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Tarif für die Direktanlieferung von Abfällen (Kehrichttarif)

822.114 (Druckvorlage [PDF])        Systematisches Register

19. Juni 2008 (Stand: 26. November 2009)

Tarif

für die Direktanlieferung von Abfällen

(Kehrichttarif)

Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern (ewb) beschliesst,

gestützt auf Artikel 34 des Reglements Energie Wasser Bern vom 15. März 2001 (ewb-Reglement) ewr;
SSSB 741.11,

folgenden Tarif:

Art. 1  Kehricht und gleichartige Industrie- und Gewerbeabfälle

Der Grundpreis für die Lieferungen von Kehricht und gleichartigen Industrie- und Gewerbeabfällen beträgt

a.  für Fahrzeuge mit Rückwärtskippvorrichtung Fr. 173.00  pro t;

b.  für Fahrzeuge ohne Rückwärtskippvorrichtung Fr. 215.00  pro t.

Art. 2  Materialien, die besonderen Aufwand verursachen

1 Entsteht im Zusammenhang mit der Verbrennung besonderer Aufwand, wie zum Beispiel bei gemischtem oder sperrigem Material, bei speziellen umweltverträglichen Industrieabfällen oder bei VVS-Abfällen (Verordnung vom 12. November 1986 über den Verkehr von Sonderabfällen VVS; SR 814.6102, z.B. Spitalabfälle), kann die Geschäftsleitung Zuschläge auf den Grundpreisen nach Artikel 1 erheben. Die Geschäftsleitung führt eine Materialpreisliste. Der Maximalpreis beträgt Fr. 400.00 pro t.

2 Für Akten beträgt der Grundpreis

a.  bei Entlad in den Kehrichtbunker Fr. 245.00 pro t;

b.  bei Direktzuführung in die Verbrennung Fr. 290.00 pro t.

Art. 3  Behandlungsgebühr

Zusätzlich wird pro Anlieferung eine Behandlungsgebühr von Fr. 20.00 berechnet.

Art. 4  Entscheid über die Annahme von Abfällen

Die Betriebsleitung entscheidet über die Annahme oder die Abweisung von Lieferungen. Sonderabfälle werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Überwachung durch die zuständigen Instanzen zur Verbrennung entgegengenommen.

Art. 5  Inkrafttreten

Dieser Tarif tritt auf den 1. Juli 2008 in Kraft.

Bern, 19. Juni 2008

Für den Verwaltungsrat Energie Wasser Bern


Der Präsident:

Daniel Kramer


Der Vizepräsident:

René Zimmermann

Genehmigung

Vom Gemeinderat genehmigt mit GRB 1082/2008 vom 2. Juli 2008. Mit dem Genehmigungsbeschluss wird der Tarif für die Direktanlieferung von Hauskehricht und gleichartigen Industrie- und Gewerbeabfällen in die Kehrichtverwertungsanlage der Stadt Bern vom 25. August 2005 auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses neuen Tarifs aufgehoben.

 


Fussnoten

1. ewr; SSSB 741.1
2. VVS; SR 814.610