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Verordnung über den Abwassertarif der Stadt Bern (AWT)821.12 (Druckvorlage [PDF]) Systematisches Register 2. Februar 2000 (Stand: 23. November 2009) Verordnung Der Gemeinderat, gestützt
auf Artikel 27 des Abwasserreglements der Stadt Bern vom 28. Oktober
1999 beschliesst: Art. 1 Anschlussgebühr 1 Die Anschlussgebühr für jede direkt oder indirekt angeschlossene Baute beträgt pro Belastungswert 280 Franken. 2 Für die Einleitung des unbelasteten Regenabwassers von Dächern, Zufahrten, Vorplätzen, Autoabstellplätzen und dergleichen beträgt die Anschlussgebühr pro m2 entwässerter Fläche 25 Franken. Art. 2 1 Die jährliche Grundgebühr beträgt pro m3/h Nennbelastung des eingebauten Wasserzählers 35 Franken, das heisst:
2 Die Verbrauchsgebühr beträgt 1.80 Franken pro m3 bezogenen Wassers. 3 Die Verbrauchsgebühr für das Einleiten von unverschmutztem Abwasser in einen Sauberwasserkanal beträgt 0.65 Franken pro m3 eingeleiteten Abwassers. 4 Die jährliche Grundgebühr beträgt für Regenabwasser von Hof- und Dachflächen, das in die Kanalisation eingeleitet wird:
Art. 3 Ehgrabenzuschlag Der Ehgrabenzuschlag beträgt 15 Prozent der Verbrauchsgebühr. Art. 4 Bewilligungsgebühr Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verordnung vom
22. Februar 1995 Art. 5 Mehrwertsteuer Bei allen im Gebührentarif aufgeführten Beträgen ist die Mehrwertsteuer nicht inbegriffen. Art. 6 Aufhebung bestehender Erlasse Mit dem Inkrafttreten des Tarifs werden alle dazu im Widerspruch stehenden früheren Vorschriften und Beschlüsse aufgehoben, insbesondere a. die Abwasserverordnung für die Stadt Bern vom 18. Dezember 1974; b. das Übergangsreglement für die Gebühren der
Abwasserentsorgung vom Art. 7 Inkrafttreten Der Tarif tritt gleichzeitig mit der Abwasserverordnung vom
2. Februar 2000 Bern, 2. Februar 2000 Namens des Gemeinderats
Klaus Baumgartner
Irène Maeder van Stuijvenberg Inkraftsetzung In
Kraft getreten am 1. April 2000.
Änderungen
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