr. 192
|
Fr. 156
|
Fr. 174
|
Fr. 276
|
Fr. 1350
|
|
3 Zimmer
|
Fr. 744
|
Fr. 234
|
Fr. 180
|
Fr. 204
|
Fr. 276
|
Fr. 1638
|
|
4 Zimmer
|
Fr. 942
|
Fr. 270
|
Fr. 210
|
Fr. 240
|
Fr. 276
|
Fr. 1938
|
|
5 Zimmer
und mehr
|
Fr. 1134
|
Fr. 312
|
Fr. 234
|
Fr. 276
|
Fr. 276
|
Fr. 2232
|
3. Entgelt für die Benützung von Fahrzeugabstellplätzen (Art. 75, 76 PVO)
3.1 Grundsätze
|
Für die Benützung von
Fahrzeugabstellplätzen gelten folgende Grundsätze:
|
|
a.
|
unentgeltliche Benützung:
|
|
|
1. Dienstfahrzeuge;
|
|
|
2. Privatfahrzeuge für
unregelmässigen Dienst von mindestens 6 Wochen
pro Jahr;
|
|
|
3. Fahrzeuge von Angestellten
mit Behinderung;
|
|
|
4. Privatfahrzeuge der
Berechtigten von Fahrkostenpauschalen;
|
|
|
5. Kurzzeit-Parkplätze;
|
|
b.
|
½ Ansatz gemäss Ziffer 3.2 und
3.3:
|
|
|
1. Privatfahrzeuge für
unregelmässigen Dienst von weniger als 6 Wochen
im Jahr oder für Winterdienst;
|
|
|
2. Privatfahrzeuge der
Berechtigten auf Wegkostenersatz für dezentrale
Arbeitsorte;
|
|
c.
|
Ansatz gemäss Ziffer 3.2 und
3.3:
|
|
|
1. Privatfahrzeuge der
Inhaberinnen und Inhaber von Dienstwohnungen;
|
|
|
2. Privatfahrzeuge für
Arbeitsweg und private Zwecke.
|
3.2 Abstellplätze für Personenwagen
|
a.
|
Benützung fest zugeteilter
Abstellplätze
|
|
|
- in Einstellhallen/Garagen
|
pro
Monat Fr. 130.00
|
|
|
- im Freien
|
pro
Monat Fr. 80.00
|
|
|
|
|
b.
|
Benützung nicht fest
zugeteilter Abstellplätze
|
|
|
- in Einstellhallen/Garagen
|
pro
Monat Fr. 100.00
|
|
|
- im Freien
|
pro
Monat Fr. 50.00
|
3.3 Abstellplätze für Motorräder
|
a.
|
Benützung fest zugeteilter
Abstellplätze
|
|
|
- in gedeckten Räumen
|
pro Monat Fr. 30.00
|
|
|
- im Freien
|
unentgeltlich
|
|
|
|
|
b.
|
Benützung nicht fest
zugeteilter Abstellplätze
|
|
|
- in gedeckten Räumen
|
pro
Monat Fr. 20.00
|
|
|
- im Freien
|
unentgeltlich
|
3.4 Abstellplätze für Fahrräder und Motorfahrräder
3.5 Abzüge
|
Abstellplätze für Dienstwohnungen: 25
% der Entschädigung
|
4. Entschädigung für die Benützung von Einrichtungen (Art. 78 PVO)
|
- Benützung grösserer
Maschinen
|
pro Stunde
|
Fr. 2.00
|
|
- Benützung von
Fotokopiergeräten
|
pro Kopie
|
Fr. -.10
|
|
- Benützung des Telefons
(ausserhalb Festnetz Inland)
|
Tf-Tarif
|
|
|
- Benützung des Telefax
|
Tf-Tarif +
|
Fr. 1.00
|
|
- Benützung v.
Wagenwaschvorrichtungen
|
pro Wagen
|
Fr. 2.00
|
|
- Benützung von Personenwagen
|
pro km
|
Fr. -.50
|
|
- Benützung von Lieferwagen
|
pro km
|
Fr. 1.00
|
|
- Benützung von Lastwagen
|
pro km
|
Fr. 2.00
|
Anhang 11
Abgabe von Schutzmitteln (Art.
82 PVO)
Abgabe von Schutzbrillen mit korrigierter Sehschärfe
1. Grundsatz
Die Stadt Bern leistet an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
mit korrigierter Sehschärfe, die am Arbeitsplatz eine Schutzbrille tragen
müssen, Kostenbeiträge für Anschaffung, Reparatur und Ersatz.
Die Stadt Bern übernimmt bei Schutzbrillen gemäss Vorschriften der SUVA
oder bei Schutzmaskenbrillen folgende Kosten:
a. die Kosten für weisse Einsicht- oder Bifokalgläser
(ohne Tönung und Entspiegelung); Gleitsichtgläser (progressive Bifokalgläser)
werden nicht bezahlt;
b. die Kosten für ein Brillengestell gemäss den
SUVA-Ansätzen.
2. Schutzbrillen
a. Geschlossene Schutzbrillen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf eine geschlossene
Schutzbrille mit korrigierten Gläsern, wenn sie zu mehr als 50 Prozent ihrer
Arbeitszeit mit Arbeiten beschäftigt sind, für die gemäss Vorschriften der
SUVA geschlossene Schutzbrillen getragen werden müssen.
b. Leichte Schutzbrillen mit Seitenschutz
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf eine leichte
Schutzbrille mit korrigierten Gläsern, wenn sie
1. häufig Arbeiten ausführen, bei denen gemäss
Vorschriften der SUVA eine leichte Schutzbrille getragen werden muss;
2. zu weniger als 50 Prozent ihrer Arbeitszeit mit
Arbeiten beschäftigt sind, für die gemäss Vorschriften der SUVA eine
geschlossene Schutzbrille getragen werden muss. Die geschlossene Schutzbrille
ist über der leichten Schutzbrille zu tragen.
3. Schutzmaskenbrillen
Tragen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Atemschutzgeräte,
haben sie Anspruch auf eine Spezialbrille mit korrigierten Gläsern, die unter
dem Atemschutzgerät getragen werden kann.
4. Verfahren bei Erstanschaffung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Anrecht auf eine
Schutzbrille mit korrigierten Gläsern oder eine Schutzmaskenbrille haben,
müssen ein augenärztliches Brillenrezept beibringen. Nach bereits früher
erfolgter augenärztlicher Untersuchung genügt ein durch ein Optikgeschäft
ausgestellter Brillenpass. Brillenrezepte oder Brillenpass dürfen nicht älter
als drei Jahre sein.
Die Spezialbrillen sind bei den von der Fachkommission Arbeit und Gesundheit
bestimmten Augenärztinnen und -ärzten zu beziehen.
5. Verfahren bei Reparatur/Ersatz
Die Stadt trägt nur die Kosten für Reparatur oder Ersatz
einer Brille, wenn ein durch die zuständigen Vorgesetzten mitunterzeichneter
Rapport vorliegt, der bestätigt, dass die Brille unverschuldet gebrauchsunfähig
wurde. Für das weitere Verfahren ist wie bei der Erstanschaffung vorzugehen.
Anhang 12
Beiträge an Personalveranstaltungen und Aufmerksamkeiten
(Art. 85 PVO)
|
- Jahresbeitrag
Personalveranstaltungen je Person
|
Fr. 80.00 69
|
|
- Beitrag an Aufmerksamkeit bei
Eintritt und
Dienstjubiläum (20, 25, 30, 35, 40 und 45 DJ)
|
Fr. 50.00
|
|
- Beitrag an Aufmerksamkeit bei
Pensionierung
|
Fr. 150.00
|
|
- Beitrag für Aufmerksamkeiten
in besonderen Fällen
|
Fr. 50.00
|
Anhang 13
Verschiedene Sozialleistungen und -Abzüge
|
1.
|
Kostenbeteiligung an der
Lohnfortzahlung
(Art. 90 PVO)
|
|
|
Kostenbeteiligung an der
Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung infolge von Unfall und Krankheit
|
|
|
|
4 Promille des AHV-pflichtigen
Lohns
|
|
2.
|
Prämienanteil an der Versicherung
gegen Nicht-Berufsunfälle
(Art. 163 PVO)
|
|
|
Prämienanteil Männer und Frauen
|
8 Promille 70 des AHV-pflichtigen Lohns 71
|
|
3.
|
Höhe des Sterbegeldes
(Art. 96 PVO)
|
|
|
Die Höhe des Sterbegeldes
beträgt
|
Fr. 8000.–
|
|
|
|
|
Anhang 14
Massnahmen zur Gewährleistung der medizinischen Tauglichkeit der Mitarbeitenden 72 (Art. 140 PVO)
1. Grundsätze
1.1 Im Allgemeinen
Die Stadt ergreift je nach Funktion geeignete Massnahmen
zur Gewährleistung der medizinischen Tauglichkeit ihrer Mitarbeitenden.
1.2 Medizinische Tauglichkeit bei der Einstellung
|
–
|
Anzustellende Personen müssen für die vorgesehene
Tätigkeit uneingeschränkt arbeitsfähig sein und sollen kein erhebliches
Krankheits-(Morbiditäts-) und Invaliditätsrisiko aufweisen (Art. 10 Abs. 1
PRB). Kein Anstellungshindernis sind chronische Leiden, welche die
Arbeitsfähigkeit für die vorgesehene Tätigkeit nicht beeinträchtigen und kein
erhebliches Krankheits- und Invaliditätsrisiko aufweisen.
|
|
–
|
Für die unter Ziffer 2.1 aufgeführten Funktionen muss vor
der Anstellung (vor der Eröffnung der Anstellungsverfügung oder vor dem
Zusenden des Arbeitsvertrags) eine medizinische Einstellungsuntersuchung
durchgeführt werden (Art. 140 Abs. 2 PVO). In der Einstellungsuntersuchung
stellt der ärztliche Dienst die Tauglichkeit für die Funktion verbindlich
fest. Ohne vorgängigen positiven Tauglichkeitsentscheid dürfen keine Personen
angestellt werden. Bei Funktionen mit hohen sicherheitsdienstlichen
Anforderungen gemäss Ziffer 2.1.2 wird routinemässig, bei den übrigen
Funktionen nach Bedarf ein Test auf illegale Drogen durchgeführt. Der Konsum
illegaler Drogen führt bei Bewerbenden zu einem Untauglichkeitsentscheid.
|
|
–
|
Für die nicht unter Ziffer 2.1 aufgeführten Funktionen
werden in der Regel keine Einstellungsuntersuchungen verlangt. Bei Bedarf ist
aber eine klar beschränkte, gesundheitliche Eignungsabklärung im Rahmen von
Bewerbungsgesprächen möglich. Wegleitend dafür ist das vom Personalamt
herausgegebene Merkblatt „Gesundheitliche Eignungsabklärung im Rahmen von
Bewerbungsgesprächen“. Geben Bewerbende an, an gesundheitlichen Störungen
gelitten zu haben oder zu leiden, ist eine Einstellungsuntersuchung auf der
Basis von Artikel 140 Absatz 1 PVO zur Abklärung des Krankheits- und
Invaliditätsrisikos zu veranlassen.
|
1.3 Medizinische Tauglichkeit während des Dienstverhältnisses
|
–
|
Bei vertrauensärztlichen Abklärungen oder Untersuchungen
gemäss Artikel 141 PVO macht der von der Stadtverwaltung beauftragte
ärztliche Dienst die medizinischen Feststellungen im Zusammenhang mit beeinträchtigter
Arbeitsfähigkeit (Arbeitsbeeinträchtigung wegen Krankheit und mangelnder
medizinischer Tauglichkeit). Diese bilden die Grundlage allfälliger
personalrechtlicher Entscheide.
|
|
–
|
Beurteilt der ärztliche Dienst die Arbeitsfähigkeit
anders als die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, ist für die Stadtverwaltung
die Beurteilung ihres ärztlichen Dienstes massgebend.
|
2. Medizinische Einstellungsuntersuchungen
2.1 Stellen mit Pflicht zur Einstellungsuntersuchung
2.1.1 Begriffe
Funktionen mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen
und Risiken sind Stellen, bei denen Mitarbeitende gesundheitlichen Belastungen
ausgesetzt sind oder Stellen mit sicherheitsdienstlichen Anforderungen, bei
denen unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderer
Suchtmittel stehende Mitarbeitende Dritte, sich selbst (z. B. in einer gefährlichen
Umgebung, Kranführer/in, Chauffeur/Chauffeuse, Sanitäter/in usw.) oder
erhebliche Sachwerte der Stadt gefährden. Sie werden in 2 Gruppen unterteilt:
2.1.2 Stellen mit hohen gesundheitlichen oder
sicherheitsdienstlichen Anforderungen
|
–
|
… 73
|
|
–
|
Anwärter/in Berufsfeuerwehrschule;
Berufsfeuerwehrfunktionen
|
|
–
|
Anwärter/in Ausbildung Rettungssanitäter/in SRK;
Funktionen Rettungssanitäter/in SRK
|
|
–
|
Funktionen Fremdenpolizei (Spezialdienst)
|
|
–
|
Chauffeur/Chauffeuse mit Fahrausweisen der Kategorie C,
D, D1 nach VZV (Führen von Fahrzeugen für den berufsmässiger Personentransport
und Lastwagen ab 3.5 Tonnen)
|
|
–
|
Betriebsleiter/in Betriebe Eis und Wasser
|
|
–
|
Stv. Betriebsleiter/in Betriebe Eis und Wasser
|
|
–
|
Bade- und Eismeister/in (festangestellt)
|
2.1.3 Stellen mit gesundheitlichen oder sicherheitsdienstlichen
Anforderungen
|
–
|
Zahnarzt/Zahnärztin
|
|
–
|
Dentalhygieniker/in (festangestellt)
|
|
–
|
Zahnmedizinischer Assistent/zahnmedizinische Assistentin
|
|
–
|
Alle Funktionen mit Schichtarbeit
|
|
–
|
Alle nichtadministrativen Funktionen Stadtgärtnerei
|
|
–
|
Tierpfleger/in
|
|
–
|
Alle nichtadministrativen Funktionen Kanalnetzbetrieb
|
|
–
|
Alle nichtadministrativen Funktionen
Strassenbau/Unterhalt
|
|
–
|
Alle nichtadministrativen Funktionen Garagenbetrieb
|
|
–
|
Alle nichtadministrativen Funktionen Strassenreinigung
|
|
–
|
Alle nichtadministrativen Funktionen
Strassensignalisation
|
|
–
|
Alle nichtadministrativen Funktionen Abfallentsorgung
ohne Chauffeur/Chauffeuse
|
|
–
|
Lagerist/in
|
|
–
|
Pflegepersonal
|
2.1.4 Stellen von Berufsgruppen mit gesetzlich
vorgeschriebenen Untersuchungen
2.1.5 Stellen für Personen mit Behinderung
alle Funktionen (festangestellt)
Gegenüber dem ärztlichen Dienst ist genau anzugeben, in welchem Umfang, für
welche Tätigkeit, mit welcher zeitlichen Präsenz und gewünschtem Leistungsgrad
die Anstellung vorgesehen ist.
2.2 Untersuchungsziele
2.2.1 Grundsatz
Es gilt der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie
möglich untersuchen: Darum werden nur gesetzlich vorgeschriebene sowie aus
Sicht der Stadt notwendige Untersuchungen durchgeführt.
2.2.2 Ziele
|
a.
|
Beurteilung der medizinischen Eignung für die
vorgesehene Tätigkeit;
|
|
b.
|
Risikobeurteilung bezüglich Krankheits- und
Invaliditätsrisiko für die vorgesehene Tätigkeit.
|
2.3 Tauglichkeitsentscheide des Ärztlichen Dienstes
Vom Ärztlichen Dienst wird die Tauglichkeit mittels
folgender Kategorien beurteilt:
|
a.
|
«Tauglich»:
|
|
|
–
|
100% Arbeitsfähigkeit;
|
|
|
–
|
Gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Tätigkeit;
|
|
|
–
|
Keine Einschränkung oder Auswirkung auf die vorgesehene
Tätigkeit, falls ein Leiden vorhanden sein sollte;
|
|
|
–
|
Für die vorgesehene Tätigkeit/Funktion besteht kein
erhöhtes Risiko von krankheitsbedingten Absenzen oder Invalidität;
|
|
b.
|
«Tauglich; erhöhtes Krankheitsrisiko nicht
auszuschliessen»:
|
|
|
–
|
100% Arbeitsfähigkeit
|
|
|
–
|
Gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Tätigkeit;
|
|
|
–
|
Für die vorgesehene Tätigkeit/Funktion besteht ein
erhöhtes Risiko von häufigeren Absenzen, ev. auch eines von leicht erhöhter
Invalidität.
|
|
c.
|
«Untauglich»:
|
|
|
–
|
Gesundheitliche Problematik vorhanden, die durch die
vorgesehene Tätigkeit zunehmen könnte; und/oder
|
|
|
–
|
Deutlich erhöhtes Krankheits- und Invaliditätsrisiko.
|
Lautet die Beurteilung grundsätzlich auf tauglich
(Kategorien a und b), liegt der Entscheid, ob die Person angestellt wird, im
Ermessen der zuständigen Instanz. Bei einer Beurteilung auf untauglich ist eine
Anstellung ausgeschlossen.
3. Medizinische Tauglichkeit nach der Anstellung
(Einzelfallabklärungen und vertrauensärztliche Untersuchungen nach Art. 141
PVO)
|
In folgenden Fällen ist eine Abklärung beim Ärztlichen Dienst
vorzunehmen:
|
|
–
|
Unklare Krankheitsabsenzen, bei denen die Arbeitsaufnahme
nicht definiert ist (spätestens nach einem Monat);
|
|
–
|
Unklare oder sich dahinschleppende Unfallabsenzen, bei
denen Abklärungsbedarf hinsichtlich der Rahmenbedingungen für eine
Arbeitsaufnahme oder Umplatzierung besteht (in erster Linie ist aber die
Unfallversicherung zuständig);
|
|
–
|
Psychische Probleme mit Auswirkungen am Arbeitsplatz oder
wiederholten Absenzen;
|
|
–
|
Umplatzierungen aus gesundheitlichen Gründen (vor der
Umplatzierung ist eine medizinische Einzelfallabklärung durchzuführen);
|
|
–
|
Verdacht auf Suchtprobleme sowie Abklärungen zwecks
Empfehlungen zur medizinischen Behandlung solcher Probleme;
|
|
–
|
Gehäufte Kurzabsenzen oder sich öfters wiederholende
Arbeitsverhinderungen aus gesundheitlichen Gründen;
|
|
–
|
Verdacht auf unbegründete Arbeitsverhinderungen aus
gesundheitlichen Gründen;
|
|
–
|
vorzeitige Teil- oder Vollpensionierungen aus
gesundheitlichen Gründen in Absprache mit dem vertrauensärztlichen Dienst der
Personalvorsorgekasse.
|
|
Zu beachten:
Je länger eine krankheits- oder unfallbedingte Absenz
dauert, desto schwieriger und gefährdeter ist der Wiedereinstieg am
Arbeitsplatz. Um ungünstigen Entwicklungen entgegenzuwirken, müssen die
Bemühungen um eine Rückführung an den Arbeitsplatz früh einsetzen.
Abklärungen über die gesundheitliche Situation und über
die zweckmässigen Massnahmen am Arbeitsplatz zur Erleichterung der Reintegration
benötigen Zeit. In allen unklaren Fällen oder bei auf «unbestimmte Zeit» oder
«bis auf weiteres» ausgestellten Arztzeugnissen ist spätestens nach 30
Tagen eine Abklärung notwendig. Entstehen bereits innerhalb des ersten
Monats Zweifel hinsichtlich einer problemlosen Arbeitsaufnahme, soll bereits
vorher eine Abklärung durch den Ärztlichen Dienst in die Wege geleitet
werden.
|
Anhang 15 74
Stellen mit Einschränkungen des Streikrechts
|
Ratssekretariat
|
|
–
|
Leitung Ratssekretariat Stadtrat, soweit es zur
Aufrechterhaltung der Funktionen gemäss Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe a und d
des Geschäftsreglements des Stadtrats von Bern notwendig ist.
|
|
–
|
Ratsweibel/in, soweit die Anwesenheit für Versände und an
SR-Sitzungen erforderlich ist.
|
|
Stadtkanzlei
|
|
–
|
Stadtschreiber/in, soweit es zur Aufrechterhaltung der
Funktionen gemäss Artikel 122 Absatz 1 Buchstabe a und d GO notwendig ist.
|
|
–
|
Vizestadtschreiber/in, soweit es zur Aufrechterhaltung
der Funktionen gemäss Artikel 122 Absatz 1 Buchstabe a und d GO notwendig
ist.
|
|
–
|
Mitarbeitende, soweit sie zur Sicherstellung von
Abstimmungen und Wahlen gemäss Artikel 122 Absatz 1 Buchstabe a GO und für
die Durchführung von eidgenössischen und kantonalen Wahlen benötigt werden.
|
|
–
|
… 75
|
|
Allgemein
|
|
|
Generalsekretär/in
|
|
Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie 76
|
|
Mitarbeitende folgender Dienststellen:
|
|
–
|
Berufsfeuerwehr
|
|
–
|
Zivilschutz
|
|
–
|
Sanitätspolizei
|
|
–
|
… 77
|
|
–
|
Polizeiinspektorat
(Mitarbeitende der Gewerbepolizei, der Fremdenpolizei und des Bestattungsamts)
|
|
soweit sie für die Bewältigung der minimalen
Grundversorgung und bei ausserordentlichen Lagen benötigt werden.
|
|
–
|
6 Tierpfleger/innen des
Tierparks Dählhölzli, die für die Minimalbetreuung der Tiere benötigt werden.
|
|
|
|
|
Direktion für Bildung, Soziales und
Sport 78
|
|
Mitarbeitende folgender Dienststellen:
|
|
–
|
Alters- und Pflegeheim Kühlewil;
|
|
–
|
Stationäre Jugendeinrichtungen
(Heime, Wohngruppen), die für die Minimalbetreuung von anvertrauten Personen
benötigt werden;
|
|
–
|
Leitung Gesundheitsdienst,
soweit sie während der Schulzeit für die Anordnung epidemiologischer
Massnahmen benötigt wird.
|
|
Direktion für Tiefbau, Verkehr und
Stadtgrün 79
|
|
–
|
5 Mitarbeitende, die für den
zwingenden Betrieb und Unterhalt des Kanalnetzes benötigt werden (Leiter/in
Unterhalt KNB, Stv Leiter/in Unterhalt KNB, Spezialist/in Leitsystem HSK,
Spezialist/in elektrisch und SPS Pumpwerk, Kanalarbeiter/in Pumpwerk).
|
|
–
|
1/3 der Mitarbeitenden der
Abfallentsorgung ab 14. Streiktag zur Gewährleistung eines minimalen
Entsorgungsbetriebs.
|
|
–
|
3 Mitarbeitende je Friedhof, die
für die Durchführung von Bestattungen benötigt werden.
|
|
Direktion für Finanzen, Personal und Informatik
|
|
Mitarbeitende der Informatikdienste, die für die
Aufrechterhaltung des Betriebs der minimal notwendigen Funktionen
(Kommunikationsnetz, Zugriff Einwohnerdatenbank, elektronische Post) benötigt
werden.
|
Fussnoten
1. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss
Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 2. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr.
1762/2008 vom 19. November 2008 3. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1034/2010 vom 23. Juni 2010 4. geändert gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 5. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr.
0447/2011 vom 23. März 2011 6. geändert gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 7. geändert gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1492/2011 vom 2. November 2011 8. geändert gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 9. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss
Nr. 1031/2007 vom 27. Juni 2007 10. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1034/2010 vom 23. Juni 2010 11. aufgehoben
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1031/2007 vom 27. Juni 2007 (Mitarbeiter/in
Verkehrsdienst, Gruppenchef/in Verkehrsdienst, Mitarbeiter/in Botschaftsschutz,
Polizist/in 1–3) 12. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 13. neu gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1343/2004 vom 1. September 2004 14. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 15. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 16. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss
Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 17. neu gemäss Gemeinderatsbeschluss
Nr. 1343/2004 vom 1. September 2004 18. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 19. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 20. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss
Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 21. neu gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1343/2004 vom 1. September 2004 22. neu gemäss Gemeinderatsbeschluss
Nr. 1343/2004 vom 1. September 2004 23. neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr.
1343/2004 vom 1. September 2004 24. neu gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1343/2004 vom
1. September 2004 25. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1343/2004 vom 1.
September 2004 26. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008
vom 19. November 2008 27. ergänzt gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom
19. November 2008 28. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 29. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 30. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 31. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008
vom 19. November 2008 32. geändert gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 33. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 34. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 35. geändert gemäss GRB Nr. 1492/2011
vom 2. November 2011 36. geändert
gemäss GRB Nr. 1492/2011 vom 2. November 2011 37. geändert gemäss GRB Nr. 1492/2011
vom 2. November 2011 38. geändert gemäss GRB Nr. 1492/2011
vom 2. November 2011 39. geändert gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1492/2011 vom 2. November 2011 40. geändert gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1492/2011 vom 2. November 2011 41. Die
Ansätze entsprechen einem Indexstand von 100 Punkten (Landesindex der
Konsumentenpreise, Basis Mai 2000). Ab 1. Januar 2011 wird ein
Teuerungsausgleich von 0.5 Prozent gewährt, was einem Indexstand von 109.75
Punkten entspricht. 42. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr.
1579/2005 vom 7. Dezember 2005 43. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr.
1579/2005 vom 7. Dezember 2005 44. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr.
1031/2007 vom 27. Juni 2007 45. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr.
1031/2007 vom 27. Juni 2007 46. aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr.
1579/2005 vom 7. Dezember 2005 47. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr.
1579/2005 vom 7. Dezember 2005 48. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr.
2080/2009 vom 9. Dezember 2009 49. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2080/2009 vom 9. Dezember 2009 50. verschoben und geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss
Nr. 1579/2005 vom 7. Dezember 2005; bisher Ziff. 2.3 51. neu gemäss Gemeinderatsbeschluss
Nr. 1031/2007 vom 27. Juni 2007 52. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1031/2007 vom 27. Juni 2007 53. Die Ansätze entsprechen
einem Indexstand von 100 Punkten (Landesindex der Konsumentenpreise, Basis Mai
2000). Ab 1. Januar 2011 wird ein Teuerungsausgleich von 0.5 Prozent gewährt,
was einem Indexstand von 109.75 Punkten entspricht. 54. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 55. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 56. aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr.
1031/2007 vom 27. Juni 2007 57. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss
Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 58. geändert gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1532/2004 vom 13. Oktober 2004 59. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr.
1579/2005 vom 7. Dezember 2005 60. aufgehoben gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 61. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1031/2007 vom 27. Juni 2007 62. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss
Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 63. aufgehoben gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1228/2010 vom 18. August 2010 64. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2036/2004
vom 15. Dezember 2004 65. aufgehoben gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 66. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr.
1031/2007 vom 27. Juni 2007 67. aufgehoben gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 68. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss
Nr. 1762/2008 vom 19. November 2008 69. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss 0984/2008 vom 18. Juni 2008 70. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss
Nr. 2080/2009 vom 9. Dezember 2009 71. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1031/2007 vom 27. Juni 2007 72. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1532/2004 vom 13. Oktober 2004 73. aufgehoben
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 1031/2007 vom 27. Juni 2007 74. neu gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1605/2002 vom 4. Dezember 2002 75. aufgehoben gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr.
0136/2011 vom 2. Februar 2011 76. geändert
gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2036/2004 vom 15. Dezember 2004 77. aufgehoben gemäss
Gemeinderatsbeschluss Nr. 1031/2007 vom 27. Juni 2007 78. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2036/2004 vom 15.
Dezember 2004 79. geändert gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 2036/2004 vom
15. Dezember 2004
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