|
|
Gemeinderatsbeschluss betreffend Ausnahmen vom Nutzungszonenplan (GRB Nr. 84/1976)721.42 (Druckvorlage [PDF]) Systematisches Register 14. Januar 1976 (Stand: 23. November 2009) Gemeinderatsbeschluss Der Gemeinderat der Stadt Bern beschliesst für die Vorbehandlung von Ausnahmen vom Nutzungszonenplan die folgende Regelung: 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht der
Direktion für Planung, Verkehr und Tiefbau 2. Er beschliesst für die Vorbehandlung von Ausnahmen vom Nutzungszonenplan die folgende Regelung: a. Für Ausnahmen formalen Charakters, die in der
Teilbauordnung vorgesehen sind, stellt die Präsidialdirektion (Bauinspektorat)
dem Gemeinderat direkt Antrag. Das Bauinspektorat holt Stellungnahmen der
sachlich zuständigen Fachstellen ein. Es sorgt für die verwaltungsinterne
Koordination b. Für Ausnahmen substantiellen Charakters, die in der
Teilbauordnung vorgesehen sind, bestellt er eine ständige Kommission gemäss
Anhang I der Verordnung vom 29. November 2000 c. In der Teilbauordnung nicht vorgesehene Ausnahmen
sind der stadträtlichen Kommission für Planung, Bau und Verkehr vorzulegen. Die
Präsidialdirektion (Bauinspektorat) stellt Anträge aufgrund der Empfehlungen
dieser Kommission. 3. Die Präsidialdirektion
(Bauinspektorat) Bern, 14. Januar 1976 Namens des Gemeinderats
Elsbeth M. Schaad Änderung
|
||||||||||||
