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Wassertarif

752.312 (Druckvorlage [PDF])        Systematisches Register

7. Februar 2011 (Stand: 31. März 2011)

Wassertarif

Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern (ewb) beschliesst,

gestützt auf Artikel 34 des Reglements Energie Wasser Bern vom 15. März 2001 (ewb-Reglement) ewr; SSSB 741.11,

folgenden Tarif:

1. Abschnitt: Einmalige Gebühren

Art. 1  Anschluss- und Löschgebühren

1 Die Anschlussgebühr beträgt

a.  Fr. 59.25 pro Belastungswert des angeschlossenen Grundstücks, wobei ein Volumenstrom von 0,1 Liter pro Sekunde 1 Belastungswert (BW) entspricht, und

b.  3 Promille des Gebäudewerts der geschützten Baute oder Anlage nach Artikel 48 der Verordnung vom 26. Oktober 2006 Wasserverordnung (WV) vom 26. Oktober 2006;
http://www.ewb.ch2 über die Wasserversorgung durch Energie Wasser Bern.

2 Die Löschgebühr für nicht an der Wasserversorgung angeschlossene Bauten und Anlagen im Bereich des Hydrantenlöschschutzes berechnet sich nach Absatz 1 Buchstabe b.

3 Können die Belastungswerte für einen Anschluss nicht nach den Leitsätzen des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) ermittelt werden, beträgt die Anschlussgebühr nach Absatz 1 Buchstabe a Fr. 9.90 je Liter maximale Vorhalteleistung pro Minute.

2. Abschnitt: Jährliche Gebühren

Art. 2  Trinkwasser

Die Wasserabgabe wird durch eine von Energie Wasser Bern bestimmte Messeinrichtung gemessen und zu folgenden Tarifansätzen verrechnet:

a.  jährliche Grundgebühr pro Messeinrichtung Fr. 170.00. Die Grundgebühr beinhaltet den Bezug von 50 m3 Wasser pro Jahr.

b.  Die jährliche Verbrauchsgebühr (Jahresgebühr inklusive Grundgebühr) wird nach der bezogenen Wassermenge in m3 berechnet und beträgt


 

Wasserbezug
m3 / Jahr

Jahresgebühr
Fr.

für jeden
weiteren m3 Fr.

50

170.00

2.70

500

1 385.00

2.05

5 000

10 610.00

1.75

20 000

36 860.00

1.55

 

 

Art. 3  Wasser für Klima- und Notkühlanlagen

Die Wasserabgabe wird durch eine von Energie Wasser Bern bestimmte Messeinrichtung gemessen und zu folgenden Tarifansätzen verrechnet:

a.  jährliche Grundgebühr pro Messeinrichtung Fr. 255.00. Die Grundgebühr beinhaltet den Bezug von 50 m3 Wasser pro Jahr.

b.  Die jährliche Verbrauchsgebühr (Jahresgebühr inklusive Grundgebühr) wird nach der bezogenen Wassermenge in m3 berechnet und beträgt

Wasserbezug
m3 / Jahr

Jahresgebühr
Fr.

für jeden
weiteren m3 Fr.

50

255.00

4.00

500

2 055.00

3.00

5 000

15 555.00

2.65

20 000

55 305.00

2.35

 

 

Art. 4  Jährliche Gebühr für Sprinkleranlagen

Die wiederkehrende Gebühr für Sprinkleranlagen je Liter maximale Vorhalteleistung pro Minute beträgt Fr. 1.05.

3. Abschnitt: Weitere Gebühren

Art. 5  Gebühren für vorübergehenden Wasserbezug

1 Für Bauwasser werden nach Installation eines Wasserzählers durch ewb folgende Gebühren erhoben:

Grundgebühr

Fr. 170.00

Verbrauchsgebühr

Tarif gemäss Art. 2b

2 Für das nach Artikel 24 der Wasserverordnung mit Bewilligung von ewb ab Hydranten entnommene Wasser werden folgende Gebühren erhoben:

Grundgebühr

Fr. 170.00

pro Bewilligung

Verbrauchsgebühr

Tarif gemäss Art. 2b

 

Art. 6  Mietgebühr für zusätzliche Messeinrichtungen

Die Wasserzähler-Mietgebühr beträgt jährlich 10 Prozent der aktuellen Zähler-Wiederbeschaffungskosten.

Art. 7  Mehrwertsteuer

Bei den Gebühren inkl. 8,0 % MwSt. handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.

4. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 8   Inkrafttreten

Dieser Tarif tritt auf den 1. April 2011 in Kraft.

Bern, 7. Februar 2011

Für den Verwaltungsrat Energie Wasser Bern


René Zimmermann

Vizepräsident


Alexandra Freudiger Theiler

Sekretärin

Genehmigung

Vom Gemeinderat genehmigt mit GRB 0191/2011 vom 16. Februar 2011. Mit dem Genehmigungsbeschluss wird der vorerst bis 31. März 2011 befristete Wassertarif vom 18. Juni 2009 bis auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses neuen Tarifs materiell unverändert weitergeführt.

 


Fussnoten

1. ewr; SSSB 741.1
2. Wasserverordnung (WV) vom 26. Oktober 2006; http://www.ewb.ch